Flexstrom Abzocke?

FlexStrom AG
Berlin

Uns wurden von 2009-2010 über 8800kwh Strom berechnet, die eine drei Personen Haushalt NIE verbrauchen kann, und nun 900 € Schulden angelaufen sind, die wir in mtl. Raten von 25 € bezahlen. Eine korrekte Endabrechnung erfolgte bei der Firma über e-Mail, angeblich kam die Mail "verspätet" an. Wie kann denn das sein?

Bestell-/Kundennummer: 900001156185

Meine Forderung an FlexStrom:

Rückerstattung der Stromkosten

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 246 Tagen und 20 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Irgendetwas scheinen meine Familie und ich anders (besser?) zu machen - unser Verbrauch liegt rund 10 % bzw. rund 20 % unter den nachstehend genannten durchschnittlichen Verbrauchswerten.

Auszug aus Wikipedia "Bedarf an elektrischer Energie"

Http://de.wikipedia.org/wiki/Bedarf_an_elektrischer_Energie

Zitat:

"2006 betrug der durchschnittliche elektrische Verbrauch eines Privathaushalts nach Berechnungen der EnergieAgentur. NRW:

mit einer Person 2000 kWh
mit zwei Personen 3100 kWh
mit drei Personen 3908 kWh
mit vier Personen 4503 kWh
mit fünf Personen 5257 kWh
mit sechs Personen 5764 kWh

Nach Erhebungen des gewerblichen Vergleichsportals check24.de (Vergleichsrechner & Ökostrom) im Zeitraum Juni 2007 bis März 2009 wurden anhand von über 200.000 Anbieterwechslern (Grundgesamtheit) folgende durchschnittlichen Jahresumsätze an elektrischer Energie für verschiedene Haushaltsgrößen festgestellt:

mit einer Person 1944 kWh
mit zwei Personen 3417 kWh
mit drei Personen 4350 kWh
mit vier Personen 5149 kWh
mit fünf Personen 6135 kWh
mit sechs Personen 7199 kWh
mit sieben Personen 8123 kWh
mit acht Personen 8775 kWh
mit neun Personen 8955 kWh
mit zehn Personen 9011 kWh. . . "

Entweder ist Ihr Stromzähler fehlerhaft oder Sie sollten sich den Verbrauch bzw. die Elektrogeräte mal genauer ansehen (z. B. bei den Stadtwerken ein Messgerät ausleihen, um "Stromfresser" ausfindig zu machen).

Mir erschließt sich leider nicht, wieso die Beitragserstellerin die 900,- € wortlos akzeptiert hat, in Raten bezahlt und sich erst jetzt und hier beschwert.

Sorry, aber was hat Flexstrom mit Ihrem exorbitanten Stromverbrauch zu tun? Meine Vermutung ist:
1. Onkel Varol von stromio hat heimlich bei Ihnen sein "Kundencenter" eingerichtet. :-)
2. Sie brauchen eine neue Brille zum Ablesen des Zählerstands.
3. Machen Sie doch einfach die Fenster zu, wenn Sie heizen.

Fast 9.000 kWh in 13 Monaten? No way, das ist im normalen Haushalt, auch mit Speicherheizung nicht möglich, wenn Sie nicht gerade eine alte Fabrikhalle bewohnen.
Flexstrom hat mit Ihrem Verbrauch doch wirklich nichts zu tun. Also schön über die Sinnhaftigkeit dieser Beschwerde nachdenken. Hier geht es doch nicht um unerlaubte Preiserhöhungen, zu hohe Abschläge o. ä.
Lassen Sie doch einen Energiesparberater kommen oder leihen Sie sich ein Verbrauchsprüfgerät, um zu überprüfen, wo der Haken ist.

P. S. Nein, ich arbeite nicht für die Flexstrom-Presseabteilung.

Da ich nun weiß, dass es sich um eine Nachtstromspeicherheizung handelt, ist nun auch der auf den ersten Blick (OHNE die Info "es handelt sich Nachtstromspeicherheizung") exorbitant hohe Verbrauch geklärt.

Vergleiche "Strom sparen: Heizungen mit Nachtspeicher ausrangieren"
Http://www.kwh-preis.de/service/strom-sparen/stromsparen-nachtspeicherheizung

Zitat:

"Nachtspeicherheizungen fressen sehr viel Strom.

Bei einem Zwei-Personen-Haushalt liegt der jährliche Stromverbrauch zwischen 5.800 und 10.000 Kilowattstunden.

Zum Vergleich: bei gleicher Personenzahl beträgt der jährliche Stromverbrauch ohne Nachtstrom im Bundesdurchschnitt rund 3.000 Kilowattstunden.

Und sogar eine vierköpfige Familie verbraucht im Schnitt weniger, nämlich rund 4.400 Kilowattstunden.

Eine Heizung mit Nachtspeicher bringt also hohe Stromkosten mit sich.

Einen Nachtspeicherheizung verbraucht rund 80 Prozent des gesamten Stroms eines Haushaltes.

Deshalb sind die Stromkosten einen Nachtspeicherheizung enorm..."

Weiter heißt es: Zitat:

"Theoretischer Vorteil des Nachtspeicher-Prinzips: Da er sozusagen „nachtaktiv“ ist, also während der Nebenzeit arbeitet, wird der Strom, der für die Heizung benötigt wird, im preiswerteren Tarif abgerechnet. In der Praxis haben Kunden dagegen vielfach mit Hindernissen und Komplikationen zu kämpfen. So können sich die Tarifzeiten von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterscheiden. Zum Teil variieren die Zeitzonen sogar um mehrere Stunden.

Bei manchen Betreibern beginnt die Niederzeit werktags um 18 Uhr, bei manchen um 20 Uhr oder gar erst um 22 Uhr. Manchmal fällt auch das Wochenende unter den niedrigeren Tarif, manchmal ist es nur der Sonntag. Ein Wechsel kann für Kunden also auch eine massive Umstellung der Lebens- und Verbrauchsgewohnheiten mit sich bringen. Den Sparvorteil des Nachtstroms nutzen, bedeutet also auch ein Leben nach der Uhr..."

Verbraucherzentrale NRW "Nachtstrom: Ende der Märchenstunde"

Http://www.vz-nrw.de/UNIQ131900670129866/link888551A.html

Zitat:

". . . Die Elektroheizung kann wegen der hohen Umwandlungsverluste in den Kraftwerken nur etwa 33 Prozent der dort eingesetzten (Primär-) Energie in Form von Raumwärme nutzen.

Moderne Öl- oder Gasheizungen kommen dagegen auf über 70 Prozent, bei Brennwertnutzung sogar auf über 80 Prozent.

. . . Werbung, die Stromheizungen als preisgünstig oder besonders effizient und umweltfreundlich darstellt, hält die Verbraucherzentrale für irreführend.

. . . Kann ich den Stromanbieter wechseln?

Im Prinzip ja.

Derzeit bieten aber nur wenige Stromversorger bundesweit oder regional Heizstrom an.

Zum Teil haben sie deutlich höhere Preise als die lokalen Versorger.

Erst langsam und vereinzelt entwickelt sich Wettbewerb in diesem Bereich.

Machen Sie sich in jedem Fall kundig und prüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob es neue Anbieter für Nachtspeicherstrom gibt. Falls Sie einen neuen Vertrag abschließen möchten, prüfen Sie die wesentlichen Bestimmungen, zum Beispiel, wie lange die Grundlaufzeit beträgt und mit welchen Fristen Sie den Vertrag wieder kündigen können.

Eine längere Bindung als ein Jahr scheint uns derzeit nicht sinnvoll.

Für Preiserhöhungen benötigt der Anbieter eine wirksame Preisanpassungsklausel.

Sie können aber auch den Heizstrom weiter vom bisherigen Versorger beziehen und den Anbieter nur für die Belieferung mit Haushaltsstrom wechseln.

Das ist empfehlenswert, weil Sie als Heizstromkunde nicht selten den Haushaltsstromanteil zu den recht hohen allgemeinen Preisen der Grundversorgung erhalten.

Meist setzen die Anbieter für den Wechsel die getrennte Messung von Heiz- und Haushaltsstrom mit zwei unabghängigen Zählern voraus.

Informieren Sie sich beim örtlichen Energieversorger und bei Elektro-Fachbetrieben über Aufwand und Kosten.

Nach unserer Ansicht ist ein Wechsel aber auch möglich, wenn Sie nur einen Zweitarifzähler haben.

Sie können dann den Vertrag hinsichtlich des Haushaltsstromanteils kündigen.

Es wäre nämlich eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, wenn Sie als Heizstromkunde mit Haushaltsstrom zu den hohen allgemeinen Preisen beliefert werden, während andere Haushaltskunden, die keinen Heizstrom beziehen, wesentlich günstigere Sonderpreise erhalten.

Die Bundesnetzagentur schließt sich dieser Meinung allerdings nicht an und hält die geübte Praxis, dass bei Vorhandensein nur eines Zählers kein Anbieterwechsel für die (separate) Belieferung mit Haushaltsstrom möglich ist, für legitim.

ACHTUNG:

Es ist schon vorgekommen, dass Grundversorger Kunden, die wegen Haushaltsstrom zu einem günstigeren Anbieter gewechselt haben, den günstigen Nachtstrom gekündigt haben.

Auch wenn wir eine solche Kündigung nicht für rechtens halten, sollten Sie, um Ärger zu vermeiden, diesen Punkt im Vorfeld klären. Gesicherte Rechtsprechung liegt zu diesem Problem noch nicht vor.

1) Elektroheizung: noch teurer und umweltschädlich! Nachtspeicherheizung / Wärmewellenheizung / Infrarotheizung / elektrische Heizung / Elektrowärme (Test - Warentest - Verbraucherzentrale)

Http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/elektroheizungen-teuer.html

2) Http://www.stromversorger-wechsel.de/nachtstrom.html

Zitat:

"Weniger effizient und damit auch umweltschädlicher als Öl- oder Gasheizungen sind Elekroheizungen deshalb, weil wegen der hohen Umwandlungsverlust im Kraftwerk nur ca. 33% der eingesetzten Primärenernergie in Form von Raumwärme genutzt werden können.

Zum Vergleich: Eine Heizung mit moderner Brennwerttechnik kann die eingesetzte Energie zu über 80% in Wärme umwandeln.

Also muss mit einer Nachtstromheizung mehr geheizt werden, um dieselbe Raumtemperatur zu halten. Demnach ist Werbung, die Strompreise Nachtstrom als besonders günstig anpreist, irreführend..."

3) Zitat:

"Nachtstrom wird in der Regel nur für Zeiten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr angeboten.

Die Kosten für diesen Strom liegen durchschnittlich 20-50% günstiger als Tagstrom und, wodurch eine Menge Geld eingespart werden kann.

Allerdings sind auch die Kosten von Nachtstrom in den letzten Jahren stark gestiegen, wodurch die Kostenersparnis nicht immer gegeben ist.

Die Kosten für Nachtstrom werden meist nicht, wie dies etwa bei Tagstrom der Fall ist, anhand des Verbrauchs gemessen, sondern stehen bereits bei Vertragsabschluss fest.

Die Stromtarife für Nachtstrom teilen sich in einen jährlich zu zahlenden Grundpreis sowie den Arbeitspreis pro Kilowattstunde auf. Die genauen Preise können mit einem Stromrechner ermittelt werden."

Http://www.stromvergleich.org/stromtarife/nachtstrom.html

Wir haben den Zählerstand KORREKT abgelesen und den Stand fristgemäß an flexstrom weitergeleitet. Angeblich kam aber die Ablesung nicht innerhalb der Frist an, so dass eine "pie mal daumen" Ablesung vorgenommen bzw. geschätzt wurde. Ein Elektriker konnte auch keine "Sozialleitung" feststellen und ein Stromberbrauchgerät hatten wir ebenfalls, konnten aber keine "Mängel"feststellen.
Hilfe über die Medien bekamen wir eher nicht, nur den Rat zu zahlen.
Dies kommt also bei flexstrom einer Trickserei nahe. Zumal in der alten Wohnung die gleichen Geräte liefen wie hier in der "neuen Wohnung" und da ein Guthaben von über 1000€ auf unserem Konto kam und dies ohne jährliche Ablesung. Ich finde das alles suspekt.

Wie haben Sie denn in der früheren Wohnung geheizt?

Mit Gas, Öl oder auch einer Nachtspeicherheizung?

Wenn Sie in der früheren Wohnung mit Gas oder Öl geheizt haben und jetzt eine Nachtspeicherheizung haben, ist der sehr hohe Stromverbrauch nachvollziehbar (sie haben jetzt ja dann auch keine Öl- oder Gaskosten mehr).

Nachtspeicherheizungen FRESSEN SEHR VIEL Strom.

Bei einem Zwei-Personen-Haushalt liegt der jährliche Stromverbrauch zwischen 5.800 und 10.000 Kilowattstunden.

Zum Vergleich: bei gleicher Personenzahl beträgt der jährliche Stromverbrauch OHNE Nachtspeicherheizung im Bundesdurchschnitt rund 3.000 Kilowattstunden.

Und sogar eine vierköpfige Familie verbraucht im Schnitt weniger, nämlich rund 4.400 Kilowattstunden.

Eine Heizung mit Nachtspeicher bringt also hohe Stromkosten mit sich.

Einen Nachtspeicherheizung verbraucht rund 80 Prozent des gesamten Stroms eines Haushaltes.

In der alten Wohnung hatten wir eine Fernheizung wie hier in der jetzigen Wohnung, gekocht wurde erst mit Gas, dann mit Strom, aber einen solchen Verbrauch hatten wir noch nie!

Leider ist dieser Fall NICHT gelöst und da Flexstrom immer dubioser wird, wird der Fall nicht gelöst werden.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

Ärger mit dem Stromanbieter - Schlichtungsstelle soll helfen

Zitat:

"Bei Ärger mit dem Versorger, etwa wegen Rechnungen oder Bonuszahlungen, blieb Kunden bislang nur eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder der Gang vors Gericht. Bis zur Klärung können dann allerdings Jahre vergehen.

Die Schlichtungsstelle soll nun auch eine außergerichtliche Einigung ermöglichen, in der Regel soll das für den Verbraucher kostenlose Verfahren nicht länger als drei Monate dauern..."

Http://www.n-tv.de/ratgeber/Schlichtungsstelle-soll-helfen-article4615711.html

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.