Folgendes Szenario:
Ich bin seit 1.1.11 bei Flexstrom Kunde. Am 23.9.11 fragte ich per E-Mail nach, wie die neuen Konditionen für das Bezugsjahr ab 1.1.12 sein werden, damit ich mich ggf. um einen neuen Anbieter kümmern kann.
Am 24.9.11 kam die Antwort: Die Konditionen für Ihr nächstes Vertragsjahr erhalten Sie etwa acht bis zehn Wochen vor Ablauf Ihres aktuellen Vertragsjahres. Diese werden Ihnen mit unserem Vertragsverlängerungsschreiben per Post mitgeteilt.
Am 30.9. erhielt ich per E-Mail eine Info, dass neue Dokumente in meinem Kundenbereich bei Flexstrom abrufbar wären. Ich habe mich eingeloggt -> kein neues Dokument als Download vorhanden, nur die "Lieferbestätigung der Erstanmeldung" bei den alten Dokumenten. Das oben genannte Schreiben per POST kam nie an.
Anfang November, als ich mich erneut um die Sache kümmern wollte, gab es einen Download im Kundenbereich, angeblich mit Datum 30.9.11. Enthalten eine heftige Preiserhöhung ab 1.1.12. Daraufhin habe ich am 4.11.11 eine Kündigung geschrieben und per Post an Flexstrom geschickt. Ergebnis: Kündigung nicht fristgerecht.
Danach mehrfach Email-Kontakt, in dem ich dargelegt habe, dass eine Preisinformation per Post nicht erfolgt ist (trotz Ankündigung dieses Schreibens durch eine Mitarbeiterin) und ich keine Zeit für eine Sonderkündigung hatte, da auch der Download nicht hinterlegt war, als ich mich am 30.9. eingeloggt habe. Flexstrom bleibt bei seiner Meinung nicht fristgerecht gekündigt.
Am 11.11.11 Entzug der Einzugsermächtigung und danach Beauftragung eines Rechtsanwalts. Dieser hat am 25.11.11 alles nochmals schriftlich festgehalten und der Flexstrom mitgeteilt, dass wir davon ausgehen, dass ich aufgrund der Umstände eine außerordentliche Kündigung formulieren könne und Aufforderung den Weg für einen Anbieterwechsel zum 1.1.12 frei zu machen. Seitdem keine Reaktion von Flexstrom.
Nun habe ich einen Lieferantenwechsel zu Vattenfall beauftragt, welcher scheitert, da Flexstrom keine Netzabmeldung veranlasst hat, somit keine Netzanmeldung durch Vattenfall möglich.
Fühle mich derzeit ziemlich verlassen und weiß nicht, wie es in dieser Geschichte am besten weitergehen soll.
Meine Forderung an FlexStrom:
Entlassung aus Vertrag, Netzabmeldung
Antwort auf die Beschwerde vom 06.01.2012
Sehr geehrte Frau oder Herr (Name unbekannt),
bitte wenden Sie sich doch an folgende Mailadresse, ich werde mich bemühen, Ihr Anliegen schnell an unsere Mitarbeiter im Beschwerdemanagement weiterzuleiten:
online-relations@flexstrom.de.
Mit freundlichen Grüßen,
Suzanne Salem
FlexStrom Online Relations
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Dann wechseln Sie den Anwalt, denn Ihr jetziger scheint ja eine Pfeife zu sein. Warum haben Sie denn einen Anwalt?
Ich war selbst schon 3 mal Flexstrom-Kunde, aber immer nur für 1 Jahr. Das Flexstrom im zweiten Jahr IMMER massiv aufschlägt und sich dann in der Preisregion des Grundversorgers oder sogar darüber bewegt ist doch allgemein bekannt. Dass die Firma bezüglich irgendwelcher Zusagen per Telefon oder Email absolut unzuverlääsig ist ebenfalls. Deshalb ist eine Kontaktaufnahme mit FS von vornherein sinnlos und überflüssig.
Was lernen wir daraus: Grundsätzlich rechtzeitig vor Ende des 1. Bezugsjahres einen anderen Anbieter beauftragen, und gut ist. Der neue Anbieter übernimmt alle Wechselformalitäten einschl. der Kündigung.
Naja, meinem Anwalt habe ich das natürlich auch heute mitgeteilt. Wollte es nur parallel hier festhalten. Für das nächste Mal bin ich natürlich schlauer und kümmere mich rechtzeitig, war einfach nicht von so einer massiven Preiserhöhung ausgegangen. Bin mal gespannt, Einzugsermächtigung ist entzogen, Rechnung habe ich bisher keine, obwohl eigentlich Zahlung immer 3 Monate im Voraus war. Zahle erstmal nichts, reagieren müssen sie dann ja.
hehe, immerhin können sie ja den Wechselbonus nicht mehr verweigern, da mehr als 12 Monate Stromlieferant *g*
"Zahle erstmal nichts, reagieren müssen sie dann ja. "
Das wird FS auch tun; sie können sich schon einmal auf Post seitens der IHD Inkasso GmbH (evtl. auch einer anderen Firma) einstellen.
Flexstrom wird freiwillig hier genauso wenig tun, wie beim Thema Bonusauszahlung. Nicht einmal Gerichtsurteile oder Schlichter können diesen Verein dazu bewegen:
http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13801009/Flexstrom-soll-Bonus-an-Kunden-auszahlen.html
Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie, die kennen sich mittlerweile schon etwas aus in Sachen Flexstrom bzw. -gas.
www.schlichtungsstelle-energie.de/
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromversorger/Flexstrom__2340/#con-12437
@ Willi Busch: ja ja, die Schlichtungsstelle kennt sich mit Flexstrom aus, nur leider kann sie NICHTS bewirken:
http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13801009/Flexstrom-soll-Bonus-an-Kunden-auszahlen.html
Hallo, dann bleibt wohl nur eine Klage. Wohl dem der eine Rechtsschutzversicherung hat. Aber die Schlichtungsstelle gibt's ja erst seit kurzem. In ein paar Jahren sieht's vielleicht anders aus, wenn evtl. die ersten Urteile die Einschätzung der Schlichtungsstelle bestätigen. Wird wohl von Fall zu Fall verschieden sein.
Man müsste eigentlich überall Flyer verteilen und die Leute vor Flexstrom und Flexgas warnen bzw. große Anzeigen in Zeitungen schalten.
RS-Versicherung ist vorhanden. Naja, werde das mit dem Anwalt mal besprechen.
Ob die Schlichtungsstelle was bewirken kann! Hmm, einen Versuch wäre es wert.
"Hmm, einen Versuch wäre es wert. ": Genau das sollten Sie sich sparen:
http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13801009/Flexstrom-soll-Bonus-an-Kunden-auszahlen.html
Flexstrom weigert sich demnach:
1. Den Schlichterspruch zu akzeptieren
2. Die Gebühr für die Schlichtung zu bezahlen.
Wollen Sie noch mehr Zeit verlieren?
Ok. nein, dann macht das wohl keinen Sinn, Sie haben Recht.
Ist ja ganz aktuelle der Artikel bei der Welt.
Ich würde sagen, wir gründen jetzt bei Facebook die Gruppe "Weg mit Flexstrom". Wäre doch mal ein guter Anfang.
Ich würde in dem Fall nicht zahlen und da eine RS Versicherung vorhanden ist, ggf. Post vom Inkassobüro oder die Klage von Flexstrom abwarten. Vermutlich kommt da nur heiße Luft zum Angstmachen für alte Omas.
Zeigt es diesem Dre**sladen!
Die Schlichtungsstelle ist ein ähnlich zahnloser Tiger wie die Bundesnetzagentur (in Fachkreisen auch gern Bundesnutzlosagentur genannt)
Viel wertvoller ist das Urteil des Landgerichts Mannheim
Urteil vom 29.12.2010, 12 O 76/10 KfH
Konnte Flexstrom bisher mit einer Vielzahl von gewonnenen Prozessen vor Amtsgerichten winken und drohen, wird es nun keine Klagen seitens Flexstrom mehr geben. Kein Amtsrichter wird sich in Kenntnis dieses Urteils darüber hinwegsetzen und die AGBs anders als das Landgericht interpretieren. Zumal Flexstrom die Berufungsklage gegen dieses Urteil zurückgezogen hat.
Flexstrom wird jetzt wahrscheinlich mit neuen AGBs versuchen die Leute weiter abzuzocken.
Dem Beschwerdeführer kann ich nur empfehlen, den Anbieterwechsel zum nächstmöglichen termin durchführen zu lassen und die seit der verweigerten Kündigungsannahme entstehenden Mehrkosten auf dem Klageweg - zunächst über einen gerichtlichen Mahnbescheid - geltend zu machen.
Auf keinen Fall würde ich für das kommende Jahr überhöhte Vorauszahlungen leisten - aber das hat der BF ja bereits durch den Entzug der Einzugsermächtigung verhindert. Sollten die dennoch abbuchen ----> RÜCKLASTSCHRIFT.
Bis zur Belieferung durch den neuen Anbieter würde ich monatliche Abschlagszahlungen auf Basis des letztjährigen Verbrauchs und des Tarifs des neuen Anbieters zahlen.
.
Bei dieser Beschwerde liegt der Sachverhalt ähnlich:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/45386-flexstrom-berlin-seltsame-geschaeftspraktiken
Verbraucherzentrale: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung Strom oder Gas gilt immer
www.clever-gas.de/gas-news/verbraucherzentrale%3A-sonderkuendigungsrecht-bei-preiserhoehung-strom-oder-gas-gilt-immer/56039
Musterformular für eine ausserordentliche Kündigung des Stromanbieters: www.clever-gas.de/gas-news/verbraucherzentrale%3A-sonderkuendigungsrecht-bei-preiserhoehung-strom-oder-gas-gilt-immer/56039
1) WDR-Servicezeit vom 26. Oktober 2011
www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2011/kw43/1026/pdf/1026pdf.pdf
Zitat:
"Das Sonderkündigungsrecht wird ignoriert
Bei Änderungen des Vertrages, etwa bei einer Preiserhöhung, hat der Stromkunde ein Sonderkündigungsrecht.
Einige Stromanbieter ignorieren dieses Verbraucherrecht jedoch hartnäckig.
Das Sonderkündigungsrecht ist in Paragraf 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgeschrieben. "
2) www.finanztip.de/preislotse/f/stromvertrag-sonderkuendigungsrecht.htm
Zita: "Ist ein Sonderkündigungsrecht Teil Ihres Vertrages, so können Sie innerhalb der dafür geltenden Kündigungsfristen zu einem neuen Anbieter wechseln. "
Einen sehr, sehr ausführlichen Erfahrungsbericht mit vielen wichtigen Hinweisen und allgemeine Dinge, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte, Musterschreiben, Kopien der diversen Flexstrom-Flyer sowie Tips zur Argumentation findet man hier:
www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587
Da sind sie schon - die neuen AGBs:
"7.3. Falls Ihnen FlexStrom einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt, wird dieser nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, . ..
Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam, d. h. es wird kein Bonus gewährt, wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird. "
Zitatende
Obwohl das LG Mannheim denen ins Urteil geschrieben hat, was "nach Ablauf" bedeutet, ignorieren sie das, geben aber jetzt deutlich zu verstehen, was sie damit "meinen".
Aus dem Urteil (rechtskräftig) :
"32
Das logische Verständnis der Klausel geht bei normativer Betrachtung eindeutig dahin, dass der Kunde der Klägerin den Neukundenbonus dann erhält, wenn er wenigstens ein Jahr lang ihr Kunde war. Dies ergibt sich bereits aus den Formulierungen „Verrechnung mit der ersten Jahresrechnung“ und „Fälligkeit nach 12 Monaten Belieferungszeit“. Hieraus ergibt sich kein Hinweis darauf, dass der Erhalt des Neukundenbonus eine längere Vertragszeit als 12 Monate voraussetzte. Noch deutlicher wird dies durch den letzten Satz der Klausel „Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam“. Durch die Worte „es sei denn“ wird die Aussage, dass der Bonus bei Kündigung vor Ablauf des ersten Vertragsjahres entfällt, nach allgemeinem Verständnis der deutschen Sprache in ihr direktes Gegenteil verkehrt: Der Bonus soll dann gerade nicht entfallen, wenn der Vertrag ein Jahr lang gelaufen ist. Gleichermaßen logisch ist es, dass ein Vertrag, der nach Jahresfrist beendet werden soll, vor Jahresablauf gekündigt werden muss, weil er sich sonst verlängerte. Deshalb wurden die Worte „es sei denn“ eingefügt.
33
Die Klägerin argumentierte in der mündlichen Verhandlung damit, das Wort „nach“ im Satzteil „nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres“ bedeute, dass die Kündigung erst zum 13. Monat bzw. zum Ablauf des zweiten Jahres wirksam werden dürfe, solle der Neukundenbonus erhalten bleiben. Dies hält die Kammer für versuchte Bauernfängerei. Kein Mensch würde den Satzteil „nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres“ nicht mit dem Ende des ersten Vertragsjahres gleichsetzen, wobei es völlig unerheblich wäre, ob es dort statt „nach“ zum Beispiel „mit“ oder „zum“ Ablauf des ersten Belieferungsjahres hieße. Das allgemeine Verständnis geht eindeutig dahin, dass die Kündigung nach dem ersten Vertragsjahr greift, ohne dass eine Vertragsverlängerung - wie lange auch immer - folgen muss. Die Argumentation der Klägerin stellt sich umso mehr als Augenwischerei dar, als sie selbst schriftlich bekannte. "
Zitatende
Das Gericht spricht tatsächlich von versuchter Bauernfängerei!
Sie fangen weiter - sicher mit nicht minderem Erfolg.
Alleine bei den Vorauszahlungstarifen (Pakete). Wer nach der TELDAFAX-Pleite sowas abschließt, dem ist eh nicht zu helfen. Und bei wem ist der Verbrauch so konstant? Entweder zahlt man für Strom, den man nicht braucht oder wird mit 33 Ct. je kWh Mehrverbrauch zur Kasse gebeten. Sicher beides so lohnend, das man bei diesen Tarifen seine eigenen AGBs wieder aushebelt und den Bonus garantiert, wenn nur ein Jahr geliefert wurde (s. Screen von der HP FS)
Nur wer weiß das nach einem Jahr noch? in den AGBs steht nichts - und ob es die Garantie schriftlich gibt, steht auch nirgends.