Falsche Angaben bei Verivox

FlexStrom AG
Berlin

Im Strompreisvergleich von Verivox wird von Ihrer Firma ein Neukundenbonus bis zu 160 Euro in Verbindung mit einer Vertragslaufzeit von zwölf Monaten angezeigt.

Diese Kombination ist nicht korrekt, da Flexstrom den Bonus nicht gewährt, wenn man sich nur zwölf Monate beliefern lässt (7.3. der AGB: es wird kein Bonus gewährt, wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird.).

Der Bonus wird also nur gewährt, wenn man praktisch eine Vertragszeit von mindestens 24 Monaten aufrecht erhält. In diesem Fall ist der Kunde jedoch hinsichtlich des Folgetarifs völlig Ihrer Willkür ausgesetzt, so dass der Bonusvorteil vom ersten Jahr im zweiten Jahr gegebenenfalls zunichte gemacht würde.

Sie geben diese falschen Angaben offensichtlich an Verivox weiter, obwohl Sie im Urteil des LG Heidelberg vom 29.12.2010, Az 12 O 76/10 KfH diesbezüglich unterlegen sind.

Meine Forderung an FlexStrom:

Wirken Sie ein, dass Verivox die Kombination von Neukundenbonus und 12 Monaten Vertragslaufzeit nicht mehr anzeigt.

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 239 Tagen und 20 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Bereits kurz nach der Neufassung von Punkt 7.3 der FS-AGB im Juni 2011 fiel der Bonus tatsächlich aus der Berechnung bei Verivox heraus. Verivox hatte damit anerkannt, dass diese AGB-Änderung nicht nur eine Klarstellung war, sondern den Inhalt der bisherigen Formulierung ins Gegenteil verkehrte.

Daher verwundert es nicht, dass FS seit einigen Monaten Neukunden Vertragsbedingungen anbietet, die in dieser Hinsicht von den eigenen AGB abweichen und die Bonuszahlung ausdrücklich für den Fall der Kündigung zum Ende des ersten Belieferungsjahres zusichern. D. h. FS verpflichtet sich neuerdings ausdrücklich dazu, den Bonus bei einjährigen Verträgen auszuzahlen. Die gegenwärtige Darstellung bei Verivox ist somit korrekt und ihre Beschwerde unbegründet.

Fraglich ist natürlich, ob sich FS jetzt auch an diese Verträge halten wird oder sich wieder etwas neues einfallen lässt, um den Kunden den Bonus vorzuenthalten. Möglich wäre hier zum Beispiel eine AGB-Änderung während des Vertragsjahres, durch die man (sofern man ihr nicht widerspricht) wieder in die normalen AGB hinein gedrückt wird, die ja den Bonus bei Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit ausschließen.

Wozu benötigt man VERIVOX, es gibt jede Menge anderer Vergleichsportale!

Das sagt glaube ich alles:

www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromversorger/Flexstrom__2340/#con-12106

Ärger mit dem Stromanbieter - Schlichtungsstelle soll helfen

Zitat:

"Bei Ärger mit dem Versorger, etwa wegen Rechnungen oder Bonuszahlungen, blieb Kunden bislang nur eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder der Gang vors Gericht. Bis zur Klärung können dann allerdings Jahre vergehen.

Die Schlichtungsstelle soll nun auch eine außergerichtliche Einigung ermöglichen, in der Regel soll das für den Verbraucher kostenlose Verfahren nicht länger als drei Monate dauern..."

Http://www.n-tv.de/ratgeber/Schlichtungsstelle-soll-helfen-article4615711.html

Bisher keine Stellungnahme von Flexstrom. Sie scheinen nicht interessiert daran zu sein, die Kunden seriös zu informieren.

Keine Antwort von Verivox! Verivox fällt immer wieder erneut auf die verdächtigen Tarife von Flexstrom herein.
Verivox ist nicht geeignet, objektive Vergleiche anzustellen, und daher dringend abzuraten!

Verivox kündigt Vertriebspartnerschaft mit Flexstrom
Http://www.verivox.de/presse/verivox-kuendigt-vertriebspartnerschaft-mit-flexstrom-82503.aspx

Stiftung Warentest-Artikel vom 17.02.12 "Flexstrom verklagt ehemalige Kunden: Schlichtung gerät zum Bumerang"

Http://www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Flexstrom-verklagt-ehemalige-Kunden-Schlichtung-wird-zum-Bumerang-4332919-4332921/

Zitat:

"Der Streit um den Flexstrom-Neukundenbonus geht in die nächste Runde. Im Dezember 2011 hatte der Ombudsmann der Schlichtungsstelle Energie dem Unternehmen empfohlen, den Bonus zu zahlen.

Nun verklagt Flexstrom ehemalige Kunden, die die Schlichtungsstelle angerufen haben.

... .

Besonders ärgerlich ist Flexstroms Vorgehen für die beklagten Ex-Kunden.

Ihr Hilferuf an die Schlichtungsstelle kommt nun als Bumerang zurück:

Verlieren sie vor Gericht, zahlen sie bei 150 Euro Streitwert 75 Euro Gerichtskosten sowie 90 Euro für den gegnerischen Anwalt. Nehmen sie sich einen eigenen Anwalt, stehen diesem weitere 90 Euro zu. Im schlimmsten Fall ergibt das 255 Euro.

Wer den Rechtsstreit umgehen möchte, sollte dem Gericht die Annahme der Klage erklären. Dann sinken die Gebühren.

In beiden Fällen verlieren Beklagte jedoch jegliche Aussicht auf den Neukundenbonus.

Urteile im Schnellverfahren

Fakt ist: Wer als ehemaliger Flexstrom-Kunde die Schlichtungsstelle Energie anruft, riskiert eine Klage. "