Wir hatten im September 2011 einen Hagelschaden an unserer Balkonüberdachung, einem Dachfenster, dem Schornstein sowie dem Rolladen eines Fensters. Meine Wohngebäudeversicherung war früher von der DBV gehalten und wurde von der AXA übernommen. Ich reichte den Schadenübernahmeantrag nebst Bildern bei der AXA ein.
Die zuständige Schadensbearbeiterin der AXA in Frankfurt teilte mir mit, dass die Balkonüberdachung gemäß 'Altvertrag' Zubehör und nicht in die Versicherung inkludiert sei. Hiergegen legte ich Widerspruch ein. Der Schaden am Dachfenster sei allerdings durch die Versicherung abgedeckt und ich solle die Rechnung einreichen.
Nachdem ich auch die Kostenvoranschläge für die erst nachträglich festgestellten Beschädigungen an Rolladen und Schornstein eingereicht hatte, teilte man mir nach langer Zeit mit, dass offenbar überhaupt kein Versicherungsschutz für Hagelschäden gegeben sei und bei der damaligen Übertragung der Versicherungsdaten ('Umswitchen') von DBV nach AXA ein Fehler unterlaufen wäre. Dies, obwohl auf der jährlichen AXA-Prämienabrechnung steht: 'Versicherte Gefahren: Leitungswasser, Sturm, einschl. Hagel'.
Bezüglich der Schadensregulierung für die Balkonüberdachung (Zubehör gem. Klausel 854) kann man ja noch geteilter Meinung sein. Die übrigen Schäden müssten aber m. E. auf jeden Fall von AXA übernommen werden. Ein Fehler bei der Vertragsübernahme von DBV nach AXA kann nicht dem Versicherungsnehmer angelastet werden, zumal dieser den Fehler ja gar nicht bemerkt.
Mir erscheint das Verhalten der Schadensbearbeitung als rechte Hinhaltetaktik, dies ist in keinesfalls serviceorientiert. Zumal immer wieder lange Zeiträume verstreichen, bis eine Reaktion erfolgt und dann noch widersprüchliche (schriftliche) Aussagen gemacht werden.
Meine Forderung an AXA Versicherung:
100 % Kostenerstattung für den Hagelschaden an Schornstein, Dachfenster, Rolladen, sowie Vergleichsangebot bezüglich Balkonüberdachung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 4
Das ist die "normale" Vorgehensweise von AXA. Als Versicherung ist AXA eine der schlimmsten. Kann nur vor dieser Versicherung warnen.
Ohne Anwalt geht bei der AXA überhaupt nichts.
Die Beschwerde ist noch nicht gelöst, AXA hat sich bislang nicht gerührt.
AXA hat sich gemeldet und angeboten, den Schaden teilweise (nicht für die Überdachung) zu übernehmen. Dies scheint juristisch korrekt, ist aber nicht unbedingt befriedigend. Ich hätte erwartet, dass man mich bei Übernahme des Altervertrages durch AXA auf diese Versicherungslücke hinweist, da neuere Verträge auch Zubehör mit in den Versicherungsschutz einschließen.
Danke für die Unterstützung!
Es ist bei jeder Versicherung in Deutschland so, dass nicht alles zur 100%igen Zufriedenheit eines Kunden verlaufen kann. Auch bei Telefonanbietern oder sonstigen Dienstleistern kann es leider passieren. Aber mal ganz ehrlich: im Schadenfall ruft unser Kunde uns in der Agentur an und wir regeln das mit der Zentrale der AXA. Dafür ist der Ansprechpartner Vorort da. Und dann sollte es auch in Ordung gehen.