BadenovaNETZ GmbH missachtet Hausverbot

Freiburg

BadenovaNETZ GmbH und Badenova AG & Co.KG haben auf das Einschreiben (siehe Badenova AG & Co. KG) nicht reagiert. Im Gegenteil: Heute DO 06.10.2011 um 08:31 hatte die BadenovaNETZ GmbH das verhängte Hausverbot missachtet und das Grundstück rechtswidrig betreten. Damit hat sich die BadenovaNETZ GmbH strafbar gemacht.

Da die Mitarbeiter nach dem Klingeln das Grundstück sofort wieder verlassen hatten, kann ich die strafbare Handlung leider nur schwerlich beweisen. Also muss ich wohl vorerst von eine Strafanzeige absehen.

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Hinweis: Bei dem Geschachere der beiden marktbeherrschenden Unternehmen BadenovaNETZ GmbH und Badenova AG & Co.KG& ist es schwierig herauszufinden, welcher der Beiden bei Ihren Aktionen gerade aktiv ist. Deswegen geht die Beschwerde an beide Unternehmen (erscheint also möglicherweise doppelt - aber es handelt sich auch um zwei scheinbar unabhängige Unternehmen).

Die BadenovaNETZ GmbH hat per eMail vom 30.09.2011 - 10:24 die Sperrung, wohl im Auftrag der Badenova AG & Co.KG, angedroht - obwohl zu diesem Zeitpunkt kein Vertragsverhältnis zu Badenova AG & Co.KG bestanden hatte. Die Sperrandrohung war damit rechtswidrig.

Eine Androhung hätte frühestens mit dem 01.10.2011 zum Beginn der allfälligen Ersatzversorgung durch die Badenonva AG & Co.KG angekündigt werden können. Eine Begründung zur Versorgungssperre ist nicht ersichtlich. Die BadenovaNETZ GmbH lies das Einschreiben vom 30.09.2011 unbeantwortet.

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Einschreiben vom 30.09.2011 an BadenovaNETZ GmbH

Mit eMail vom 30.09.2011 - 10:24, haben Sie mir angedroht, den Netzbetrieb einzustellen. Hiermit fordere ich Sie auf (gem. § 19 b der GasGVV), Ihre Sperrandrohung unverzüglich und schriftlich bis zum 05.10.2011 zurückzunehmen.

Diesbezüglich verweise ich auf mein Schreiben vom 16.09.2011 und das Einschreiben vom 23.09.2011, sowie den weiteren Schriftwechsel per eMail. Sperrandrohung aufgrund von Anmelde- oder Wechselprobleme und/oder nach dem Einwand der Unbilligkeit (gem. §315 Abs.3 Satz 2. BGB) sind rechtswidrig.

Bereits die von Ihnen ausgesprochene Androhung der Versorgungs-, Netz- oder Zählersperrung ist im vorliegenden Zusammenhang rechtswidrig (siehe auch § 17 Abs. 1 GasGVV) und möglicherweise sogar strafbar. Insoweit verweise ich auf die gefestigte Rechtsprechung wie folgt:

  • AG Frankfurt/Main v. 31.10.2005, Az 30 C 3670/05-45
  • LG Mannheim, Urt. v.16.08.2004 - 24 O 41/04;
  • AG Heilbronn, RdE 2005, 176 ff. ;
  • LG Köln, RdE 2004, 306;
  • KG Berlin, Urt. v. 15.02.2005 - 7 U 140/04;
  • BGH, Urteile v. 05.07.2005 - X ZR 60/04 und X ZR 99/04 sowie
  • BGH NJW 2003, 3131
  • Die Bayerische Landeskartellbehörde hat eine Versorgungssperre ausdrücklich als kartellrechtswidrig bezeichnet 01.03.2006.

Ein Verschulden oder Zahlungsausstand, welches eine solche Sperrandrohung rechtfertigen würde, vermögen wir nicht zu erkennen. Sollten Sie bis zum 05.10.2011 Ihre Drohung nicht zurückgenommen haben, müssen Sie mit rechtlichen Schritten meinerseits rechnen. Außerdem ist das Ihnen (BadenovaNETZ GmbH / badenova AG & Co.KG und Mitarbeitern) auferlegte Hausverbot rechtens und bleibt bis auf Widerruf für mein Haus und mein Grundstück in Kraft.

Begründung

Die Angelegenheit unterliegt offensichtlich einem Missverständnis. Die Badnova AG & Co.KG würde in die Pflicht zur Ersatzversorgung genommen, sofern die Gegebenheiten für eine Ersatzversorgung gegeben wären. Die BadenovaNETZ GmbH und badenova AG & Co.KG verdrehen diese Tatsache einfach und machen vorab aus der Versorgungspflicht des Grundversorgers eine Abnahmepflicht für den Endverbraucher. Es besteht jedoch keine gesetzliche Abnahmepflicht für Erdgas.

Da es keine Abnahmepflicht gibt, sind wir logischerweise auch nicht verpflichtet, Erdgas vom Grundversorger badenova AG & Co.KG zu beziehen. Wir sind überhaupt nicht verpflichtet, von irgend einem Anbieter Erdgas zu beziehen. Grundsätzlich wären wir gerne bereit, weiter Erdgas zu beziehen – auch ab 01.10.2011 – sofern dieses Erdgas wie angekündigt von der „Georg Oest Mineralölwerk GmbH & Co. KG“ geliefert werden könnte.

Die Grundversorgungspflicht – sofern wir kein Lieferant hätten – würde ohnehin erst mit der Entnahme von Erdgas ab 01.10.2011 beginnen. Sie sind jedoch aus unerfindlichen Gründen der Überzeugung, dass die Grundversorgung bereits eingetreten sei (siehe Vertragskonto 1111672641 vom 12.09.2011), obwohl ja noch kein Gas der badenova AG & Co.KG aus dem Netz entnommen werden konnte, da das Datum 01.10.2011 noch nicht erreicht worden ist – zur Erinnerung wir haben Heute den 30.09.2011.

Wie Sie wissen, werden wir noch bis 30.09.2011 von unserem bisherigen Gaslieferanten mit Erdgas beliefert. Ab 01.10.2011 werden wir – wie bereits erwähnt - unseren Wärmebedarf mit einer alternative Energiequelle decken, und zwar so lange, bis der von uns beauftrage und akzeptierte Gaslieferant zu liefern im Stande ist. Voraussichtlich gem. eMail 30.09.2011 – 10:38 des von uns beauftragten Gasversorgers, spätestens ab 01.11.2011.

An dieser Stelle wollen wir noch mal darauf hin weisen, dass die „BadenovaNETZ GmbH zusammen mit dem Grundversorger „Badenova AG & Co.KG" eine Belieferung durch den von uns beauftragten Gasversorgers verzögert und behindert.

Mit dieser Taktik und dem Geschachere versuchen BadenovaNETZ GmbH und badenova AG & Co. KG uns in die Grundversorgung zu zwingen. Sie nötigen uns Gas von einem Versorger zu beziehen, den wir ablehnen. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen Grundsätze des freien Wettbewerbs und eine missbräuchliche Ausnutzung Ihrer marktbeherrschenden Stellung und damit gem. § 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verboten.

Es bleibt also dabei, ab 01.10.2011 werden wir wie angekündigt „freiwillig“ keine Erdgas aus dem Versorgungsnetz entnehmen – so dass eine Ersatzversorgung (gem. GasGVV) und nicht eintreten wird. Sollten wir trotz des Betriebes der alternativen Wärmeerzeugung dennoch Erdgas benötigen (z. Bsp. bei Ausfall der alternativen Energiequelle), so teilen wir das rechtzeitig mit. Erdgas, was wir entnehmen, bezahlen wir selbstverständlich. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir die Grundversorgungstarife der badenova AG & Co.KG für unbillig (gem. §315 Abs.3 Satz 2. BGB) erachten und behalten uns vor, Schlussabrechnungen gegebenenfalls entsprechend zu korrigieren.

Bei einer Versorgung in der Grund- und Ersatzversorgung ergibt sich ein einseitiges Preisbestimmungsrecht aus § 5 GasGVV mit der Folge, dass § 315 BGB direkt anwendbar wird. Sollte Wiedererwarten eine Ersatzversorgung eintreten, kündigen wir, aufgrund der „Ergänzenden Bedingungen der badenova AG & Co.KG zur GasGVV“, Hilfsweise und ergänzenden an:

  • Ab 01.10.2011 wird die Entnahme von Erdgas min. bis 31.10.2011 „freiwillig“ eingestellt, da eine alternative Energiequelle aus Enreuerbaren Energieen zur Wärmeerzeugung bis zur Lieferung durch den von uns beauftragten Gasversorgers betrieben wird.
  • Der Zählerstand wird vom Kunden per 30.09.2011 – 24:00 abgelesen und innert 4-Wochenfrist übermittelt
  • Ab 01.10.2011 findet eine Veränderung des Verbrauchsverhaltens statt (= voraussichtlich keine Entnahme von Erdgas aus dem Versorgungsnetz der BadenovaNETZ GmbH), die monatlichen Abschlagszahlungen werden daher auf € 0.00 gekürzt.
  • Eine Unterbrechung der Versorgung aufgrund von Wechselproblemen durch den Grundversorger oder Netzbetreiber ist nicht rechtens.
  • Die Kündigung ist bereits mit der Kündigung durch den bisherigen Gasversorger erfolgt und mit Schreiben vom 16.09.2011 und 23.09.2011 durch uns und in der WO19 durch den neu von uns beauftragten Gasversorger wiederholt worden.

Im Übrigen weisen wir Sie darauf hin, dass die Anmelde- bzw. Wechselprobleme durch die BadenovaNETZ GmbH und die badenova AG & Co.KG herbeigeführt wurden. Die Androhungen von BadenovaNETZ GmbH und badenova AG & Co.KG stellen einen Missbrauch Ihrer marktbeherrschenden Stellung dar und sind kartellrechtlich unzulässig. Vereinbarungen zwischen Unternehmen sind unwirksam, wenn sie den Wettbewerb bei der Herstellung oder dem Handel von Waren oder Dienstleistungen beeinträchtigen (§ 1 GWB).

Kopien des bisherigen Schriftverkehrs gehen an:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg,
Referat 65, Postfach 103439, 70029 Stuttgart

Landeskartellbehörde Baden-Württemberg
Postfach 103451, 70029 Stuttgart

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
Paulinenstr. 47, 70178 Stuttgart

Bund der Energieverbraucher und Energieundrecht; Verbraucherschutzmedien: de.reclabox.com/beschwerde, Facts, Monitor, Frontal21

Bestell-/Kundennummer: 240004619561

Meine Forderung an badenovaNETZ:

Sicherstellung der Versorgung - Unterlassung weiterer strafbarer Handlungen - Einhalten der Fristen und des Rechtsweges

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 259 Tagen und 12 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Sehr geehrter Beschwerdeführer,

wenn sie kein Gas vom Grundversorger beziehen möchten, dann kann der Netzbetreiber den Zähler für den Zeitraum sperren oder sogar ausbauen.

Ein Hausverbot ist hierbei irrelevant, da der Zähler Eigentum des Netzbetreibers ist. Wenn Sie den Zugang verweigern, machen Sie sich ggf. strafbar. In diesem Fall nehmen Sie sich das Recht heraus, den Zutritt zum Eigentum des Netzbetreibers zu verweigern.

Ich verstehe in diesem Fall generell nicht, wo Ihr Problem ist.
Entweder man sperrt Ihnen den Zähler und Sie beziehen in dem Zeitraum kein Gas vom Grundversorger oder Sie beziehen das Gas vom Grundversorger. Auf jedem Fall scheint Ihre Beschwerde darauf hinaus zu ziehen, dass Sie das Gas nicht an den Grundversorger zahlen möchten. Man könnte Ihnen sogar eine betrügerische Absicht unterstellen.

Lustig Lustig. Noch ein Lobbyist.

Ich beziehe "voraussichtlich" kein Gas vom Grundversorger. Wenn ich Gas vom Grundversorger entnehmen muss, z. Bsp. bei Temperatursturz, wird dieses logischerweise auch bezahlt. Nur zu Kenntnis, unser Haus hat einen Vollwärmeschutz und einen Energiebedarf von 72 kWh/m2*a. Der Verbrauch im September lag bei weniger als 20m3 (= ca. 200 kWh) und das bei normalem Betrieb. Das macht selbst bei der "unbilligen" Preisbildung von Badenova AG & Co. KG nicht mal € 15.00 im Monat. Absolut lächerlich, sich um so einen Betrag zu streiten, geschweige überhaupt zu versuchen, in betrügerischer Absicht sich Gas in dieser Größenanordnung abzuzweigen.

Hier wird die absichtliche Verzögerungs- und Verhinderungstaktik der beiden Schacherer BadenovaNETZ GmbH und Badenova AG & Co.KG bestritten und gegen die Beschneidung der Verbraucherrechte durch ausbeutende Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen gekämpft.

Die Badenova hat sich an die Fristen und an das Hausverbot zu halten. Der Rechtsweg steht den beiden logischerweise offen, der in etwa so aussehen könnte:
- Begründung und Ankündigung der Versorgungssperre (vier Wochen vor Sperrung)
- Antrag auf "Einstweilige Verfügung" gegen das auferlegte Hausverbot
- wegwischen der beim Amtsgericht hinterlegten Schutzschrift
- nach vier Wochen Durchführung der Versorgungssperre
- usw. usw.

Und das ganze Theater für was? Um Kunden zu binden. Lustig.

"... und das ganze Theater für was? "
Das frage ich mich auch, wenn ich den Zirkus betrachte, der in dieser Sache hier und an anderer Stelle aufgeführt wird.

Dieser Kommentar wurde entfernt.

Hallo Richter. So ein Zufall. "Dana" bedeutet: "Gott ist mein Richter", ein Geschenk Gottes oder von Gott gegeben. Dana war eine keltische Göttin. Auf persisch bedeutet Dana Weise oder Klug und auf arabisch die größte Perle.

Dana ist übrigens mein richtiger Name. Ich muss mich nicht schändlich hinter einem billigen "Nick" verstecken. Ich kann Dich nur bitten, dieses erbärmliche Verhalten zu unterlassen, auch wenn Du es nett in einer Frage verpackt hast.

@ Zahlender Gaskunde

Das ist durchaus sinnvoll. Die Beschwerden gehen ja an zwei völlig eigenständige Unternehmen. Die gemäß telefonischer Nachfrage unabhängig agieren. Namentlich:

1x BadenovaNETZ GmbH
und
1x Badenova AG & Co.KG

Die ReclaBox ist wirklich ein stark frequentierter "Kummerkasten", der von "konzernnahen" Schreiberlingen kontrolliert wird. Sie haben Recht, es ist ein sinnfreies Medieninstrument.

Jetzt schreibt doch nicht alle was negatives! Ihr seid doch alle Lobbyisten, oder nicht, Frau Eishold? :D

Man, gut, dass auch mehrere User dieser Seite erkennen, dass Ihre Beschwerde keinen Sinn ergibt. Aber alle anderen hier haben ja keine Ahnung und sind Lobbyisten.

Nochmal für Sie zum Mitschreiben, Konzessionsabgaben, Zählermiete und Netznutzungsentgelte müssen gezahlt werden. Diese finden Sie im Grundpreis und Arbeitspreis Ihres Versorger wieder. Es gibt von Ihrer Seite keine Abnahmepflicht. Aber der Grundversorger hat eine Versorgungspflicht. Dies haben Sie ja trefflich in Ihrem Paragraphen Gewirr mitgeteilt. D. h. Sie müssen mindestens den Grundpreis beim Grundversorger zahlen. Wenn Sie keinen Verbrauch haben, dann bleibt es wohl bei 12,10 Euro (Quelle: www.badenova.de). Allein die Weigerung des Vertragsverhältnisses und der Abnahme berechtigt den Netzbetreiber, den Zähler zu sperren. Ich gehe davon aus, dass Sie dem Grundversorger Ihre Verweigerung entsprechend mitgeteilt haben.
Weiterhin geht aus Ihrer Schilderung nicht hervor, warum der Netzbetreiber an der Verzögerung Schuld tragen soll. Wann hat Ihr neuer Lieferant Sie angemeldet und wann der alte sie abgemeldet?

Es tut mit Leid, Sie erneut auf den Boden der Tatsachen zurück zu holen. Liebe Grüßen von den Lobbyisten, die dieses Portal unterwandert haben. Und nächste Woche reißen wir die Weltherrschaft an uns. : D

Ich rate Ihnen dringend, die Geschichte und das Unrecht in wenigen kurzen Sätzen zusammen zu fassen. Seine Mitmenschen mit fünf Seiten zusammenhangslosen Text ohne Anfang und Ende zu belästigen und zu erwarten, dass den Schmonzes jemand durchliest, ist schon a) unhöflich und mit so was wirkt man b) grundsätzlich wie jemand, der Betreuung braucht.

Sie müssen es ja nicht lesen, wenn Ihnen das bereits zu viel ist. Es waren zwei Seiten aus dem Einschreiben (und PDF), das an BadenovaNETZ GmbH erging. Eingefügt (copy & paste).

@ Meine Forderung: Sicherstellung der Versorgung - Unterlassung weiterer strafbarer Handlungen - Einhalten der Fristen und des Rechtsweges.
14 Tage sind vergangen. Wurde Ihre Forderung erfüllt oder haben Sie inzwischen gemerkt, dass Sie auf dem Holzweg sind?

@ RS - der große unbekannte Nick. Sie sind selber auf dem Holzweg und verkennen die Rechtslage ganz gewaltig.

Selbstverständlich habe ich nichts mehr vom Grundversorger Badenova AG & Co.KG vernommen. Ist ja logisch, da dieser ohne vertragliche Grundlage ungerechtfertigter Weise ein Versorgungssperre eingeleitet hatte. Der Netzbetreiber BadenovaNETZ GmbH, der dieser Aufforderung gefolgt war, hatte sich dem auferlegten Hausverbot am DO 06.10.2011 um 08:31 widersetzt und vorsätzlich Hausfriedensbruch begangen. Nach meiner Erklärung gegenüber den Mitarbeitern, dass Sie damit eine strafbare Handlung begangen hätten und sie bleiben sollen, damit ich dies zu Anzeige bringen kann, sind diese sofort verschwunden. Leider habe ich keine Zeugen, um die Straftat der BadenovaNETZ GmbH zu beweisen.

Der weitere Ablauf ist bekannt: Die BadenovaNETZ GmbH muss beim Gericht eine „einstweiligen Verfügung“ erwirken, um die Zählersperre durchsetzen zu können. Vorab muss die BadenovaNETZ GmbH natürlich die Sperrandrohung mit den gesetzlichen Fristen ankündigen. Was ja bisher noch nicht geschehen ist. Eine Ankündigung hat vier Wochen vorher und dann noch mal drei Tage vor der eigentlichen Sperrung zu erfolgen. Die Sperrung muss die BadenovaNETZ GmbH vor Gericht entsprechend begründen – das alleine wird ja schon schwierig. Beim Gericht liegt zudem noch eine von mir hinterlegte „Schutzschrift“ mit dem Gesuch um vorherige richterliche Anhörung. Ein korrekt handelndes Gericht wird diese Anhörung durchführen und erst dann entscheiden, ob die „Einstweilige Verfügung“ ihrer Ansicht nach rechtens wäre. Ein dem Energiewirtschaft nahe stehendes Gericht wird die „Schutzschrift“ missachten und dem Antrag auf die „Einstweilige Verfügung“ der BadenovaNETZ GmbH stattgeben. Die BadenovaNETZ GmbH könnte dann den Zäher wegnehmen. Was noch nicht bedeutet, dass das Gericht rechtlich korrekt gehandelt hätte. Will heißen, sollte das passieren, werde ich Einspruch erheben und die Wiederanbringung verlangen usw. Im Extremfall würden wir uns nach dem Durchlaufen aller Instanzen vor dem „Europäischen Gerichtshof“ in den Haag treffen, um endlich Klarheit in der Angelegenheit für alle Verbraucher in Deutschland zu finden.

Im Übrigen bin ich recht zufrieden mit der Entwicklung. Die alternative Energieversorgung läuft und ich brauche, obwohl es bereits deutlich kühler wurde, wohl bis 31.10.2011 kein Erdgas. Für die Zukunft bedeutet das für mich, sobald ich meine beiden alternativen Energiequellen (Sonne u. wassergeführter Pelletofen Wodtke Water/plus) zu 100% erschlossen habe, dass ich wohl nur noch begrenzt bis gar kein Erdgas mehr brauchen werde.

Bereits jetzt spare ich über € 1'000.00 im Jahr an Energiekosten durch Optimierung der Energiesysteme.

VON POLITIK UND ENERGIEVERSORGERN ABGEZOCKT!
http://www.energieverbraucher.de
http://www.energyautonomy.org

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Wieso, hat man ihre Meditation immer noch nicht verbessert?

Das ist ein Forum zum Schutz und zur Durchsetzung von Konsumenteninteressen. Für Bildungsfragen wenden Sie sich bitte an ein entsprechendes Forum.

Nicht mehr zu hören und nichts mehr zu sehen, von den Kartellkasperln. Hierzu noch interessante Links für aufmerksame deutsche Verbraucher aus den Verbrauchersendungen: http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5 ......... http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

Unterdessen hat sich ein Nachbar gemeldet, der beobachtet hatte, dass sich Badenova-Mitarbeiter Zugang zum Grundstück beschafft hatten. Er meinte, er hatte sich noch gewundert, da doch Badenova das Betreten des Grundstückes verboten hatte und dieses Verbot auch an der Haustüre für jedermann ersichtlich angebracht hatte.

Damit stünde mir nun der Weg frei, die Badenova wegen Hausfriedensbruch zu verklagen. Mal sehen, wenn ich nicht "Lustig" bin, dann mache ich das vielleicht.

Ansonsten habe ich in logischer Folge nichts mehr von den Kasperln gehört. Das wird sich jedoch bald ändern, da ich ja rund 40m3 Gas vom Grundversorger Badenova GmbH & Co.KG bezogen hatten.

Also wird eine Rechnung kommen. Dieser werde ich natürlich sofort mit Einwand der Unbilligkeit widersprechen.

Anleitung für Interessenten gibts:
Verbraucherzentrale http://www.vz-bawue.de/UNIQ132092745931837/link353302A.html
Bund der Energieverbraucher http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest__600/

@ von Dana wird nicht Schlau

Ein Schlaumeier, der zu feige ist, um seinen richtigen Namen zu nennen. Ansonsten erübrigt es sich wohl Ihren Kommentar weitere Beachtung zu schenken. Ihr Nick und Inhalt lässt doch eher ein Gefühl des Bedauerns zu.

Da Sie ja zu feige sind, Ihren Namen zu nennen, kann ich mir auch nicht Ihre Bezugsquelle eröffnen, um danach auf Ihr Niveau abtauchen zu können. Diese bewusstseinbegrenzende Erfahrung bleibt mit dann wohl verwehrt.

Grüße

Sehr geehrter Herr Fickermann

Ein Gerichtsentscheid - wohl weniger Ihre sinnfreien Kommentare - wird mich möglicherweise zu gegebener Zeit zur Einsicht bringen - so es überhaupt dazu kommt. Es wird wohl eher dabei bleiben, dass ich in meiner uneinsichtigen Art weiter gegen die Beschneidung meiner Verbraucherrechte kämpfe und ich recht behalte. Ich kontrolliere und korrigiere seit 2002 sämtliche Gasrechnungen mit 100%-igem Erfolg. Ersparnis über € 3'500.00 aus ungerechtfertigten oder falschen Forderungen. Bis jetzt hat mich noch kein Versorger verklagt (Klageandrohungen füllen jedoch schon einen ganzen Ordner). Sollen die "Gescheiteren" doch die überhöhten Preise zahlen - da bleib ich doch lieber uneinsichtig, um nicht dumm zu sagen und zahle weiterhin den "billigen" aus meiner Sicht gerechtfertigten Preis.

Hilfsanleitung gibts beim "Bund der Energieverbraucher" oder beim "Verbraucheramt" des jeweiligen Landes.

Übrigens nach Durchlauf aller Instanzen würde ich gegebenenfalls bis zum "Europäischen Gerichtshof" ziehen und das wagt kein "Deutsches Versorgungsunternehmen, da bei Unterliegung der Entscheid für allgemeingültig erklärt würde.

Ich schlafe gut, träume süß und plane eine nette Reise mit den eingesparten € 3'500.00. Es soll Menschen geben, die für diesen Betrag über drei Monate arbeiten müssen, da mache ich doch lieber mal vier Wochen (bezahlten) Urlaub. Wer weiß, um nicht dumm zu sterben, vielleicht eine kleine Bildungsreise.

Dieser Kommentar wurde entfernt.

@ Peter Lustig: Komischerweise kommt der Herr Schimmelkäse doch aus der gleichen Gegend. Nun, geht Ihnen ein Licht auf?