Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Vorab: Es gibt Dinge, die gehen, und es gibt Dinge, die überhaupt nicht gehen.
Am 14.10.2011 wurde bei besagtem Händler (Autoteile West Recycling-Autoverwertung, Industriestraße 29) in Wuppertal eine Lichtmaschine gekauft. Die Details interessieren nicht weiter. Diese stellte sich als defekt heraus. Daraufhin wurde der Artikel "reklamiert". Ein Ersatz ist sei nicht möglich. Daraufhin wurde eine Gutschrift in Aussicht gestellt und der Kaufbeleg verlangt.
Kaufbeleg verlegt, Kontoauszug vorgelegt, sollte reichen.
Nein, nicht bei Auto Teile West. Stattdessen macht man es so: Man knallt seine eigene "Kaufvereinbarung" auf die Tresen, sollte doch reichen, um bestehende Gesetze nicht gelten zu lassen, oder? Angeblich auch von einem Anwalt geschrieben, wenn das stimmt, dann gehört diesem die Zulassung entzogen, allein die Formatierung verursacht Augenkrebs.
Nein, so ungeschickt kann man das wiederum nicht machen. Zumindest nicht online. Denn der OnlineShop, der anscheinend nur zwei Artikel innehat, hat - man höre und staune - eine anscheinend astreine AGB.
Aber auch da ist wieder irgendetwas schief. Wer ist: Arthur Schneider, steht doch auf sämtlichen Quittungen "Inh. Karl-Heinz-Steigleder"? Komisch ist auch, dass Autoteile321 auf besagt AGB führt, die Rufnummer jedoch führt wieder zu Autoteile West. Sehr verworren das ganze, nach einer strategischen Unternehmensrechtsformausrichtung sieht das allerdings nicht aus.
Dem Chef, Herrn Steigleder, dem bin ich heute begegnet. Aber erst mal zu den Kaufvereinbarungen, die sind ein Witz, aber anscheinend auch noch ernst gemeint:
Ich bin mal so dreist und nehme die ganz üblen Sätze auseinander:
KAUFVEREINBARUNG:
- "Gebraucht gekauft, wie besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Haftung bei Folgeschäden, auch bei etwa vorhandenen oder verborgenen Mängeln. (.) "Eine Rückgabe oder Umtausch der Ware ist nicht möglich"
Schonmal etwas vom Gesetz gehört? Das hier ist eigentlich pure Absicht, um damit Kunden - mindestens - zu verwirren. Dieser Satz hat dank Paragraph §§ 433 und die folgende keine Wirkung. Wenn er sich traut, kann er es doch in seine AGB aufnehmen, oder nicht? Am besten Online, dann gibts die richtigen Abmahn-Anwälte garantiert frei Haus.
- "Preise verstehen sich rein Netto"
Nur für gewerbliche Käufer? Mit Vorsteuerabzug und dann ohne Registrierung. Oder werden keine Steuern abgeführt? Das muss ein Käufer vorher unbedingt wissen, die Rechtslage ändert sich dadurch enorm!
Auf dem eigenen Webshop liest sich das aber so:
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist oder beim Verkauf gebrauchter Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
(2) Ist die Sache mangelhaft, hat der Kunde das Recht, als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen.
Neben all dem Rechtswirwarr gibt es auch so was wie die persönliche Seite, jeder Mensch möchte irgendwie positiv begrüßt werden, damit fängt es an, sollte man meinen. Vor allem wenn man von anderem "Chef" genannt wird.
Auf jeden Fall war es der überaus positiv gesinnten Kassendame nicht vermacht, mir in dieser Angelegenheit helfen zu können. Der herbeigerufene Mitarbeiter berief sich, nachdem ich das BGB sogar mitgebracht habe, auf die Gesetze des Chefs, die da stehen würden, Auszüge kann man ja oben lesen.
Der Chef kam (nach ca. 15 Min), die einzige Reaktion: "Komm nimm mit, geh zum Anwalt."
Ziemlich Möchtegern-F***-Mentalität. Eine Null. Es wurde inzwischen der Kaufbeleg vorgelegt, die Unmöglichkeit der Lieferung bewiesen, dreimal wurde persönlich aktiv interveniert. Mehr geht nicht. Und weniger auch nicht. Ab morgen ist dies ein Fall für meinen Rechtsanwalt und Zeit, dass Reclabox hier ein wenig "lüftet".
By the way: Hier geht es um die an sich lächerliche Summe von 50€, unsere Familie war bisher jahrelang Kunde. Das hat sich natürlich geändert, dass der doppelte Ein- und Ausbau der defekten Ware Zeit (und damit Geld) sowie Geld gekostet hat, wurde hier nicht entschuldigt, bedauert oder sonst was. Aber auch nicht gefordert. Auch das hat sich jetzt geändert.
Fazit: Es gibt bessere Autoverwerter, auch wenn es ein Schrottplatz ist, gelten hier Gesetze. Herr Steigleder sollte über Umwege - über das Internet (wie peinlich!) - vor Augen geführt bekommen, wie lächerlich sein Umgang mit Kunden ist. Das so etwas bisher am Markt bestehen kann - großartig. Als Selbstständiger kann man sich für solche "Chefs" nur fremdschämen und vornehmen, das sman selbst nie so wird!
Meine Forderung an Autoteile321:
Erstattung der Kosten, Entschuldigung, korrektes Verhalten
Antwort auf die Beschwerde vom 03.11.2011
aufgrund Ihrer Zuschrift vom 04.11.2011 sehe ich mich gezwungen, zu einem Sachverhalt vorzutragen, der Ihnen gegenüber falsch dargestellt wurde.
Im Hinblick auf den Artikel des Herrn Hüseyin Günaydin vom 03.11.2011 ist folgendes festzustellen:
1. Der geschilderte Sachverhalt kann einem Vorkommnis in meinem Betrieb zugeordnet werden. Insoweit Herr Hüseyin Günaydin sich aber nicht mir gegenüber bei diesem Vorkommnis vorgestellt hat, kann hier nur von einer Personenidentität des sich hier Beschwerenden ausgegangen werden.
2. Richtig ist, dass im Oktober 2011 eine männliche Person in meinen Betrieb gekommen ist, die erklärte, sie habe in meinem Unternehmen eine gebrauchte Lichtmaschine für EUR 50,00 gekauft.
Diese wäre defekt, und er möchte das Geld für diese Lichtmaschine zurück haben. Auf die Frage angesprochen, ob er den dazugehörigen Beleg - wonach er bei mir tatsächlich diese Lichtmaschine für EUR 50,00 gekauft hat - vorzeigen kann, legte er alleine einen Beleg vor, wonach ein Betrag von EUR 50,00 per EC-Cash von ihm (? ) an uns gezahlt wurde.
3. Ich wies ihn daraufhin, dass wir aus steuerlichen Gründen gezwungen sind, den Beleg anzufordern, damit die Zuordnung auch ordnungsgemäß erfolgen kann.
Hierüber wurde der Besucher sehr ungehalten.
4. Bei einem weiteren Besuch brachte er sodann den angeforderten Beleg mit. Wie schon in dem Schreiben des Herrn Hüseyin Günaydin dargestellt, habe ich versucht kulant zu sein und habe, ohne zu prüfen, ob die Lichtmaschine tatsächlich defekt ist, einen Umtausch angeboten. Insoweit in meinem Unternehmen noch weitere gleichartige und passende Lichtmaschinen vorhanden sind, war dies für mich unproblematisch.
Dieses Entgegenkommen wurde dann aber abgelehnt, weil der Besucher sich jetzt eine neue Lichtmaschine kaufen wollte. Auch hier habe ich nochmals Entgegenkommen angezeigt und dargelegt, dass ich ohne Prüfung, ob die Lichtmaschine - die er bei mir gekauft haben will - (Seriennummern müßten noch verglichen werden) tatsächlich defekt war, ihm eine Gutschrift von EUR 50,00 gegen Rückgabe der Lichtmaschine erteilt.
Diese hat er auch erst einmal entgegengenommen. Kam aber sodann einige Zeit später wieder und erklärte, er wolle Bargeld haben.
4. Zu keinem Zeitpunkt habe ich mich der Verantwortung für eine Mängelgewährleistung entziehen wollen. Ich betreibe das Unternehmen nunmehr seit ca. 35 Jahren erfolgreich und Beschwerden sind sehr selten. Selbstverständlich kann man nicht allen Wünschen der Kunden gerecht werden. In diesen 35 Jahren habe ich gerade mal eine handvoll Gerichtsverfahren gehabt. Diese habe ich alle gewonnen. Dies zeugt davon, dass a) unsere Kunden mit unserer Leistung zufrieden sind
b) wir immer kulant Gewährleistungsfragen geklärt haben
c) und die dann noch verbleibenden Querulanten letztlich bei Gericht erfahren haben, dass sie auch Querulanten sind.
5. Auch Herrn Hüseyin Günaydin, wie gesagt, ich gehe davon aus, dass dies mein Kunde wohl war, biete ich nach wie vor an, dass er entweder eine andere gebrauchte Lichtmaschine bekommen kann, oder aber eine Gutschrift von EUR 50,00. Die weitere Alternative ist die, dass wir die Lichtmaschine auf ihre Funktionsfähigkeit untersuchen, wenn er den Nachweis bringt, dass er diese bei mir gekauft hat.
Sollte sich bei dem Test herausstellen, dass die Lichtmaschine funktioniert bzw. diese aufgrund nachträglichem Falscheinbau beschädigt wurde, sind die Kosten dieser Prüfung selbstverständlich von Herrn Hüseyin Günaydin zu zahlen. Im anderen Fall bekommt er natürlich das Geld zurück.
Sicherlich eine faire Art der Abwicklung.
Abschließend möchte ich klarstellen, dass am Betriebsstandort in Wuppertal zwei Unternehmen mit unterschiedlichen Firmennamen tätig sind. Es handelt sich einmal um das Unternehmen Autoteile West e. K, Inhaber Arthur Schneider, der auch die Internetseite Autoteile321 betreibt. Dieses Unternehmen verkauft nur Neuteile. Mein Unternehmen wird unter dem Namen Auto Teile West Recycling, Inhaber Karl-Heinz Steigleder, betrieben. Ich verkaufe nur Gebrauchtteile. Insoweit der Kunde immer einen Kaufbeleg mit ausreichendem Impressum bekommt, kann sich eine Verwechselungsgefahr nicht ergeben.
Mit freundlichem Gruß
Auto Teile West Recycling - Inhaber Karl Heinz Steigleder
kommentare und trackbacks 8
Ich will jetzt auch meinen Senf dazugeben!
Meine Erfahrungen mit Autoteile West aus Wuppertal sind ebenfalls enttäuschend.
Der Plan war, zum Schrott-Platz zu fahren und ein Teil zu einem VORHER TELEFONISCH vereinbarten Preis abzuholen. Denkste!
30 Minuten später wollten die Schrott-Händler plötzlich 16 Euro mehr.
Was war das? Eine Bearbeitungsgebühr! Lieber esse ich mein Geld auf, als dass ich es denen gebe.
Das kann man halten wie ein Dachdecker, aber ich halt' da gar nichts von!
Gruß
Der Rainer
Die Beschwerde ist nicht gelöst. Sie wird über den Rechtsweg gelöst werden. Es handelt sich hier um Autoteile West in Wuppertal, Reclabox hat den Namen zu Autoteile321 umbennant, was auch nicht ganz falsch ist. Übrigens: Mein Anwalt musste ich vor lauter Lachen die Freudentränen aus dem Gesicht wischen. :)
Zu Punkt 1: Eine Vorstellung ist nicht möglich, wenn man einfach den wartenden Kunden mit "Komm, geh zum Anwalt" begrüßt. Unverschämtheit! Zu Punkt 2: Damit wäre glaubhaft nachgewiesen, dass der Artikel bei Ihnen gekauft wurde. Es gibt eindeutige Belegnummer u. ä. Zu Punkt 3: Auch wenn ich kein "Besucher" bin, ich wurde nicht ungehalten. Der Beleg reicht aus bzw. es hätte ihn nicht mal gebraucht. Reine Schikane. Zu Punkt 4: Das stimmt nicht. Eine Gutschrift kam nie in Frage. Zu Punkt 4a): "Zu keinem Zeitpunkt habe ich mich der Verantwortung für eine Mängelgewährleistung entziehen wollen." Was soll dann die Kaufvereinbarung auf dem Tisch? Damit schließen Sie de facto einseitig die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen aus. Sorry: Sie versuchen es. Die Kaufvereinbarung ist natürlich fotografiert worden, wird zu gegebener Zeit nochmal ins Internet gestellt. zu b & c: Wir sind keine Querulanten, sondern auch Menschen, mit denen man reden kann. Ihre arrogante Art macht dies aber unmöglich. Zu dem Rest: Wir prüfen derzeit die Option, es unabhängig überprüfen zu lassen. Eine Überprüfung Ihrerseits bleibt dann natürlich Ihnen überlassen. Danke für die Klarstellung mit den verschiedenen Unternehmen, aus meiner Internetrecherche hat sich dieser Umstand nicht ergeben. Tatsächlich ist es Ihnen anzurechnen, dass Sie die Möglichkeit der Antwort genutzt haben. Alles weitere wird sich klären. Mit freundlichem Gruß "Hüseyin Günaydin"
Wo nun auch die Firma geantwortet hat, hört sich die ganze doch schon wieder ganz anders an.
Aber Herr Hüseyin Günaydin kann ja noch versuchen, das ganze als Diskriminierung gegenüber Mitbürgern mit Migrationshintergrund darzustellen, vielleicht hat er damit ja Erfolg.
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Schwach. Ich denke, dieser Kommentar kommt auch aus der Nähe der Industriestraße, wie dem auch sei: Sie sind letztlich nicht dabei gewesen und ich werde mich hüten, hier rassistische Vorwürfe zu machen. Obgleich man in vielen, vielen Bereichen nicht für voll genommen wird, nur weil man nicht deutsch aussieht. Wer dies abstreitet, der lügt!
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Für alle interessierten: Herr Steigleder hat über seinen Anwalt mitteilen lassen, dass er die Kosten übernimmt. Das Geld wurde gezahlt. Allerdings anscheinend nur, weil "er sich nicht damit befassen" möchte. Das ist immerhin etwas, seine Art, sich rauszureden, ist aber feige. Vielleicht werde ich in den nächsten Wochen die Lichtmaschine zurückbringen, vielleicht ist er dann einsichtiger. PS: Die Geschichte wiederholt sich. Schon wieder habe ich Stress mit einem Schrotthändler, gleicher Betrag, anderes Teil, ähnlicher Fall. In der Branche scheint der Wurm drin zu sein.