Nach Wechsel zu einem anderen Stromversorger erhielt ich eine Schlussrechnung von E.ON Avacon mit Datum vom 9.12.2011 und einem Guthaben von 425,88 € mit der Frage, auf welches Konto das Guthaben überwiesen werden solle.
Ich teilte die Bankverbindung per E-mail (deren Eingang bestätigt wurde) am 14.12.2011 mit.
Am 28.12.2011 mahnte ich per Mail und setzte eine Frist von einer Woche.
Am 5.1.2012 erhielt ich ein Schreiben mit Bestätigung meiner "neuen Kontoverbindung". Der Name des Kontoinhabers war aus meiner Mail falsch übertragen.
Am 6.1.2012 bat ich über die (kostenpflichtige) Servicenummer um Korrrektur des Übertragungsfehlers und forderte ultimativ die sofortige Zahlung. Man teilte mit, der Betrag sei "zur Zahlung freigegeben".
Bis heute ist kein Zahlungseingang festzustellen.
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 242 054 548 475
Meine Forderung an E.ON Avacon:
Sofortige Zahlung und Schadenersatz für Mahnung, Zeitaufwand, Servicenummer
Antwort auf die Beschwerde vom 10.01.2012
Sie haben Recht, von einem kundenorientierten Unternehmen können Sie mehr erwarten. Bitte entschuldigen Sie, dass es bei der Übernahme Ihrer Bankverbindung und der Überweisung Ihres Guthabens zu einer solchen Verzögerung gekommen ist. Das hätte nicht passieren dürfen.
Ihr Guthaben haben wir am 11. Januar angewiesen. Es müsste bald auf Ihrem Konto sein.
Wir hoffen, dass die Sache damit für Sie erledigt ist. Vielleicht geben Sie uns in Zukunft wieder einmal die Chance, Sie von unserem Service zu überzeugen.
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
kommentare und trackbacks 4
Dann übergeben Sie es Ihrem Anwalt. Glauben Sie allen Ernstes, die überweisen Ihnen das Geld sofort, weil Sie hier eine Beschwerde reinstellen?
Ab zum Anwalt, aber ganz schnell.
Das ist Standard. Überwiesen wird es dann wens nicht mehr anders geht. Der Gesetzgeber macht hier aber auch rein gar nix. Da steht man nun als Privatperson einer Übermacht entgegen. So is das hier halt.
Das Geld ist nun endlich (am 11.1.2012) bei mir eingegangen.
Zahlung ist am 11.1.2012 eingegangen.