Flexstrom - unseriöser Stromanbieter verweigert Bonus

FlexStrom AG
Berlin

Wir haben vom 1.10.2009 bis 30.09.2010 Strom von Flexstrom bezogen. Das ganze wurde über VERIVOX Stromportal angemeldet. Eine Schlussrechnung habe ich auch endlich nach knapp einem Jahr erhalten. Dort wurde der Bonus nicht berücksichtigt. In der Reklamation habe ich aufgeführt:

In den AGB’s von Flexstrom steht: 7.3 Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, bietet Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dieser wird nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.

Tatsache ist: Ich war das ganze erste Belieferungsjahr wie auch aus Ihrer Rechnung ersichtlich im „Abrechnungszeitraum vom 1.10.2009 bis 30.09.2010 (1. Vertragsjahr)“ bei Flexstrom im Vertragsverhältnis, also ein komplettes Belieferungsjahr.

Weiterhin Tatsache ist, dass meine Kündigung erst „nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres“ wirksam wurde. Und ich war Neukunde. Damit sind die beschriebenen Bedingungen erfüllt und gemäß Vertrag „bietet Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus“, so steht es zumindest in deren AGB’s geschrieben.

Die Begründungen der Nichtgewährung von diesem Bonus sind Standardtextabsätze, die auf die AGB's wegen Nichterfüllung verweisen, obwohl die Bedingungen erfüllt sind. Flexstrom kann dabei jedoch nicht mal klar nennen, welche Bedingung nicht erfüllt ist.

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 900001146398 Tarif 3600 Young Family

Meine Forderung an FlexStrom:

Ich fordere von Flexstrom die Anrechnung von diesem Bonus

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 260 Tagen und 14 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

1) Lösungskommentar dieses Beschwerdeführers vom 11.07.11 lesen:

Http://de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260

2) sowie Kommentare zu dieser am 08.09.11 gelösten Beschwerde:

Http://de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-drei-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert

3) Http://de.reclabox.com/beschwerde/42444-flexstrom-berlin-bonus-fuer-alle

4) Http://de.reclabox.com/beschwerde/43033-flexstrom-berlin-flexstrom-unserioeser-stromanbieter

5) sowie Kommentare zu dieser am 08.09.11 gelösten Beschwerde:

Http://de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-drei-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert

1) Verbraucherzentrale Hamburg "Flexstrom muss sich berichtigen"

Http://www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx

2) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom
30.05.2011 "FlexStrom muss Bonus auszahlen - Gericht spricht von "Versuchter Bauernfängerei"

Http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ131796753823104/link881831A

3) WDR-Fernsehen "Strom: Streit um Preis und Bonus"
Http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2010/0920/04_strom.jsp

4) "Liebe Stromkunden! Unser FlexStrom-Tarifrechner wird überprüft von der Verbraucherzentrale Berlin!"

Http://www.flexstrom-blog.de/2011/07/01/verbraucherzentrale-bonus-urteile-erfahrungsbericht-pressemeldung-kundenmeinung/

5) "Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom 15.06.2011
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel - FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus!"

Http://www.vz-berlin.de/UNIQ131796787424520/link897761A.html

Erfahrungsbericht vom 06.10.2011 "Wie ihr den Aktionsbonus doch bekommt"

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Einen sehr, sehr ausführlichen Erfahrungsbericht mit vielen wichtigen Hinweisen und allgemeinen Dingen, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte, Musterschreiben, Kopien der diversen Flexstrom-Flyer sowie Tipps zur Argumentation findet man hier:

Http://www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587

Ärger mit dem Stromanbieter - Schlichtungsstelle soll helfen

Zitat:

"Bei Ärger mit dem Versorger, etwa wegen Rechnungen oder Bonuszahlungen, blieb Kunden bislang nur eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder der Gang vors Gericht. Bis zur Klärung können dann allerdings Jahre vergehen.

Die Schlichtungsstelle soll nun auch eine außergerichtliche Einigung ermöglichen, in der Regel soll das für den Verbraucher kostenlose Verfahren nicht länger als drei Monate dauern..."

Http://www.n-tv.de/ratgeber/Schlichtungsstelle-soll-helfen-article4615711.html

Leider hat FlexStrom auf diese Reklamation nicht reagiert.

Verivox kündigt Vertriebspartnerschaft mit Flexstrom
Http://www.verivox.de/presse/verivox-kuendigt-vertriebspartnerschaft-mit-flexstrom-82503.aspx

Die Schlichtungsstelle kennt sich mit Flexstrom aus, nur leider kann sie nichts bewirken, da Flexstrom den Schlichterspruch des Ombudsmanns ablehnt:

www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13801009/Flexstrom-soll-Bonus-an-Kunden-auszahlen.html

Diese Flexstrom-Kunde haben am 16.11.11 bzw. am 04.01.12 in der Reclabox mitgeteilt, dass sie, nachdem sie das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet haben, von FlexStrom den Bonus einschl. Gerichtskosten u. Auslage für Porto überwiesen bekommen haben.

Http://de.reclabox.com/beschwerde/44762-flexstrom-berlin-verweigerung-des-aktionsbonus

Http://de.reclabox.com/beschwerde/43033-flexstrom-berlin-flexstrom-unserioeser-stromanbieter#comment93975

Gute Nachrichten! Bitte weiterverbreiten!

http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromversorger/Flexstrom__2340/NewsDetail__13273/

Landgericht Berlin: Flexstrom muss Bonus zahlen

(18. Januar 2013) Die Verbraucherzentrale Berlin hat in ihrer Klage gegen Flexstrom vor dem Landgericht Berlin recht bekommen und eine von Flexstrom verwendete Klausel bei Bonuszahlungen als missverständlich und damit ungültig erklärt.

Der Stromanbieter verspricht Neukunden einen "Aktionsbonus", der nach zwölf Monaten erstattet werden soll. Kündigt der Kunde den Vertrag zum Ablauf der Mindestvertragsdauer von zwölf Monaten, verweigert Flexstrom die Auszahlung der Gutschrift und beruft sich dabei auf die Ziffer 7.3. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung bis zum 29. Juni 2011: Diese Klausel ist nach Ansicht des Landgerichts Berlin intransparent und benachteiligt dadurch die Endkunden entgegen Treu und Glauben (Urteil vom 27.11.2012, Az.: 16 O 640/11). Der Bonus ist daher zu erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In einem anderen Urteil warf das Landgericht Heidelberg Flexstrom versuchte Bauernfängerei vor.

Stromkunden, denen Flexstrom die Auszahlung der Gutschrift verwehrt sollten Flexstrom per Einschreiben eine Frist für die Zahlung des Bonus von 14 Tagen setzen. Sollte die Frist ohne einen Geldeingang auf dem Konto verstreichen, rät der Bund der Energieverbraucher e. V. zu einem Mahnbescheid gegen Flexstrom.

Der Bund der Energieverbraucher e. V. hatte Flexstrom die "Trübe Funzel" für besonders verbraucherunfreundliches Verhalten verliehen und rät von einem Wechsel zu Flexstrom ab.