Am 13.11.2011 hatten wir in unserer alten Wohnung, aus der wir ausgezogen sind, die Schlüsselübergabe mit dem Vermieter. Am selben Tag habe ich die Zählerstände abgelesen und online erfasst. Am 14.11. habe ich dann telefonisch nochmal alles durchgegeben und am Ende dieses Telefonats wurde mir mitgeteilt, wir würden "in den kommenden 2-3 Wochen" eine Endabrechnung erhalten.
Da nach drei Wochen absolut nichts passierte, habe ich ihre kostenpflichtige Hotline nochmals bemüht, wo mir mitgeteilt wurde, es wäre alles korrekt und "alle Zählerstände sind plausibel und bereit zur Abrechnung". Mitte Dezember dann musste ich mit Verwunderung feststellten, dass mir 33 Euro abgebucht wurden, obwohl alle unsere vier Zählerstände eigentlich nach meinen Berechnungen eine Rückzahlung zur Folge hätten.
Wieder ein Anruf bei Ihrer Hotline. Ein Zähler wurde abgerechnet. Zu meiner großen Verwunderung war das aber nicht die Endabrechnung, sondern eine geänderte Abschlagszahlung, auf Grund meiner eingegebenen Zählerstände. Ein Riesenärgernis war dann, als mir Ihr Mitarbeiter mitteilte, dass einer der Zählerstände nicht plausibel wäre und deswegen noch keine Endabrechnung erfolgt wäre. Das war bereits ÜBER EINEN MONAT, nachdem mir erstmals, und über zwei Wochen, nachdem mir zweitmalig bestätigt wurde, alle Zählerstände wären korrekt!
Da mir der ganze Ablauf sehr undurchsichtig vor kam, habe ich deswegen per Fax umgehend meine Einzugsermächtigung widerrufen. Bei einem weiteren Telefonat mit Ihrem Callcenter, bei dem ich nebenbei gesagt das Gefühl hatte, dass dort komplett ungeschultes Teilzeitpersonal sitzt, wurde mir mitgeteilt, dass das schon noch alles kommen würde und ich dann eben Mitte Januar nochmal anrufen soll, wenn bis dahin noch nichts eingegangen wäre.
Bestell-/Kundennummer: 282015924083, 282015923929
Meine Forderung an E.ON Bayern:
Sofortige Endabrechnung für die verbleibenden drei Zähler (einer wurde abgerechnet)
Antwort auf die Beschwerde vom 03.01.2012
wir verstehen, dass Sie verärgert sind. Es tut uns leid, dass Sie immer wieder angefragt und keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben. Das sollte eigentlich nicht vorkommen und entspricht auch nicht unserem eigenen Anspruch an Servicequalität.
Unser IT-System wurde umgestellt und auf die Erfordernisse der Zukunft ausgerichtet. Diese Umstellung erfolgte auf Vorgabe der Bundesnetzagentur als staatlicher Aufsichtsbehörde. Eine solche sehr komplexe Umstellung schließt natürlicherweise eine längere Phase der Qualitätssicherung und -kontrolle ein. Im Ergebnis war der überwiegende Teil unserer Rechnungen korrekt und konnte pünktlich versendet werden. Bei einem Teil der Rechnungen haben wir leider Fehler festgestellt, die zunächst korrigiert werden mussten. Die fehlende Schlussrechnung für Ihren Haushaltsstromzähler konnten wir heute erstellen und haben diese bereits per Post verschickt.
Aktuell nehmen wir noch umfassende Qualitätsprüfungen vor. Denn unser Anspruch ist, so schnell wie möglich auch eine fehlerfreie Rechnung für Ihren Heizstromzähler auf den Weg zu Ihnen zu bringen. Bitte haben Sie bis dahin noch etwas Geduld. Der von Ihnen bezahlte Abschlag im Dezember wird in der Schlussrechnung natürlich berücksichtigt.
Es tut uns leid, dass wir heute noch keine bessere Nachricht für Sie haben.
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
PS: Zur Beilegung von Streitigkeiten können Privatkunden (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE e. V. beantragen.
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133; 10117 Berlin
T 030 - 27 57 24 0 0
F 030 - 27 57 24 0 69
info@schlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de
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Wenn noch nicht geschehen, Eon den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B.: ". . da das Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx m³, minus Zählerstand bei Beginn der Gas - Lieferung m³, ergibt meinen Verbrauch in m³.
Bei Gasbezug: Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an (vorher Netzbetreiber schriftlich nach dem Umrechnungsfaktor fragen und die schriftliche Antwort des Netzbetreibers in Kopie an Eon senden! ). Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. . (Umrechnungsfaktor) = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx (eventuellen Bonus berücksichtigen! ). Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Eon) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Eine nicht erfolgte Abrechnung über einen Zeitraum von über zwei Monaten wegen einer Systemumstellung ist absolut nicht plausibel und glaubwürdig.
Da noch keine Endabrechnungen eingegangen sind, ist der Fall natürlich noch nicht gelöst.
Höchst seltsam mutet an, dass von den vier Zählern lediglich die zwei abgerechnet wurden, die eine Nachzahlung, oder eine sehr geringe Rückerstattung anzeigen, die beiden, bei denen EON ca. 400 Euro zurückerstatten müsste, hängen seit zwei Monaten in der "Systemumstellung".
Da EON weiter Hinhaltetaktik betreibt und mich lediglich vertröstet, ist nun per Fax, E-Mail und Einschreiben Rückschein eine letzte Fristsetzung an EON gegangen.
Sollte bis Ablauf der Frist nichts passiert sein (wovon ich ausgehe), werde ich den Vorfall einem Anwalt übergeben.
Einfach nur traurig, dass es soweit kommen muss.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Zig Telefonate, Briefe, Einschreiben und Faxe später kamen die Abrechnungen. Nach über zwei Monaten.
Fall geschlossen, nie wieder EON.