Ungerechtfertigte Forderung m. vorsätzlich falscher Datenerhebung

Großhabersdorf

Rückerstattung der Überzahlungen

Sehr geehrtes Goldgas-Team

Der Erhalt dieses Schreibens (mit allen Anhängen) ist mir kurzfristig bis 09.11.2011 schriftlich zu bestätigen. Hiermit erkläre ich, nach genauer Prüfung Ihrer Rechnung, die nachfolgenden erheblichen und missbräuchlichen Fehler in Ihrer Schlussabrechnung festgestellt zu haben.

Ihre erheblichen Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages sind mit meiner Korrektur bewiesen (falsche Zählerschätzung, nicht Berücksichtigung der Zählereingabe durch den Kunden und unangekündigte unbillige Preisanpassungen). Hieraus ergibt sich eine Überzahlung und keine Forderung für den Versorger Goldgas SL GmbH. Ebenso sind folgende unbestreitbaren Überzahlungen gem. RG300000157207 – Seite 1 festgestellt worden:

Überzahlung 28.09.2011 € xxx. xx

Überzahlung 28.10.2011 € xxx. xx

Überzahlung total€ xxx. xx

Der Betrag von € xxx. xx ist mir unverzüglich bis 11.11.2011, zzgl. der Zinsen seit Zahlungseingang von 8%, entsprechend € x. xx zurück zu überweisen. Nach Ablauf der Frist werde ich ohne weitere Mitteilungen Klage auf Rückzahlung erheben und per 18.11.2011 Anzeige wegen Unterschlagung erstatten.

(Ihre eMail On Tue 01/11/11 13:57, kundenkontakt@lw.goldgas.de sent):Ich kann mit Recht feststellen, dass Sie, mit der Verweigerung der Entgegennahme korrekter Zählerstände, vollends überfordert sind, eine nur annähernd korrekte Schlussabrechnung zu erstellen. Ihre Kundenbetreuerin war der Meinung, die Rechnung wäre korrekt. Aus diesem Grund - und zur Beschleunigung Ihrer internen Abläufe - habe ich diese simple Rechnung selber nachgestellt.

Meine Abrechnung entspricht unseren vertraglichen Vereinbarungen und ist fehlerfrei (zumindest nachweislich näher an der Realität als Ihre völlig absurden und rechtswidrigen Forderungen).

Ihre Preiserhöhung von über +42,32% bleibt hierbei unberücksichtigt, da diese von Ihnen nicht angekündigt und von mir mit Kenntnisnahme vom 01.11.2011 hilfsweise nach § 315 Abs.3 Satz 2 BGB mit Einwand der Unbilligkeit* widersprochen wurde. Der Einwand der Unbilligkeit hat die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge.

Aus der korrigierten Abrechnung ergibt sich daher neben oben gelisteter Überzahlung ein zusätzlicher Anspruch auf Rückzahlung zu meinen Gunsten wie folgt:

Überzahlung bis 01.11.2011 € xxx. xx

In Ihrer Jahresabrechnung von 2010 haben Sie mir ein Guthaben von € xx, xx zugesprochen und mit folgendem Vermerk versehen: „Das zum 14.03.2011 ausgewiesene Guthaben wird auf das Konto xxxxxxx, BLZ xxxxxxx überwiesen!“ Die Überweisung haben Sie dann wohl auch versäumt. Da ich nicht einsehe, weswegen ich als Ihr Kreditgeber fungieren sollte, erwarte ich zuzüglich zur Überweisung des Betrages, die aufgelaufenen Zinsen in Höhe von € x, xx entspricht 8%, seit Anspruch.

Bezüglich dem erwähnten Telefongespräch* zw. x und Ihrer ausgesprochen unkooperativen und unfreundlichen Mitarbeiterin Frau x, werden Sie es mir nachsehen, dass ich nicht gewillt bin, darauf warten, ob Sie es möglicherweise innerhalb Ihrer „internen Bearbeitungsfristen“ hinreichend schaffen, eine korrekte Abrechnung zu erstellen. Die von Ihnen vorsätzlich anberaumten Fehler zeigen über deutlich, dass Sie schlicht nicht in der Lage oder eben nicht Willens sind, eine vertraglich korrekte Abrechnung zu erstellen. In Unterwerfung an die Doktrin des Netzversorgers und Ihrer vorsätzlichen gesetzwidrigen Handlungen unterstelle ich Ihnen hiermit diesbezüglich Missbrauchs-, Verschleppungs-, Betrugs- und Unterschlagungsabsichten.

(*Die Aufzeichnung des Gesprächs ist für eine gerichtliche Anhörung frei zu geben: Fon 04.11.11 -18:34 zu:0800xxxxxxx ab: 07624xxxxxx – 0:04/fritz. box)

In Anbetracht der eklatanten und missbräuchlichen Rechnungsverfehlung und der Vorkommnisse (eMail-Verkehr und Telefongespräche) weise ich Sie darauf hin, dass ich jedwede Erklärungsversuche oder Stellungnahmen Ihrerseits ungeachtet lassen werde, sofern Sie nicht klare Rückzahlungsabsichten in voller Höhe erkennen lassen. Auch lassen meine Nachforschungen im Internet erahnen, dass Sie in Eigeninitiative wohl kaum eine Rückzahlung veranlassen werden. Bewiesen ist das bereits dadurch, dass Sie mein Guthaben von € xx, xx ungerechtfertigt und zinslos zurückbehalten hatten.Will heißen: erhalte ich keine Zahlungsbestätigung oder kann ich keinen Zahlungseingang bis 16.11.2011 feststellen, werde ich ungeachtet Ihrer Stellungnahmen in jedem Falle Klage auf Rückzahlung erheben und Strafanzeige wegen Unterschlagung stellen.Es ist unverkennbar, dass Sie bestrebt sind in Ihrer Ignoranz und mit Ihren abstrusen Rechnungsdaten und Begründungen, unrechtmäßig weitere Gelder zu erschleichen oder bereits bezahlte Gelder ohne jede Rechtsgrundlage zurück zu halten. Damit sind Sie bereits in Verzug. Hilfsweise mache ich Sie darauf aufmerksam, dass das unbegründete Unterschlagen zu viel bezahlter und nicht geschuldeter Kundengelder strafbar ist, weswegen auch eine Strafanzeige erfolgen würde.

Eine Mahnung ist hier entbehrlich, da die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt war. Zudem geben Sie zu erkennen, dass Sie als Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigern. Bei meinen Zahlungen handelte es sich um Vorleistungen, deren Rückerstattung aus Überzahlungen Sie verweigern. Vergleiche § 286 Abs. 2 BGB. Sie sind damit auch zum Ersatz des Verzögerungsschadens verpflichtet. Bezüglich Geldforderungen bedeutet das insbesondere den Ersatz des Zinsschadens. Hierfür gibt es in § 288 BGB mit Wirkung vom 1. Januar 2002 einen pauschalen Mindestsatz von 8%. Über die Verzinsung der Forderung hinaus haben Sie mir auch jeden weiteren durch den Verzug entstandenen Schaden zu ersetzen. Hierzu gehören Verzugsschaden aus Rechtsverfolgungskosten, die durch den Verzug der Leistung verursacht werden, wie etwa für Mahnungen, Anwalts- und Verfahrenskosten. Die Kosten der ersten Mahnung gehören dazu, da Sie als Schuldner bereits in Verzug sind.

Aus diesem Grund werde ich am FR 18.11.2011 auf Ihre Kosten und Rechnung ohne weitere Mitteilung Klage auf Rückzahlung der Überzahlung von € xxx. xx inkl. der aufgelaufenen Zinsen in Höhe von 8%, einreichen (§ 812 BGB) und Strafanzeige wegen Unterschlagung gegen Sie stellen.

Gemäß Ihrer Abrechnung und meiner Korrektur habe ich nachweislich zu viel und damit ohne Rechtsgrundlage bezahlt. Die von Ihnen in Rechnung gestellten Erdgaspreise (Erhöhung um+42,34%) wurden weder vereinbart noch angekündigt. Eine Berechtigung zu maschinellen Ermittlungen oder Schätzungen ist nicht gegeben. Eine Berechtigung zur einseitigen Erhöhung ohne Ankündigung und ohne Rechtsmittelbelehrung (Sonderkündigungsrecht ALG 6.2) zum 01.03.2011 ist nicht rechtens. Somit ist die Preisanpassungen nicht geschuldet.

* Versäumnis Ankündigung Preiserhöhungsforderung (ALG 6.2). Hilfsweise stelle ich fest, dass Sie als Versorger es versäumt hatten, mich als Kunden über Ihre bevorstehenden Preisanpassungen zu informieren (s. ALG 6.2). Auch hatte Sie es versäumte aktiv eine Zwischenablesung zum Stichtag 28.02.2011 zu erwirken, die mir die Möglichkeit gegeben hätte, eine solche Änderung der Vertragsbedingungen zu erahnen oder überhaupt nur korrekte Daten zum Stichtag erfassen und übermitteln zu können. Ohne Erwirken der Datenerfassung zum Stichtag der allfälligen Preisanpassungen ist eine korrekte Abrechnung – wie Sie nun ja unschwer bewiesen haben – unmöglich. ff

* Anwendung des §315 Abs. 3 Satz 2 BGB

Bezüglich der von Ihnen ohne Ankündigung verlangten Gaspreiserhöhung zweifle ich die von Ihnen festgesetzten Gaspreise hilfsweise als unbillig an und berufe mich auf deren Unverbindlichkeit (gemäß §315 Abs. 3 Satz 2 BGB). ff

Der Versorger darf nach § 11 Abs. 1 StromGVV die Ablesedaten verwenden, die der Netzbetreiber ihm mitteilt. Eine Schätzung des Zählerstands ist nach § 11 Abs. 3 jedoch nur zulässig, wenn der Ableser des Versorgers keinen Zutritt zum Zähler bekommt oder der Verbraucher keine Selbstablesung vornimmt. Grundsätzlich hat das Versorgungsunternehmen die Vorkehrungen dafür treffen, dass die Abrechnungen der Realität entsprechen. Insbesondere bei unangekündigten Verbrauchsschätzung hat der Versorger sicherzustellen, dass die Schätzung der Realität möglichst nahe kommt. Die Versorger Goldgas SL GmbH und x durften und dürfen in meinem Beisein jederzeit Zählerabnahmen vornehmen – auch jetzt noch. Die Versorger sind sogar dazu verpflichtet eine korrekten Zählerabnahme durchzuführen oder ein Ablesung zu erwirken. ff

Hiermit setze ich Ihnen die Frist bis 11.11.2011, um den Zählerstand zu korrigieren und die maschinelle Schätzung zurück zu nehmen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, so sehe ich mich gezwungen, Sie neben der Rückzahlungsklage auch auf Aufnahme der korrekten Zählerstandesmeldung zu verklagen.

Im Falle eines Rechtsstreites ist dieses Schreiben, Beweisfoto und der vorangegangen umfangreiche Schriftverkehr (Verträge, ALG, Schriftverkehr aus eMail, Post, Fax, etc.) dem zuständigen Gericht vorzulegen. Sollte ich bei einer gerichtlichen Überprüfung unterliegen, werde ich den Durchlauf über alle Instanzen anstreben und gegebenenfalls erst das Urteil des Europäische Gerichtshof in Luxemburg als letzte Instanz als Recht anerkennen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist in allen Mitgliedsländern verpflichtend und kann nicht mehr angetastet werden.

Kopien des bisherigen Schriftverkehrs gehen an:

x (Rechtsschutz zur Beantragung einer RS-Bearbeitungs-Nr. Vorbereitung Klageschrift auf Rückzahlung unrechtmäßig angeeigneter Zahlungen)

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg,

Referat 65, Postfach 103439, 70029 Stuttgart Landeskartellbehörde Baden-Württemberg

Postfach 103451, 70029 Stuttgart Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Paulinenstr. 47, 70178 StuttgartBund der Energieverbraucher und Energieundrecht; Verbraucherschutzmedien: de.reclabox.com/beschwerde, Facts, Monitor, Frontal21, Wiso, Plusminus, Kontraste, etc.

Bestell-/Kundennummer: 1088430

Meine Forderung an Gold Gas:

Rückzahlung der Überzahlung, Korrektur der Abrechnung und Aufnahme korrekter Daten

Antwort auf die Beschwerde vom 08.11.2011
goldgas SL GmbH

Abteilung: Marketing

14.11.2011 | 15:42 Uhr

Sehr geehrte Kundin,

heute erhielten Sie vorab per Fax folgendes Schreiben:

"in ihrem Fall ist es wohl zu einer Verkettung ungünstiger Umstände gekommen, für die wir uns bei Ihnen entschuldigen möchten. Auch das unfreundliche Verhalten unserer Servicemitarbeiter soll so natürlich nicht sein. Wir haben Ihre Beschwerde zum Anlass genommen, die Sache intern noch einmal zu prüfen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um unseren Service zu verbessern.

Uns haben die fehlenden Zählerdaten bei der Abrechnung sehr zu schaffen gemacht. Wir sind auf geprüfte Zählerdaten angewiesen, um eine korrekt Schlussrechnung erstellen zu können. Da goldgas aber nicht selbst Netzbetreiber ist und wir immer auf die Netze der örtlichen Grundversorger zurückgreifen müssen - sonst käme das Gas nicht bei Ihnen an - bedienen wir uns auch bei der Ablesung der Mitarbeiter des Netzbetreibers. Mit Kartell hat das nichts zu tun, sondern ist technisch notwendig und rechtlich indiziert. Wir können schlicht kein deutschlandweites Netz von Ablesemitarbeitern vorhalten. Der Aufwand wäre zu groß. Es ist daher Standard, dass in den Netznutzungsverträgen die Ablesung durch den örtlichen Grundversorger vorgesehen ist. Auch Ihr neuer Versorger wird im Übrigen entsprechend verfahren. Durch das von Ihnen erteilte Hausverbot konnten wir keine geprüften Zahlen erhalten, der Grundversorger hat uns daher von sich aus eine Schätzung übermittelt. Dass diese grob fehlerhaft war, bedauern wir, auch dies war aber das gängige Verfahren. Wir weisen auch darauf hin, dass der Zähler im Eigentum Ihres Grundversorgers steht und wir daher Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihres Hausverbotes haben.

Gestern haben wir den exakten Zählerstand vom Netzbetreiber erhalten, sodass wir nun schlussrechnen können.

Zur Preisanpassung lässt sich festhalten, dass eine Preisanpassungsmitteilung 6 Wochen vor Inkrafttreten der Preisanpassung definitiv an Sie verschickt wurde. Vielleicht hatten Sie das durch Urlaub übersehen.

Um aber in der Sache doch noch zu einem guten Ausgang zu kommen, bieten wir Ihnen an, die von Ihnen geltend gemachte Summe an Sie auszuzahlen.

Die Zahlung von EUR xxx, xx wird morgen angewiesen. Das Guthaben wird auf Ihr Konto überwiesen. Die Anerkennung einer Rechtspflicht ist damit nicht verbunden. Die Auszahlung der von Ihnen verlangten Summe erfolgte vielmehr aus Kulanz.

Die Schlussrechnung erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrem neuen Versorger.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr goldgas-Service-Team

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1) Achtung:

Ein Widerspruch oder Einwendungen gegen eine Rechnung oder eine sonstige Mitteilung des Energieversorgers (z. B. Preiserhöhung) in einem Beschwerdeforum (wie z. B. der Reclabox) hat rechtlich KEINE Auswirkungen bzw. KEINE Bedeutung!

Teilen Sie unmittelbar / direkt der Firma Goldgas den Verbrauch, Kosten und Guthaben mit (z. B. : ". da das Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx m³, minus Zählerstand bei Beginn der Gas - Lieferung m³, ergibt meinen Verbrauch in m³.

Bei Gasbezug: Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. . . . (Umrechnungsfaktor) = xxx kWh.

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €

Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.

Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.").

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Goldgas) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

2) Nach § 111a EnWG haben Verbraucher einen Anspruch auf ein Beschwerdeverfahren beim Unternehmen. Insofern sind Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen.

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.

Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.

Für den Fall, dass der Einigungsversuch mit dem Unternehmen erfolglos bleiben sollte, kann sich der Verbraucher unmittelbar mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden.

Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt ab 01.11.2011 in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen bzw. Messstellenbetreibern (§ 111b EnWG).

Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie ist für den Verbraucher kostenfrei.

Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter dem folgenden Kontakt:

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

E-Mail: infoschlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

Vielen Dank für den sehr hilfreichen Kommentar.
Die ReclaBox dient bei Durchsetzung der Forderungen nur als flankierende Maßnahme zum eigentlichen Vorgehen gegen den Versorger "Goldgas SL GmbH" und Netzbetreiber "BadenovaNETZ GmbH". Da in diesen Angelegenheiten ein gesteigertes öffentliches Interesse besteht, werden die Medien und Behörden entsprechen eingeschaltet.

Leibe Verbraucher: Ihr müsst Euch wehren, ansonsten werdet Ihr um bis zu mehreren Hundert €/Jahr betrogen.

Obiges Schreiben habe ich selbstverständlich per eMail an den Versorger „Goldgas SL GmbH" (Empfang von Goldgas SL GmbH maschinell bestätigt) und zwölf Mal an den Netzbetreiber „BadenovaNETZ GmbH“ (ohne Rückmeldung - wie zu erwarten war) zugestellt. Zur Sicherheit und aufgrund der Ignoranz der eMail und Anrufe wurde das Schreiben als „Einschreiben mit Rückschein“ am 05.11.2011 an den Versorger „Goldgas SL GmbH“ gesendet. Der Versorger ist verpflichtet, eine korrekte Abrechnung zu erstellen. Was die rechtswidrigen Machenschaften des Netzbetreibers "BadenovaNETZ GmbH" betrifft, so wurde dieser von mir bereits in seine Schranken verwiesen.

Mit dem Einwand habe ich eine korrigierte Rechnung, die ich selber mit einer Datenbank 1:1 nach gebaut und mit korrekten Daten gefüttert habe, mitgegeben. Diese korrigierte RG-Fassung ist fehlerfrei. Diese Vorgehensweise praktiziere ich nun erfolgreich bereits seit 2002, um meine Forderungen gegen falsche Abrechnungen der Versorger durchzusetzen und zu belegen. Der bisherige Erfolg liegt bei 100% aller Einwände gegen falsche Abrechnungen. Seit ich die Rechnungen überprüfe, war erst eine Abrechnung korrekt.

Der Grund für diese Beschwerde gegen die Goldgas SL GmbH war eine Nachzahlungsbegehren (Schlussabrechnung per 31.09.2011 vom 01.11.2011) von über € 1'500.00 mit absichtlich falsch erhobener Daten (eMail: vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31.10.2011. Auf Grund der aktuellen Vorgaben gemäß GeLi Gas sind wir dazu verpflichtet, den vom örtlichen Netzbetreiber gemeldeten Anfangs- und Endzählerstand zur Rechnungserstellung heranzuziehen).

Zwei Anrufe meinerseits ergaben, dass die Goldgas SL GmbH nicht bereit ist, die Rechnung zu korrigieren und meine im Laufe des Jahres übermittelten Zählerstände für die Abrechnung heranzuziehen. Daraus ergäbe sich nämlich ein Rückzahlungsanspruch und keine Forderung.

Ich werde meine Forderungen, fehlt auch nur ein Teilbetrag, über den Anwalt am 18.11.2011 – 16:00 Uhr eintreiben (so teuer wir möglich für Godgas SL GmbH). Aufgrund vergangener und aktueller rechtswidriger Handlungen des Netzbetreibers „BadenovaNETZ GmbH & Co. KG“ unter anderem mit absichtlich falsch erhobener und weiter gegebener Daten, wurden die Zählerstände von mir regelmäßig mit Zeugen aufgezeichnet und auch drei Mal an den Versorger Goldgas SL GmbH und zwei Mal an den Netzbetreiber BadenovaNETZ GmbH übermittelt. Der Versorger war jederzeit herzlichst aufgefordert, die Zählerstände persönlich aufzunehmen. Dem Versorger Goldgas SL GmbH wurde mit Vertragsunterzeichnung im Jahre 2010 bereits mitgeteilt, dass Zählerschätzungen nie akzeptiert und Rechnungen mit Schätzungen widerrufen werden.

Die Fristen habe ich festgelegt.
Der Betrag von € xxx. xx ist mir unverzüglich bis 16.11.2011 zurück zu überweisen. Nach Ablauf der Frist werde ich ohne weitere Mitteilungen Klage auf Rückzahlung (zzgl. der Zinsen von 8% ab 01.10.2011) erheben.

Aus diesem Grund werde ich am FR 18.11.2011 auf Ihre Kosten und Rechnung ohne weitere Mitteilung Klage auf Rückzahlung der Überzahlung von € xxx. xx inkl. der aufgelaufenen Zinsen in Höhe von 8%, einreichen (§ 812 BGB) und Strafanzeige wegen Unterschlagung gegen Sie stellen.

Hiermit setze ich Ihnen die Frist bis 11.11.2011, um den Zählerstand zu korrigieren und die maschinelle Schätzung zurück zu nehmen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, so sehe ich mich gezwungen, Sie neben der Rückzahlungsklage auch auf Aufnahme der korrekten Zählerstandesmeldung zu verklagen.

Die für 2011 bisher ermittelten und zum Teil übermittelten Zählerdaten

31.12.2010 22'550,000 m3*Jahresabrechnung
31.03.2011 23'905,000 m3 Zwischenablesung
30.06.2011 24'000,000 m3 Zwischenablesung
30.07.2011 24'061,000 m3*Mieterwechsel
30.09.2011 24'265,000 m3*Ende Gaslieferung Goldgas
31.10.2011 24'305,000 m3*Beginn Gaslieferung des neuen Versorgers
03.11.2011 24'323,838 m3*Fotobeweis BAZ vom 03.11.2011

Anruf 08002502506 von Goldgas SL GmbH, Heute (11.11.2011 - 12:22). Mit der Meldung, dass das Anliegen bearbeitet wurde und die Überzahlung vorerst zurück erstattet wird - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Das Problem wird für mich erst als gelöst gekennzeichnet, wenn das schriftlich vorliegt und meine Forderungen im Ganzen zurück überwiesen werden. Fehlt auch nur ein Teilbetrag, dann wird der Rechtsweg zum 18.11.2011 - 16:00 bestritten.

Erst mal Danke für das nette Fax.

Mein Anliegen scheint wohl in meinem Interesse gelöst zu werden. Es macht deutlich, dass nur „Einschreiben mit Rückschein“ Ihre entsprechende Wirkung entfalten.

Es wäre jedoch noch fest zu stellen, dass es sich wohl kaum um eine Verkettung ungünstiger Umstände handelte. Die Zählerstände haben Sie von mir ja 3x erhalten und sogar deren Empfang bestätigt. Was Sie in den Verfahrensweisen als Standard definieren und vorsehen, ist Ihre Sache, hat mit den gesetzlichen Vorgaben, an die Sie sich zu halten haben, jedoch recht wenig zu tun. Sie müssen sich möglicherweise noch etwas tiefer in Ihre eigenen ALG, die GeLiGas und die GasGVV einarbeiten, um zu erkennen, dass Sie falsch liegen. Weshalb Sie meine Zählerstände und Anrufe ignoriert hatten, haben Sie in Ihrem netten Fax nicht hinreichend erklären wollen oder können.

Auch wenn der Zähler im Eigentum des Netzbetreibers BadenonvaNETZ GmbH liegt, so befindet sich dieser Zähler in meinem Heizraum und damit in meinem Eigentum. Da ich davon ausgehen muss, dass der Netzbetreiber BadenovaNETZ GmbH den Zugang rechtswidrig missbraucht, habe ich auch ein Hausverbot ausgesprochen. Der Netzbetreiber BadenovaNETZ GmbH und der Grundversorger Badenova AG & Co. KG haben mir mit wiederholt strafbaren Handlungen bereits zu genüge gezeigt, wie sie es mit dem Recht und Gesetz im Allgemeinen halten. Die gegenüber dem Netzbetreiber BadenovaNETZ GmbH und Grundversorger Badenova AG & Co. KG erteilten Hausverboten sind damit auch mehr als gut begründet und in jedem Falle rechtens. Dem Netzbetreiber BadenovNETZ GmbH steht es offen, sich mittels Erwirken einer „Einstweilige Verfügung“ beim Amtsgericht LÖ Zugang zu beschaffen. Doch dazu müssten erst mal eine ausreichende Begründung geschaffen werden und die entsprechenden gesetzlichen Fristen eingehalten werden. Zur Wahrung meiner Interessen und zum Schutze meiner Rechte habe ich sicherheitshalber eine Schutzschrift bei eben diesem zuständigen Amtsgericht hinterlegt.

Zur Preisanpassung lässt sich von meiner Seite her festhalten, dass ich keine Preisanpassungsmitteilung vor Inkrafttreten erhalten und eine solche auch nicht übersehen habe.

Mit Zahlung der Summe (aus Kulanz) kann ich den Fall schließen.

Die gute uneinsichtige Frau Eishold,

Sie können von Glück reden, dass es auch Unternehmen gibt, die sehr kulant sind. Bleibt nur zu hoffen, dass Sie mal auf ein Unternehmen treffen, dass es auf eine Klage ankommen lässt, und Sie verlieren.

Aber Frau Eishold kennt ja Gott sei Dank alle Passagen der GELIGAS und der GAS GVV. :D

Vielen Dank Frau Eishold, ich habe mich sehr amüsiert.

Uhhh, schon wieder zwei Kommentare gegen Frau Eisold.
Na, Frau Eishold meldet sich jetzt wieder der Verfolgungswahn.

Naja, so ist das halt von dieser Lobbyisten regierten Website.

@ Lustig. Hallo Lustig - Sie haben mich ja auch sehr amüsiert, Lustig. Ich pfeife auf die Kulanz und ich sehe ggf. dem Rechtsweg offen, wenn nicht zu sagen freudig, entgegen. Zudem brauche ich nicht alle Passagen der GELIGAS und der GAS GVV zu kennen. Wenn diese zu meinem Nachteil (Verbrauchernachteil) ausgelegt würden, so würde ich diese eben einer gerichtlichen Prüfung unterziehen lassen. Wie Sie möglicherweise erkennen können – oder eben nicht – fackle ich nicht lange.

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@ Mitleser. Ich würde sagen, der Mitleser hat sehr schlecht mitgelesen. Im Übrigen ist es mir egal, wie ich den Fall abschließen kann, ob bezüglich meiner „eigenen Rechtsauffassung“ auf Kulanz oder auf dem klassischem Rechtswege. Sie müssen begreifen, dass Goldgas SL GmbH eine Nachforderung von ca. € 1'500.00 von mir verlangte. Mit meiner Beschwerde, besser gesagt mit meinem „Einschreiben mit Rückschein“ bekomme ich nun ein paar € 100.00 zurück. Die hätte zu 100% auch auf dem Rechtswege bekommen, das wäre für mich natürlich ein bisschen mühsam, aber, und da muss ich Ihnen Recht geben, für Goldgas SL GmbH viel treuerer geworden. Es wären noch meine Anwaltskosten, ihre Anwaltskosten, die Gerichtskosten, usw. dazu gekommen.

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@ Lustig. Uhhh, schon wieder zwei Kommentare gegen Frau Eisold. Lustig, Sie glauben doch nicht wirklich, ich hätte einen Verfolgungswahn – wie unreif. Verstecke ich mich hinter einem so lächerlichen „Nick“ wie Sie. Das habe ich doch gar nicht nötig. Hätte ich einen Verfolgungswahn, so würde ich mich wie Sie hinter einem „Nick“ verkriechen um erst danach große Sprüche platzieren. Sie sind für mich ein lustiges Kasperl, der meine zugegebenermaßen sehr schwergängigen Beschwerden ein wenig mit kindlich naivem Humor auffrischt. Für Ihre amüsanten Beiträge danke ich Ihnen.

@ Mitleser. -------------------------------------------------------------------------------- Das kann sein. Sie setzen da aber das Durchsetzen von Verbraucherrechten - ggf. mit allen Mitteln - mit Arroganz gleich. Ob ich nun arrogant scheine, ist mir aber relativ egal. Denn die Versorger lesen ja mit. Ich werde keinen Cent von meinem Kurs abweichen, weder Heute noch in Zukunft. Ob ich dann Recht bekomme oder nicht, das entscheidet ggf. das (höchste) Gericht und kein Kommentator hier im Forum und auch kein Versorger. Punkt. Deswegen zeige ich mich - offensichtlich mit entsprechendem Erfolg - auch so "Uneinsichtig". -------------------------------------------------------------------------------- Liebe Geschädigte: Betrachten Sie es doch einfach als Motivation, um sich endlich richtig und vor allem erfolgreich (von mir aus auch arrogant) gegen missbräuchlichen Versorgerpreise und Abrechnungen zur Wehr zu setzen. -------------------------------------------------------------------------------- Sehen Sie sich doch um im Forum. Da werden die Versorger angejammert, mit Telefonanrufen, eMail noch ein Anruf und noch eine eMail, ein paar Wochen später noch ein Anruf und sie mögen doch bitte bitte mal auf die Anrufe und eMail reagieren. Ob Abschlag zu hoch, Rechnung falsch, Nachzahlung zu hoch, versprochene Boni nicht ausgezahlt, usw. usw. Immer nur Bitte-Bitte und wären Sie doch so freundlich und und und. -------------------------------------------------------------------------------- Zum Vergleich: Wie habe ich die Sache gelöst? Am 01.01.2011 kam eine Nachforderung von Goldgas SL GmbH mit einem Nachzahlungsbetrag über € 1'400.00. Mein Zählerdaten (4x übermittelt) wurden nicht verwendet. Am 01.01.2011 habe ich der RG widersprochen (Fax) und zwei eMail und zwei Anrufe geführt (und dokumentiert - bitte um Gesprächsaufzeichnung). Mir wurde erklärt, dass ich die internen Termine und allgemeinen Abläufe der Goldgas SL GmbH zu beachten hätte. Ach? Da ich hier anderer Auffassung war - und um meine internen Abläufe entsprechend zu positionieren - habe ich der Goldgas SL GmbH am 07.11.2011 ein "Einschreiben mit Rückschein" mit der Rechnungskorrektur (ich warte doch nicht bis die das gemacht haben) zukommen lassen. Forderung (Sie finden kein einziges Bitte-Bitte in meinem Schreiben) Stellungnahme und Rückzahlung bis 16.11.2011 - sonst Klage am 18.11.2011 (s. meine Beschwerde). Ergebnis am MO 14.11.2011 - kommt die Antwort von Goldgas SL GmbH per Fax und ich bin sicher am 16.11.2011 ist das Geld da wo es hin gehört (inkl. Zins und Zinseszins) und zwar auf meinem Konto. Ergibt folgende Terminologie der Abläufe: 16 Tage nach der falschen RG von Goldgas SL GmbH od. 8 Tage nach Eingang meines Einschreibens kann ich denn Fall schließen. Jetzt dürfen Sie drei Mal raten, welche "terminologischen Abläufe" die Goldgas SL GmbH hier wohl zur Anwendung brachte - die ihrigen oder meine - und weshalb? Weil die Goldgas SL GmbH so unglaublich kulant ist? Weil ja alle Versorger - wie hier im Forum unschwer zu erkennen ist - immer so unglaublich schnell reagieren und sich auch immer so kulant erweisen? ------------------------------------------------------------------------------- Liebe Geschädigte: betrachtet diese Beschwerde als einen kleinen Wegweiser, wie zu verfahren ist. Die ReclaBox könnt Ihr knicken. Sie ist ein Kummerkasten und dient lediglich als flankierende Maßnahme, um Eure eigentlichen Forderungen durch öffentlichen Druck zu verstärken. Das Zaubermittel heißt "Einschreiben mit Rückschein" mit Widerspruch (ohne dem gehts nicht), Zahlung unter Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht od. eben Rückforderung mit Termin (= Datum kurz max. 10 Tage). Danach keine Mahnungen od. weiteren Aufschub gewähren - höchstens Nachträge abfassen. Nach Ablauf dieser Frist (max. 48h) Rechtsweg bestreiten. Natürlich nur wenn Eure Forderungen hinreichend begründet untermauert sind und rechtens scheinen. - Sofern Ihr noch keine habt, schließt eine Rechtsschutzversicherung ab! ------------------------------------------------------------------------------- Da vernachlässige ich, dass ich ein wenig arrogant in den Augen der Falschrechner und Falschprediger erscheine. Das zu viel YIN gleiche ich dann am Abend mit ein paar Mantras wieder aus. ;)/>-------------------------------------------------------------------------------
Ommmmmmmmm Ommmmmmmmm Ommmmmmmmmmm (o,-)

@ Lustig. Hallo Lustig - Sie haben mich ja auch sehr amüsiert Lustig. Ich pfeife auf die Kulanz und ich sehe ggf. dem Rechtsweg offen, wenn nicht zu sagen freudig, entgegen. Zudem brauche ich nicht alle Passagen der GELIGAS und der GAS GVV zu kennen. Wenn diese zu meinem Nachteil (Verbrauchernachteil) ausgelegt würden, so würde ich diese eben einer gerichtlichen Prüfung unterziehen lassen. Wie Sie möglicherweise erkennen können – oder eben nicht – fackle ich nicht lange.

@ Mitleser. Ich würde sagen, der Mitleser hat sehr schlecht mit gelesen. Im Übrigen ist es mir egal, wie ich den Fall abschließen kann, ob bezüglich meiner „eigenen Rechtsauffassung“ auf Kulanz oder auf dem klassischem Rechtswege. Sie müssen begreifen, dass Goldgas SL GmbH eine Nachforderung von ca. € 1'500.00 von mir verlangte. Mit meiner Beschwerde, besser gesagt mit meinem „Einschreiben mit Rückschein“ bekomme ich nun ein paar € 100.00 zurück. Die hätte zu 100% auch auf dem Rechtswege bekommen, das wäre für mich natürlich ein bisschen mühsam, aber, und da muss ich Ihnen Recht geben, für Goldgas SL GmbH viel treuerer geworden. Es wären noch meine Anwaltskosten, ihre Anwaltskosten, die Gerichtskosten, usw. dazu gekommen.

@ Lustig. Lustiges Zitat: „Uhhh, schon wieder zwei Kommentare gegen Frau Eisold.“

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Lustig, Sie glauben doch nicht wirklich, ich hätte einen Verfolgungswahn – wie unreif. Verstecke ich mich hinter einem so lächerlichen „Nick“ wie Sie. Das habe ich doch gar nicht nötig. Hätte ich tatsächlich einen Verfolgungswahn, so würde ich mich wie Sie hinter einem „Nick“ verkriechen, um erst danach große Sprüche zu klopfen.

@ Mitleser. -------------------------------------------------------------------------------- Das kann sein. Sie setzen da aber das Durchsetzen von Verbraucherrechten - ggf. mit allen Mitteln - mit Arroganz gleich. Ob ich nun arrogant scheine, ist mir aber relativ egal. Denn die Versorger lesen ja mit. Ich werde keinen Cent von meinem Kurs abweichen, weder Heute noch in Zukunft. Ob ich dann Recht bekomme oder nicht, das entscheidet ggf. das (höchste) Gericht und kein Kommentator hier im Forum und auch kein Versorger. Punkt. Deswegen zeige ich mich - offensichtlich mit entsprechendem Erfolg - auch so "Uneinsichtig". -------------------------------------------------------------------------------- Liebe Geschädigte: Betrachten Sie es doch einfach als Motivation, um sich endlich richtig und vor allem erfolgreich (von mir aus auch arrogant) gegen missbräuchlichen Versorgerpreise und Abrechnungen zur Wehr zu setzen. -------------------------------------------------------------------------------- Sehen Sie sich doch um im Forum. Da werden die Versorger angejammert, mit Telefonanrufen, eMail noch ein Anruf und noch eine eMail, ein paar Wochen später noch ein Anruf und sie mögen doch bitte bitte mal auf die Anrufe und eMail reagieren. Ob Abschlag zu hoch, Rechnung falsch, Nachzahlung zu hoch, versprochene Boni nicht ausgezahlt, usw. usw. Immer nur Bitte-Bitte und wären Sie doch so freundlich und und und. -------------------------------------------------------------------------------- Zum Vergleich: Wie habe ich die Sache gelöst? Am 01.01.2011 kam eine Nachforderung von Goldgas SL GmbH mit einem Nachzahlungsbetrag über € 1'400.00. Mein Zählerdaten (4x übermittelt) wurden nicht verwendet. Am 01.01.2011 habe ich der RG widersprochen (Fax) und zwei eMail und zwei Anrufe geführt (und dokumentiert - bitte um Gesprächsaufzeichnung). Mir wurde erklärt, dass ich die internen Termine und allgemeinen Abläufe der Goldgas SL GmbH zu beachten hätte. Ach? Da ich hier anderer Auffassung war - und um meine internen Abläufe entsprechend zu positionieren - habe ich der Goldgas SL GmbH am 07.11.2011 ein "Einschreiben mit Rückschein" mit der Rechnungskorrektur (ich warte doch nicht bis die das gemacht haben) zukommen lassen. Forderung (Sie finden kein einziges Bitte-Bitte in meinem Schreiben) Stellungnahme und Rückzahlung bis 16.11.2011 - sonst Klage am 18.11.2011 (s. meine Beschwerde). Ergebnis am MO 14.11.2011 - kommt die Antwort von Goldgas SL GmbH per Fax und ich bin sicher am 16.11.2011 ist das Geld da wo es hin gehört (inkl. Zins und Zinseszins) und zwar auf meinem Konto. Ergibt folgende Terminologie der Abläufe: 16 Tage nach der falschen RG von Goldgas SL GmbH od. 8 Tage nach Eingang meines Einschreibens kann ich denn Fall schließen. Jetzt dürfen Sie drei Mal raten, welche "terminologischen Abläufe" die Goldgas SL GmbH hier wohl zur Anwendung brachte - die ihrigen oder meine - und weshalb? Weil die Goldgas SL GmbH so unglaublich kulant ist? Weil ja alle Versorger - wie hier im Forum unschwer zu erkennen ist - immer so unglaublich schnell reagieren und sich auch immer so kulant erweisen? ------------------------------------------------------------------------------- Liebe Geschädigte: betrachtet diese Beschwerde als einen kleinen Wegweiser, wie zu verfahren ist. Die ReclaBox könnt Ihr knicken. Sie ist ein Kummerkasten und dient lediglich als flankierende Maßnahme, um Eure eigentlichen Forderungen durch öffentlichen Druck zu verstärken. Das Zaubermittel heißt "Einschreiben mit Rückschein" mit Widerspruch (ohne dem gehts nicht), Zahlung unter Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht od. eben Rückforderung mit Termin (= Datum kurz max. 10 Tage). Danach keine Mahnungen od. weiteren Aufschub gewähren - höchstens Nachträge abfassen. Nach Ablauf dieser Frist (max. 48h) Rechtsweg bestreiten. Natürlich nur wenn Eure Forderungen hinreichend begründet untermauert sind und rechtens scheinen. - Sofern Ihr noch keine habt, schließt eine Rechtsschutzversicherung ab! ------------------------------------------------------------------------------- Da vernachlässige ich, dass ich ein wenig arrogant in den Augen der Falschrechner und Falschprediger erscheine. Das zu viel YIN gleiche ich dann am Abend mit ein paar Mantras wieder aus ;) und jetzt überlasse ich diesen Thread den Mitlesern, deren Finger locker sitzt und die sich nicht anders behelfen können, als einen persönlich zu beleidigen und selber den Button „Regelverstoß“ zu betätigen. Ad absurdum

Hall Frau Eishold,

wie Sie lesen können, haben Sie noch mehr Leute belustigt. Anscheinend haben Sie wohl ein schlechtes Karma. :D

Bitte schreiben Sie noch mehr Beschwerden, vielleicht treffen Sie ja mal auf den Richtigen.

Also, jetzt muss ich mich doch noch mal melden:

Soeben hat Goldgas SL GmbH angerufen und nach der richtigen Konto-Nr. gefragt. Ich werte diesen Anruf als positives Zeichen und gedulde mich gerne bis am FR 18.11.2011. Grüße an alle lieben Forumteilnehmer.

Uupsss: da sind sie ja wieder, die kurzzeitig verstoßenen Beiträge. Das ist doch schön. Die ReclaBox-Sheriffs sind offensichtlich sehr aufmerksam und objektiv.

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Danke Klausi - so cool - da sieh mal einer an: mit so kleinen Spielereien, die wahrscheinlich jeder kennt, kann man mir so viel Freude bereiten. Dat is ja so cool. Gruß

Vielen Dank, Frau Eisold, für den Schriftverkehr, den Sie zur Verfügung gestellt haben. Ich habe für mein Belangen eine Menge von Ihnen lernen können. Seltsam empfinde ich unsachliche, bzw. dumme Kritik an Ihnen. Wer weiß, was sich für seltsame Gestalten dahinter verbergen. Noch einmal, super gemacht, perfekt formuliert.
Alles Gute Elke Wermers

Stehen diejenigen, die Frau Eisold attackieren, auf der Lohnliste Goldgas oder sind es einfach nur Schafe, die sich klaglos schlachten lassen.

@ Dana wird nicht Schlau
Ihre Angriffe sind einfach nur einfältig und niederträchtig. Zu kleinmütig, Ihren wahren Namen zu nennen, schänden Sie den Meinen mit der Wahl Ihres Nicks „Dana wird nicht Schlau“. Sich den Namen einer fremden Person anzueignen, um diesen damit zu kränken, ist höchst verwerflich. Viel größer kann sich rine tiefe Selbstverachtung wohl kaum mehr produzieren. Es ist wichtig, dass Ihre Beiträge und die von anderen unredlichen Kommentatoren, die dieses Forum verschandeln, hier nicht gelöscht werden. Denn nur dadurch können die aufrichtigen Ratsuchenden erkennen, welche Beiträge auch aus anderen Threads wirklich wertvoll sind.

@ Elke Wermers: Danke - wenn Sie wünschen, kann ich Ihnen meine Schreiben als Beispiele (*. doc) zukommen lassen.