Ich habe heute ein Paket erwartet und musste zu meiner Verwunderung feststellen, dass ohne mein Wissen und Einverständnis im Online-Tracking stand, dass das Paket bei meiner Nachbarin abgegeben werden soll.
Ich war den ganzen Tag zu Hause und es wurde dann auch nicht bei mir geklingelt, sondern das Paket sofort bei der Nachbarin abgegeben. Ich habe weder dem Versender noch DPD eine Erlaubnis dazu erteilt.
Bei einem früheren Vorfall wurde das Paket auch ohne mein Einverständnis einfach nebenan in einer Autowerkstatt abgegeben.
Da ich meine Pakete persönlich annehmen will, ist diese Vorgehensweise eine Unverschämtheit für mich und auch klar gesetzteswidrig, da hier gegen den Datenschutz verstoßen wird.
Bestell-/Kundennummer: P00086142724F
Meine Forderung an DPD Dynamic Parcel Distribution:
Unverzügliche Änderung der Zustelldaten und zukünftig nur persönliche Zustellung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 8
Nein, es handelt sich nicht um Ware vom Orion-Versand, sondern um Elektronik, bei der der Zustand der Verpackung unbedingt überprüft werden muss.
Dies hier gilt ja wohl auch für DPD. Ich möchte selbst bestimmen, ob und an wen meine Pakete ausgehändigt werden!
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen03.03.2011Verbraucherzentrale NRW klagt erfolgreich gegen dhl: Kunden müssen über Zustellung beim Nachbarn informiert werdenPaketdienste müssen ihre Kunden benachrichtigen, wenn ein Zusteller an sie adressierte Briefe oder Pakete bei Hausbewohnern oder Nachbarn abgibt. Anders sah es eine Klausel der DHL Vertriebs GmbH & Co. oHG vor. Gegen die Bedingung im Kleingedruckten hat die Verbraucherzentrale NRW erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG) geklagt. Dessen Begründung: Die Klausel zur so genannten Ersatzzustellung benachteilige Verbraucher unangemessen und sei daher unwirksam (Az.: 6 U 165/10, nicht rechtskräftig). Die bisherige Geschäftsbedingung erlaubt es der DHL, dass "Sendungen einem Ersatzempfänger ausgehändigt werden" dürfen. "Ersatzempfänger sind Hausbewohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind. " Dagegen urteilte das OLG: Die Benachrichtigung des Empfängers, bei wem der Zusteller die Sendung abgegeben habe, sei unbedingt erforderlich. Der Empfänger müsse wissen, wo sich das Paket befinde. Die Verbraucherzentrale ist darüber hinaus der Auffassung, dass der Begriff des Nachbarn zu weit und unbestimmt ist und der Verbraucher mitbestimmen sollte, an welchen seiner Nachbarn zugestellt werden darf. Das Oberlandesgericht hat keine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) erlaubt. Dagegen allerdings kann die Gesellschaft beim BGHdie so genannte "Nichtzulassungsbeschwerde" einlegen.
Datenschutz ich fass es nicht. Der Nachbar könnte durch das Paket die Adressdaten des Nachbarn erfahren.
@A. S. Tyrone Weingärtner lässt grüßen. Mehr kann man dazu wirklich nicht posten
Watt machen wir denn nu?
Der eine Kunde meckert, wenn wir das Paket beim Nachbarn abgeben, der andere mault, wenn wir es nicht tun, der Dritte hat was dagegen, wenn es im Paketshop abgegeben wird, der Vierte bevorzugt diese Lösung.
*kopfkratz*
Schönen Abend noch.
Driver 166
Hier sind wohl immer einige schlaue DPD-Fahrer in den Kommentare unterwegs, die sich für die größten halten und sich auch noch über die verärgerten Kunden lustig machen. Nur weiter so, nicht mein Arbeitsplatz der hier in Gefahr ist. Ich kann nur empfehlen, immer die Beschwerde direkt an die Depot-Leitung richten, wirkt Wunder beim Fahrer ;-) oder noch besser: NICHTS mehr über DPD und Konsorten bestellen.
Beschwerden interresieren nicht wirklich einen und driver 166 hat recht egal wie mann macht es falsch. uns wird gesagt das wir so wenig wie möglich retouren haben sollen das heist alles bei nachbarn abgeben was in unseren AGB´s von DPD erlaubt ist.
Und danach gehen wir nunmal.
Und unserer job ist verdammt sicher weil ihn sonst niemand anderes machen will/kann.
Uns kündigen? nur im extremfall weil dann die tour auf lange unbestimmte zeit keinen neuen fahrer findet.
@ Driver 372
Sie sollten zumindest die eigenen AGB kennen:
4.1.3 die Ablieferung mit befreiender Wirkung an jede unter der Zustelladresse angetroffene
empfangsbereite Person, es sei denn, es bestehen begründete Zweifel an deren Empfangsberechtigung
oder die eigenen FAQ:
Wir versuchen insgesamt dreimal die Lieferung zuzustellen. Sollte kein Empfänger angetroffen werden, wird bereits nach dem ersten Zustellversuch eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten des Empfängers hinterlassen. Der Empfänger kann mit Hilfe der auf der Paketinformation aufgedruckten Nummer eine Neuzustellung vereinbaren