Unvollständige Darstellung in Pressemitteilung vom 06.01.2012

FlexStrom AG
Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren.

Mit Ihrer Pressemitteilung vom 06.01.2011 greifen Sie die erste Entscheidung der Schlichtungsstelle Energie vom 30.12.2011 an.

Das ist zwar nachvollziehbar - aber völlig unbegründet.
Sie unterschlagen wissentlich und vorsätzlich Informationen, um die Verbraucher weiter zu täuschen und ihnen die zustehenden Neukunden-Bonis zu verweigern.
Sie stellen heraus, dass die Grundlage der Schlichtungsentscheidung ". einer juristischen Mindermeinung." entspringt, vergessen aber (vorsätzlich), dass Entscheidungen einer höheren oder höchsten Instanz immer Mindermeinungen und trotzdem bindend sind.

Von einer ". deutlichen Positionierung in der Rechtsprechung." zu sprechen, ist geradezu absurd, da Sie sich auf Ihre gewonnenen Verfahren vor Amtsgerichten berufen, gegen die eine Berufung wegen des geringen Streitwertes nicht zugelassen war. Dabei waren z. T. auch ganz andere AGBs als im Schlichtungsverfahren zu beurteilen.
Die von Ihnen erwartete ". gerichtliche Entscheidung." zu Ihren (alten) AGBs hätten Sie längst herbeiführen können.

Ebenso falsch ist die Darstellung ". Vielmehr stellt sich die Schlichtungsempfehlung in Kenntnis der Rechtsprechung bewusst gegen dieselbe."
Die Schlichtungsstelle kennt die aktuelle Rechtsprechung und bezieht sich auf das Urteil des

LG Heidelberg · Urteil vom 29. Dezember 2010 · 12 O 76/10

Genau auf dieses Urteil stützt sich die Entscheidung. Haben die Richter am Landgericht doch eindeutig zu Ihren (widersprüchlichen) AGBs, die auch durch die Schlichtungsstelle zu prüfen waren, Stellung bezogen:

Ihre Darstellung der Bedeutung im Satzteil der zu bewertenden AGB „nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres“ bezeichnete die Kammer als

"versuchte Bauernfängerei"

und führt weiter aus:

". Kein Mensch würde den Satzteil „nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres“ nicht mit dem Ende des ersten Vertragsjahres gleichsetzen. "

Deutlicher kann man es wohl nicht ausdrücken. Und genau darauf bezieht sich auch die Schlichtungsstelle, die dazu ausführt:

"Gegen das erwähnte landgerichtliche Urteil aus Heidelberg war Berufung seitens der Beschwerdegegnerin (in einem Verfahren gegen ihre Vertriebspartnerin) zum Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt. Die Beschwerdegegnerin hat in jenem Verfahren das von ihr eingelegte Rechtsmittel zurückgenommen und damit die Chance zur obergerichtlichen Klärung der Rechtsfrage nicht genutzt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 19. 04.2011, Az.: 6 U 7/11)"

Sie hatten also die Gelegenheit hier Rechtssicherheit herzustellen, haben es aber nicht getan.

Insofern wirken Ihre Aussagen in der Presseerklärung:
". kann es für FlexStrom gar keinen anderen Weg als die gerichtliche Entscheidung geben." und ". zwingt damit FlexStrom als betroffenen Energieversorger, seinen Anspruch gegen den Kunden gerichtlich durchzusetzen, ggf. auch als Feststellungsklage."

geradezu lächerlich.

Da sind wir aber alle mal sehr gespannt, was jetzt noch kommt, ausser der erneuten Ergänzung Ihrer AGBs, durch die Sie indirekt den Schlicherspruch bestätigen:

Ihre (einzig folgerichtige) Reaktion war bisher die, Ihre AGBs durch den Zusatz
"., d.h. es wird kein Bonus gewährt, wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird." (s. Bild)
zu ergänzen.
Damit folgen Sie der Begründung der Schlichtungsstelle, dass ". dass Zweifel bei der Auslegung einer AGB zu Lasten des Verwenders. gehen."

Sie spezifizieren, wie Sie den vorhergehenden Satz "meinen", denn wie schrieb die Kammer des LG Heidelberg? ". Kein Mensch."
Bedeutet das, dass Sie keine Menschen beschäftigen?

Und auch Ihre Handlungsweise nach dem Urteil bzw. nach dem Schlichtungsspruch spricht eine andere Sprache als Sie durch die Pressemitteilung zu vermitteln versuchen.

Sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid betreffend den Neukundenbonus eingeht, zahlen Sie.

Warum? Weil sie genau wissen, dass Sie in Zukunft kein Verfahren mehr gewinnen werden, bei dem die durch die Schlichtungsstelle (und das LG Heidelberg) zu beurteilenden AGBs Streitgegenstand sind.

Insofern ist jedem Kunden nur zu empfehlen, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen.

Erlauben Sie mir eine abschließende Frage:

Müssen wir ein zweites "TelDaFax" fürchten?
Anders kann man Ihr Agieren fast nicht mehr deuten.

Meine Forderung an FlexStrom:

Pressemitteilung um die vorenthaltenen Tatsachen ergänzen und alle verweigerten Bonis auszahlen

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Hier noch zum (besseren) Nachlesen der Link zur Pressemitteilung von FlexStrom vom 06.01.12 "Stellungnahme: FlexStrom ist enttäuscht von der Schlichtungsstelle"

Http://www.flexstrom-presse.de/pressemitteilungen/flexstrom/2012/01/stellungnahme-flexstrom-ist-enttauscht-von-der-schlichtungsstelle/

Vielen Dank für die Ausführungen!

Danke für diese deutliche Darstellung, wie Flexstrom mit Kunden aber auch mit Gerichtsurteilen und den Aussagen der Schiedsstelle umgeht.

Man kann nur hoffen, dass möglichst viele Stromkunden dies lesen, bevor sie auch nur auf die Idee kommen, zu Flexstrom zu wechseln.

Hier kann man nachlesen, dass die Verbraucherzentralen von einer anhaltend hohen Beschwerdequote berichten und dass alleine schon bei Verivox (es gibt noch sehr viele andere Portale, über die man Energieverträge abschließen kann. .. was auch direkt beim Anbieter möglich ist) im Jahr 2011 insgesamt 3.382 Beschwerden zu Flexstrom und Flexgas eingegangen sind und sich davon 2.346 (! ) auf nicht gezahlte Boni bezogen:

Http://www.verivox.de/nachrichten/verivox-filtert-angebote-der-flexstrom-ag-82991.aspx?p=2

Haben mehrere Tausend Kunden die Aussage / Bedingung für die Auszahlung des Bonus nicht verstanden und 3 bis 4 Leutchen von Flexstrom haben den Durchblick?

Die Presemitteilung von Flexstrom ist eine Lachnummer:

Flexstrom "gibt" in der Pressemitteilung das kampfbereite Opfer, dem (auch) von der Schlichtungsstelle Unrecht angetan wird - und wenn´s drum geht "knickt" Flexstrom wohlweislich ein:

Unter anderem haben diese von mir exemplarisch ausgesuchten Flexstrom-Kunden am 16.11.11 bzw. am 04.01.12 in der Reclabox mitgeteilt, dass sie, NACHDEM sie das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet haben, von FlexStrom den Bonus einschl. Gerichtskosten u. Auslage für Porto überwiesen bekommen haben.

Http://de.reclabox.com/beschwerde/44762-flexstrom-berlin-verweigerung-des-aktionsbonus

Http://de.reclabox.com/beschwerde/43033-flexstrom-berlin-flexstrom-unserioeser-stromanbieter#comment93975

Einen sehr, sehr ausführlichen Erfahrungsbericht mit vielen wichtigen Hinweisen, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte, Musterschreiben, Kopien der diversen Flexstrom-Flyer sowie Tips zur Argumentation findet man hier:

www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587

"Müssen wir ein zweites "TelDaFax" fürchten? "

Davon gehe ich stark aus. Mündige Kunden lassen sich nicht dummdreist verar schen und wandern ab.

Wenn man sich die Schlichtungsempfehlung mal genau durchliest, wird deutlich, dass der frühere BGH-Richter Dr. Wolst eine umfassende Prüfung der Sach- und Rechtslage vorgenommen hat und daher zu dem Schluss kommt, dass dem Kunden der Bonus zusteht und FS kein Recht hat diesen zu verweigern. Wie hätte nach Meinung von FS denn ein "Kompriss" aussehen sollen? Hätte die Schlichtungsstelle etwa dem Kunden empfehlen sollen, den Vertragsbruch seitens FS zu akzeptieren und auf das ihm zustehende Geld zu verzichten?

Dr. Wolst folgt in seiner Empfehlung den Entscheidungen der Gerichte, die gegen FS geurteilt haben, tut dies jedoch nicht blind sondern begründet dies nachvollziehbar durch konsequente Auslegung der FS-AGB und Anwendung des BGB. Von Parteinahme, wie von FS behauptet, kann hier keine Rede sein. Er weist vielmehr auch darauf hin, dass die Urteile, die zugunsten von FS ergangen sind, auschließlich vor Amtsgerichten ergingen und dazu in der überwiegenden Zahl der Fälle gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung. Für diese Verfahren gelten deutlich geringere Anforderungen an Urteilsfindung und Urteilsbegründung. Beim Lesen der Urteile, die FS auf ihrer eigenen Website veröffentlicht hat, fällt auf, dass die Urteilsbegründungen sich oftmals fast wortgenau wiederholen, was ein deutlicher Hinweis darauf ist, dass die Richter sich von der Argumentation von FS im schriftlichen Verfahren überzeugen ließen und diese für die Urteilsbegründung fast wörtlich übernommen haben. Für mich ein Zeichen, dass hier nicht immer die erforderliche Sorgfalt in der Urteilsfindung beachtet und die Rechtslage nicht umfassend geprüft worden sein könnte.

Bzgl. der Solvenzfrage (sofern die TelDaFax-Anfrage so zu verstehen sein soll) : Der Bund der Energieverbraucher hat vor wenigen Tagen die Bundesnetzagentur aufgefordert FS auf "Seriosität, Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" zu überprüfen, da diese in den Jahren 2009 und 2010 laut eigener Bilanz einen Verlust von ca. 29 Mio Euro erwirtschaftet haben soll. Der Bund der Energieverbraucher verweist dabei auf folgende Studie:
http://www.atkearney.de/content/veroeffentlichungen/whitepaper_detail.php/id/51494/practice/energie
Demnach bieten die Strom-Discounter (von denen FS zur Zeit der Größte ist) ihre Strom-Pakete zu Preisen an, die deutlich unterhalb der tatsächlichen Kosten liegen. Die laufenden Kosten des Unternehmens werden hierbei durch die Vorauszahlungen der Neukunden gedeckt, was nur funktioniert solange deren Zahl kontinuierlich wächst, um die gleichfalls wachsenden Kosten zu decken. Auf diese Weise bleiben die Discounter liquide, obwohl sie gleichzeitig immer mehr Schulden machen. Das Ende vom Lied ist das Platzen der Blase, wie es bei TelDaFax geschehen ist. Letztlich läßt sich dadurch keine konkrete Aussage zur Solvenz von FS treffen. Beachtet man jedoch alle Aspekte, z. B. eine zunehmende Zahl von Kunden, die sich gegen Preiserhöhungen bzw. einseitige Tarifwechsel wehren, und das Ende der Kooperation mit Verivox, welches zu einem deutlichen Rückgang der Neukunden (=Wachstum) führen dürfte, hat sich das Insolvenzrisiko in den vergangenen Monaten wohl eher nicht verringert.

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt in dem Artikel "FlexStrom soll Bonus zahlen: Schlichtungsstelle Energie bestätigt Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale" vom 06.01.12 betroffenen ehemaligen FlexStrom-Kunden, die die entsprechende Klausel in ihrem Vertrag vereinbart hatten

(es handelt sich um die Klausel in Ziffer 7.3. der Allgemeinen Geschäftsbedingung: "Falls Ihnen FlexStrom einmalig einen Bonus als Neukunde gewährt, wird dieser nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der 1. Jahresrechnung verrechnet. Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss an seinem Stromanschluss nicht von FlexStrom beliefert wurde. Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam. "),

den Energieversorger ein letztes Mal schriftlich zur Auszahlung des Bonus aufzufordern.

Zitat: ". .. Setzen Sie dafür unter Angabe des Datums eine taggenaue Frist von vier Wochen und kündigen Sie gleichzeitig an, dass Sie nach erfolglosem Fristablauf die Schlichtungsstelle Energie einschalten werden. Für Ihr Schreiben an FlexStrom können Sie unseren Musterbrief verwenden. .. "

Http://www.vz-nrw.de/UNIQ132643950226602/L01212A36135381A1004601A527261/link1004461A.html

Musterbrief: Http://www.vz-nrw.de/mediabig/184601A.pdf

Für Flexstrom wird die Luft nun merklich dünner - gut so!
Selbst Verivox filtert jetzt aus:

http://www.verivox.de/nachrichten/verivox-filtert-angebote-der-flexstrom-ag-82991.aspx

Interresant dazu die Pressemitteilung von FS frei nach dem Motto von Pipi Langstrumpf: "Wir machen uns die Welt, wi-di-wi-di-wie sie uns gefällt. "
http://www.flexstrom-presse.de/pressemitteilungen/flexstrom/2012/01/eingestandnis-von-verivox-flexstrom-begrust-%E2%80%9Ebemerkenswerte-offenheit%E2%80%9C/

Um den Wahrheitsgehalt von Pressemitteilungen seitens FS zu bewerten, empfiehlt sich die Lektüre folgender von FS im November 2011 herausgegebenen Veröffentlichung:
http://www.presseportal.de/pm/60917/2142351/energiebranche-billigstrom-anbieter-flexstrom-mit-guten-unternehmenszahlen
Darin behauptet FS stolz: "Auch beim Gewinn legte der konzernunabhängige Anbieter zu und verbuchte in 2010 ein Plus von knapp 6 Millionen Euro. " Laut Bund der Energieverbraucher soll FS gemäß eigener Bilanzen 2009 einen Verlust von ca. 17,5 Mio Euro erwirtschaftet haben. 2010 betrug der Verlust ca. 11,5 Mio Euro. In der Differenz bedeutet das zwar einen Rückgang des Verlustes um 6 Mio Euro, dies jedoch als "Gewinn" zu bezeichnen ist schon ziemlich dreist.

"Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt. _._._. "

U. N.S.I. N.N

Was soll diese Empfehlung? Haben die die Erklärung von Flexstrom nicht gelesen?
Flexstrom akzeptiert weder Schlichtungssprüche noch die Schlichtungsgebühr. Verschenkte Zeit.
Da können Sie auch drohen, dass Flexstrom dieses Jahr nichts vom Christkind bekommt, wenn sie nicht zahlen. Das hat die gleich Wirkung.

Fristsetzung - ja. Aber maximal eine Woche.
Dann MAHNBESCHEID beantragen und gleich ankreuzen, "dass für den Fall des Widerspruchs (durch Flexstrom) das streitige Verfahren beantragt wird. "

Soweit wird es nicht kommen, wie die hier geschilderten Beschwerden zeigen.
Flexstrom riskiert keinen weiteren Prozess. Die zahlen lieber bei den wenigen "Uneinsichtigen" die zusätzlichen Kosten für den Mahnbescheid (meeist 23 EUR und etwas Porto).

Die Masse der Getäuschten ist zu bequem, diesen Weg zu gehen und schreibt hier lieber Beschwerden.

Lustig ist auch folgende Mitteilung der ReclaBox zu Flexstrom:

"nach Prüfung Ihrer Beschwerde (ID-45688) konnten wir die Firma/Institution leider nicht über Ihre Beschwerde informieren. Die Firma/Institution gehört zu einer der wenigen, die uns untersagt haben, Sie über die Beschwerde auf ReclaBox zu informieren. "

Trotzdem liest Flexstrom hier regelmässig mit und beantwortet Beschwerden.
Gut zu wissen ;-)

Vorsicht vor Löwenzahn!

Ist es Zufall, dass die neu gegründete "Löwenzahn-Energie" die gleiche Anschrift und AGB wie Flexstrom besitzt?

In http://www.gutefrage.net/frage/erfahrung-mit-loewenzahn-energie-gmbh schreibt jemand:
"Hauptgesellschafter der Löwenzahn Energie GmbH sind wohl Thomas und Robert Mundt (jeweils 44,5%), Geschäftsführer ist Andreas Felix. Robert Mundt ist zugleich Vorsitzender des Vorstandes der FlexStrom AG. "

Auch Verivox schreibt:
"Löwenzahn Energie GmbH - ein Unternehmen der Flexstrom-Gruppe"

Und in http://de.wikipedia.org/wiki/FlexStrom :
"Der Bund der Energieverbraucher wies auch darauf hin, dass die 2011 neu gegründete Löwenzahn Energie GmbH, die derzeit viele Preisvergleiche anführe, die nahezu selben Eigentümer wie Flexstrom habe und nach demselben Geschäftsprinzip vorgehe, um unter den Kosten liegende Preise mit Hilfe der Vorauskasse von Neukunden für einen voraussichtlich begrenzten Zeitraum zu überdecken. "

Flexstrom versucht also, unter neuem Namen wieder auf unseriösen Kundenfang zu gehen!

"Flexstrom versucht also, unter neuem Namen wieder auf unseriösen Kundenfang zu gehen! ": und das Ganze mit breiter Unterstützung von Verivox. Ist es ein Zufall oder wird der angebliche Rechtsstreit zwischen Flexstrom und Verivox nur vorgespielt, um über Umwege ahnungslose Kunden weiterhin über den Tisch zu ziehen? Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

Zitat:
". -.-.-. und das Ganze mit breiter Unterstützung von Verivox. "
Zitatende

Das ist ja wohl krasser "U. N.S.I. N.N"

Veriofox hat (bei aller bisher berechtigten Kritik) auf die Kundenbeschwerden reagiert, einen (oder mehrere) Prozesse geführt und den Vertrag mit Flexstrom - UND DEN MIT FLEXSTROM VERBUNDENEN UNTERNEHMEN (z. B. Löwenzahn Energie GmbH) gekündigt.

http://www.verivox.de/nachrichten/verivox-filtert-angebote-der-flexstrom-ag-82991.aspx

Erst wenn man im Suchportal bei den erweiterten Einstellungen den VOREINGESTELLTEN Haken bei

"Nur Tarife, die den Verivox-Richtlinien zum Verbraucherschutz entsprechen, anzeigen"

entfernt, taucht Flexstrom oder Löwenzahn wieder auf.
Wer das macht und dann einen Vertrag mit Flexstrom oder Löwenzahn abschließt, dem ist nicht mehr zu helfen.

Verifox jetzt noch einen derartigen Vorwurf zu machen, ist völlig weltfremd.

Beschwerde NATÜRLICH NICHT gelöst.

Stattdessen weitere, die Öffentlichkeit und damit die Verbraucher täuschende "Presseerklärungen".

Flexstrom veröffentlicht weiter unzutreffende und bewusst irreführende "Presseerklärungen".

Stiftung Warentest-Artikel vom 17.02.12 "Flexstrom verklagt ehemalige Kunden: Schlichtung gerät zum Bumerang"

Http://www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Flexstrom-verklagt-ehemalige-Kunden-Schlichtung-wird-zum-Bumerang-4332919-4332921/

Zitat:

"Der Streit um den Flexstrom-Neukundenbonus geht in die nächste Runde. Im Dezember 2011 hatte der Ombudsmann der Schlichtungsstelle Energie dem Unternehmen empfohlen, den Bonus zu zahlen.

Nun verklagt Flexstrom ehemalige Kunden, die die Schlichtungsstelle angerufen haben.

... .

Besonders ärgerlich ist Flexstroms Vorgehen für die beklagten Ex-Kunden.

Ihr Hilferuf an die Schlichtungsstelle kommt nun als Bumerang zurück:

Verlieren sie vor Gericht, zahlen sie bei 150 Euro Streitwert 75 Euro Gerichtskosten sowie 90 Euro für den gegnerischen Anwalt. Nehmen sie sich einen eigenen Anwalt, stehen diesem weitere 90 Euro zu. Im schlimmsten Fall ergibt das 255 Euro.

Wer den Rechtsstreit umgehen möchte, sollte dem Gericht die Annahme der Klage erklären. Dann sinken die Gebühren.

In beiden Fällen verlieren Beklagte jedoch jegliche Aussicht auf den Neukundenbonus.

Urteile im Schnellverfahren

Fakt ist: Wer als ehemaliger Flexstrom-Kunde die Schlichtungsstelle Energie anruft, riskiert eine Klage. "

Bund der Energieverbraucher Artikel vom 24.03.12 "Die dunkle Seite von Flexstrom":
Http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromversorger/Flexstrom__2340/#con-12443

Zitat: ". ...Unterdessen klagt auch die Verbraucherzentrale Berlin in zwei Gerichtsverfahren gegen Flexstrom:

Vor dem Amtsgericht Tiergarten läuft eine Klage auf Zahlung des Bonus an 14 Verbraucher, die sich die Verbraucherzentrale hat abtreten lassen.

Erster Verhandlungstermin ist am 2. Oktober 2012.

In einer weiteren Klage vor dem Landgericht Berlin soll sich Flexstrom dazu verpflichten, sich künftig nicht mehr auf eine umstrittene Klausel zur Bonuszahlung zu berufen. Stattdessen soll das Unternehmen seine Kunden darüber informieren, dass diese Klausel unwirksam ist. Beide Verfahren laufen noch. ... "