Am 2.12.2011 bestellte ich bei Lidl.de ein Funktionssofa sowie einen Kleiderschrank im Wert von 579,95 Euro (inkl. Lieferkosten).
Obwohl die Möbel mit sofortiger Verfügbarkeit beworben wurden und zudem meine Kreditkarte sofort belastet wurde, wartete ich eine Woche vergeblich auf einen Anruf der Spedition, so dass ich am 8.12.11 meine Bestellung stornierte. Am 9.12.11, also einen Tag später, erreichte mich dann der Anruf der Spedition, die mit mir eine Lieferung für den 12.12.11 vereinbaren wollte. Daraufhin teilte ich der Spedition mit, dass ich die Bestellung bereits am 08.12.11 storniert habe. Dies teilte ich auch dem Online-Shop unmittelbar mit ebenso wie die Tel. der Spedition. Somit kam es erst gar nicht zu einer Möbellieferung. Der Lidl-Shop macht die Rückzahlung meines Geldes hingegen von einem Retourenschein der Spedition abhängig, der angeblich nach wie vor nicht vorliegt. Da ich allerdings innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist die Bestellung storniert habe und eine Lieferung ohnehin gar nicht erst zustande kam, erschließt sich für mich nicht, weshalb der ausstehenden Betrag von 579,95 Euro noch nicht meinem Konto gutgeschrieben wurde. Und ich habe auch nicht mehr die Hoffnung, dass dies innerhalb von 30 Tagen geschehen wird.
Die kostenpflichtige Service-Hotline und nichtssagende E-Mails tragen zudem auch nicht unbedingt zur Kundenbindung bei. Für mich war es jedenfalls das erste und letzte Mal, dass ich mit dem Lidl-Online-Shop eine Geschäftsbeziehung eingegangen bin.
Bestell-/Kundennummer: 2746645
Meine Forderung an Lidl Dienstleistung:
Unverzügliche Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 579,95 Euro
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
Sofort heisst nicht sofort. Gerade bei Möbeln, die von einer Spedition durch die Republik gefahren werden. Nach genau 10 Tagen bekommen Sie die Info über die anstehende Lieferung und das soll zu spät sein? Jetzt lernen Sie eben Geduld. Das Geld wird schon kommen, aber eben nicht SOFORT. BESINNLICHE Feiertage!
@ReclaBoxler-4129741: Ja, genau! Aber bitte nur im pdf-Format.
Ich würde solche Kunden gar nicht mehr beliefern. Die ver. albern doch alle, die an dem Versand beteiligt waren.
Gedulden Sie sich einfach die 30 Tage. Wenn Lidl im Verzug ist, können Sie gerichtlich einen Titel erwirken und z. B. damit die Büroausstattung des Lidl-Shop-Chefs pfänden und versteigern lassen.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst
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