Über das Internetportal Check24 orderte ich einen Stromliefervertrag ab 01.02.2010, einen Paketpreis von 4.500 kWh inkl. 100 frei-kWh zu EUR 866,46, zwölf Monate Preisgarantie und einen einmaligen Bonus von EUR 95,00, zuzüglich einer Kaution von EUR 50,00.
Eine schriftliche Bestätigung von FlexStrom erhielt ich am 25.11.2009, damit wurde mir der 4500er Family viertelj. FlexStrom Online Only bestätigt:
Arbeitspreis: 0,183 €/kWh, Mehrverbrauchspreis: 0,209 €/kWh, Grundgebühr: 5,00 €/Monat, Mein Aktionsbonus: 95,00 €, Meine Frei-kWh: 100 mit dem Hinweis, dass dieser nur bei einem Mehrverbrauch am Ende des ersten Versorgungsjahres verrechnet wird.
Der Aktionsbonus würde „vereinbarungsgemäß„ nach zwölf Monaten erstattet. Dieser Bestätigung habe ich nicht widersprochen, also stillschweigend zugestimmt, folglich kam ein für beide Seiten bindender Vertrag zu diesen Konditionen zustande.
Mit Schreiben vom 05.11.2010, das als Flyer aufgemacht war, forderte FlexStrom neue Konditionen für 2011 von mir.
> Der Arbeitspreis wurde von 0,183 €/kWh auf 0,2563 €/kWh erhöht, das ist eine Erhöhung von 40 %
> Die Grundgebühr von 5,00 € auf 11,99 €/Monat, das ist eine Erhöhung um 140 %
Ich kündigte daher diesen Stromliefervertrag aufgrund dieser sittenwidrigen Preiserhöhung zum 31.01.2011.
Mein Stromverbrauch hat sich reduziert, ich habe inzwischen einige Geräte gegen stromsparende ausgetauscht, ich hatte nun noch einen Jahresverbrauch von 4.343,3 kWh.
Bei der Schlussrechnung hat mir FlexStrom den „vereinbarungsgemäßen Aktionsbonus„ von EUR 95,00 nicht gutgeschrieben. Mit Schreiben vom 23.03.2011 teilten sie mir mit, dass sie mein Anliegen bezüglich des Bonus an die entsprechende Fachabteilung weiterleiten.
Ich habe diesen ausstehenden Betrag mit Einschreiben mit Rückschein am 18.04.2011 nochmals reklamiert und erhielt mit Schreiben vom 19.04. die Aufforderung, dass ich doch die entsprechenden Unterlagen zusenden solle, aus denen dieser Anspruch herzuleiten sei.
Das sind sehr unseriöse Geschäftsgebaren! Auf diese EUR 95,00 warte ich noch heute.
Bestell-/Kundennummer: 900001204891
Meine Forderung an FlexStrom:
Erstattung des vereinbarten Aktionsbonus
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wie hier schon unzählig berichtet, es hilft nur, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, um diese Brüder zur Zahlung des Bonus zu zwingen.
Jede weitere Korrespondenz ist absolut sinnlos!
Für weitergehende Erläuterungen bitte die Suchfunktion benutzen.
Die Aufforderung zur Zusendung der Unterlagen, aus denen sich der Bonusanspruch ergibt, scheint eine Standardprozedur von FS zu sein, da sich diese in zahlreichen Beschwerden über dieses Unternehmen finden lässt.
MMn geht es hierbei für FS nicht darum, festzustellen, ob eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, da davon auszugehen ist, dass diese Vertragsdaten dem Unternehmen selbstverständlich vorliegen. Vielmehr scheint es darum zu gehen, herauszufinden, ob der Kunde den Anspruch auch (notfalls gerichtlich) beweisen kann. Wer den Fehler gemacht hat, die Auftragsbestätigung nicht gewissenhaft zu verwahren, hat dann ein Problem. Sie werden wahrscheinlich festgestellt haben, dass FS niemals zugeben wird, überhaupt jemals Vereinbarung über eine Bonuszahlung mit Ihnen geschlossen zu haben, bis Sie die entsprechenden Unterlagen zusenden. Es wird schlichtweg behauptet, ein Bonusanspruch bestehe nicht. Erst nach Zusendung der Unterlagen erfolgt die Erklärung, der Bonusanspruch würde gemäß 7.3 der FS-AGB entfallen. (So lief es zumindest bei mir ab.)
Da ich etwa im gleichen Zeitraum Kunde dieses Unternehmens war, sage ich Ihnen: Lassen Sie sich nicht beirren! Der Bonus steht Ihnen zu.
Leider ist mir bislang erst ein Urteil bekannt, welches sich mit 7.3 der FS-AGB in der zwischen Juli 2009 und Juni 2011 gültigen Fassung auseinandersetzt:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Landgerichte&Art=en&sid=d4bc917c851e63988d3032f285d38013&nr=14300&pos=0&anz=1
Das Urteil des LG Heidelberg ist jedoch eindeutig: Der Bonus steht jedem zu, der zum Ablauf des ersten Vertragsjahres gekündigt hat.
1) Lösungskommentar dieses Beschwerdeführers vom 11.07.11 lesen:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260
2) Sowie Kommentare zu dieser am 08.09.11 gelösten Beschwerde:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-drei-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert
3) Http://de.reclabox.com/beschwerde/42444-flexstrom-berlin-bonus-fuer-alle
4) Lösungskommentar dieses Beschwerdeführers vom 11.07.11 lesen:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260
5) Sowie Kommentare zu dieser am 08.09.11 gelösten Beschwerde:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-drei-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert
6) Http://de.reclabox.com/beschwerde/42444-flexstrom-berlin-bonus-fuer-alle
Erfahrungsbericht vom 06.10.2011 "Wie ihr den Aktionsbonus doch bekommt"
www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html
Einen sehr, sehr ausführlichen Erfahrungsbericht mit vielen wichtigen Hinweisen und allgemeinen Dingen, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte, Musterschreiben, Kopien der diversen Flexstrom-Flyer sowie Tipps zur Argumentation findet man hier:
Http://www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587
Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen Marc Breidbach und Dirk Hempel von Flexstrom.
Unsere Beschwerden scheinen etwas zu bewirken - zumindest werden die Beschwerden in den Medien thematisiert:
Artikel "Stiftung Warentest fordert für Tarifrechner Kontrolle der Bundesnetzagentur" beachten
Zitat:
"Als Konsequenz aus den Manipulationsvorwürfen gegen das Vergleichsportal Verivox soll die Bundesnetzagentur Tarifrechner im Internet kontrollieren.
Das verlangt Hubertus Primus, Chefredakteur der Zeitschrift "test" im ZDF-Wirtschaftsmagazin "WISO",..."
Http://www.zdnet.de/news/41556723/stiftung-warentest-fordert-fuer-tarifrechner-kontrolle-der-bundesnetzagentur.htm
FlexStrom hat sich bei mir nicht gemeldet. Ich habe FlexStrom per Mail eine Frist gesetzt, mir bis zum 15.10.2011 den Bonus zu erstatten, andernfalls mache ich ein gerichtliches Mahnverfahren.
Gerichtliches Mahnverfahren wurde von mir inzwischen eingeleitet.
Ärger mit dem Stromanbieter - Schlichtungsstelle soll helfen
Zitat:
"Bei Ärger mit dem Versorger, etwa wegen Rechnungen oder Bonuszahlungen, blieb Kunden bislang nur eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder der Gang vors Gericht. Bis zur Klärung können dann allerdings Jahre vergehen.
Die Schlichtungsstelle soll nun auch eine außergerichtliche Einigung ermöglichen, in der Regel soll das für den Verbraucher kostenlose Verfahren nicht länger als drei Monate dauern..."
Http://www.n-tv.de/ratgeber/Schlichtungsstelle-soll-helfen-article4615711.html
Die Polizei Berlin ermittelt bereits gegen Flexsxtrom und zwei Mitarbeiter wegen Verstößen gegen den Datenschutz, Falschaussage vor Gericht, Verleumdung, Nötigung und diverser anderer Straftaten. Ich wurde unschuldig verurteilt. Wendet euch an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Berlin.
Nachdem ich das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet habe, hat FlexStrom mir den Bonus einschl. Gerichtskosten u. Auslage für Porto überwiesen. Gemeldet hat sich von FlexStrom bei mir niemand.
@ Hempel Opfer, wenn Sie Herr Kofler sind, dann wurden Sie zu Recht verurteilt. Siehe http://www.flexstrom-blog.de/wp-content/uploads/Kofler-Prozess.pdf
@ Herr Kofler, haben Sie sich die Schreiben mal angeschaut.
Sie wurden zurecht verurteilt. Wenn Sie mich so beleidigen würden, würde ich Sie auch verklagen.
Erst denken, dann schreiben.
Diese Schreiben sind Fälschungen!