Am 02.01.2012 kaufte ich ein Shiatsu Kissen. Laut Preisauszeichnung 20,00 €. An der Kasse wurden aber 24,99 € abkassiert. Eine Nachfrage ergab, dass ein unbekannter Kunde wohl das richtige Preisschild entfernt hatte.
Meine Forderung an Dirk Rossmann:
Differenzbetrag
Antwort auf die Beschwerde vom 04.01.2012
Sehr geehrter Rosssmann-Kunde,
für Ihre über Reclabox eingereichte Beschwerde möchten wir uns bei Ihnen bedanken.
Wir bedauern sehr, dass für das genannte Produkt offensichtlich eine reduzierte Preisauszeichnung in der von Ihnen besuchten Verkaufsstelle vorhanden war. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es bei den ca. 700 Artikeln, die von uns beworben werden, und einer Sortimentsvielfalt von ca. 50. 000 Produkten, bei der Ausschilderung der Preise durchaus einmal zu einem Fehler kommen kann.
Die Preise in der Scannerkasse werden automatisch per Datenübertragung durch die Rossmann-Zentrale aktualisiert, so dass Sie hier auf jeden Fall die jeweils gültigen Preise bekommen. Einen rechtlichen Anspruch auf den ausgeschriebenen Regalpreis gibt es nicht – wie bereits mehrere Kommentatoren beschrieben haben. Gerne geben wir Ihnen aus Kulanz die Möglichkeit, in der Verkaufsstelle vom geschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten und den Artikel zurückzugeben, wenn Sie mit diesem Preis nicht einverstanden sind.
Seitens der Dirk Rossmann GmbH bieten wir Ihnen bei Vorlage des Original-Kassenbeleges den Umtausch des erworbenen Artikels in unseren Verkaufsstellen gegen Erstattung des Kaufpreises an. Auch ohne Kassenbeleg ist ein Tausch gegen andere Ware im gleichen Wert möglich. Lediglich der Auszahlung des Kaufpreises kann ohne Beleg nicht entsprochen werden. Die Rückgabe des Produktes muss nicht zwangsläufig in der Verkaufsstelle erfolgen, in der Sie den Kauf vorgenommen haben.
Mit diesen Informationen hoffen wir, zur Aufklärung der Situation beigetragen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Rossmann Kundenservice
kommentare und trackbacks 6
Ist zwar sicher schon hundertmal irgendwo beantwortet, worden, aber ich schreibs auch gerne zum 101. mal: Eine Preisauszeichnung ist immer nur eine Aufforderung an den Kaufinteressenten, ein Kaufangebot zum ausgezeichneten Preis abzugeben. Annehmen muss das der Verkäufer dann aber noch lange nicht. Jeder halbwegs juristisch Gebildete wird Ihnen dies bestätigen, ansonsten einfach auch mal googeln :-)
Das Preisschild ist daher rechtlich nicht bindend. Wenn es das wäre, dann hätte jeder schlaue Preisschildvertauscher mit dieser Masche Erfolg, was per se schon für jeden normal Denkenden ein Unding wäre.
Pech gehabt.
Herrje. Der Kaufvertrag kommt doch erst an der Kasse zustande. Sie haben den Artikel gekauft und somit das Angebot des Verkäufers (=Kaufpreis) akzeptiert. Und jetzt, zwei Tage später, wollen Sie die 4,99 zurück? Und das mit dem vertauschten Preisschild lässt sich bestimmt auch "gut" beweisen, obwohl ohnehin hier nicht relevant. Mal wieder ein Schnäppchenjäger unterwegs. Mein Beileid an Rossmann, das Jahr fängt schon "gut" an.
Ja so sieht die Rechtslage wohl aus. Warum gehen Sie nicht einfach in den Laden zurück und erklären das "Dilemma" nochmal in Ruhe. In der Regel wird Ihnen so ein großer Konzern einen Gutschein in dieser Höhe ausstellen (als Entschädigung für Ihre Unannehmlichkeiten.).
@ReclaBoxler-2159251: Gutschein? Na, hoffentlich nicht. Wofür auch? Da könnte ja jeder kommen und wilde Behauptungen in die Welt setzen. Und derartige "Geschenke" werden dann auf die Preise umgeschlagen, die ehrliche Kunden bezahlen müssen. NEIN, DANKE!
Es gibt ja scheinbar Kunden, die nichts anderes zu tun haben, als bei Rossmann die Preisschilder zu vertauschen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. ..
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst