Nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens entsteht innerhalb des Garantiezeitraums ein Schaden am Fahrzeug. Durch Recherche im Internet wird festgestellt, dass es sich bei dem Fehler um einen konstruktionsbedingten Defekt handelt, den der Autohersteller BMW zu vertreten hat und i. d.R. auch auf Basis von Kulanz reguliert.
Bevor das Auto in die Werkstatt gebracht wird, erfolgt Rücksprache mit Real Garant. Die Auftragserteilung beim Autohaus erfolgt ohne Hinweis auf die Gebrauchtwagengarantie, aber mit der Bitte um Regulierung auf Basis von Kulanz. Der Kulanzantrag wird akzeptiert und die Reparatur erfolgt kostenlos. Die Fehlersuchkosten i. H.v. 42. 60 EUR werden mir allerdings berechnet. Wäre der Austausch nicht auf Kulanz erfolgt, hätten die Kosten ca. 300 EUR betragen.
Nach Rücksprache mit Real Garant wird die Regulierung der Fehlersuchkosten abgelehnt, da die Reparatur ohne Zustimmung der Versicherung erfolgte. Dieses Verhalten halte ich für widersinnig. Es kann nicht im Interesse der Versicherung sein, dass der Verbraucher das Autohaus bei dieser Sachlage bereits bei Auftragserteilung über die existierende Gebrauchtwagengarantie informiert. Denn in diesem Fall wird das Autohaus in keinem Fall bestrebt sein, den Schaden auf Basis von Kulanz zu regulieren. Es ist bekannt, dass bei dieser geringen Schadenshöhe durch die Versicherungen i. d.R. ohne weitere Prüfungen gezahlt wird.
Die Versicherung ist demnach nicht daran interessiert, den wirklichen Verursacher, nämlich den Autohersteller, mit den durch den Mangel entstanden Kosten zu belasten. Die Kosten trägt am Ende der Verbraucher. Steigende Regulierungskosten bei der Versicherung führen zu steigenden Versicherungsbeiträgen und die zahlt bekanntlich der Verbraucher beim nächsten Gebrauchtwagenkauf.
Bestell-/Kundennummer: 1096122
Meine Forderung an Real Garant Versicherung:
Erstattung von 42,60 EUR
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