Abrechnung durch kompetente Ansprechpartner

Regensburg

Seit September 2011 versuchen wir, eine Abrechnung von E.ON Bayern zu bekommen.

Zur Vorgeschichte: Da ich in den letzten Jahren überwiegend überörtlich unterwegs war, habe ich ab 2006 oft die Zählerstände nicht weitergegeben - mein Verschulden! Ab 2011 September versuchte ich diese Situation klar zustellen - vergebens. Ich wurde jedes mal zu meinem Verbrauch geschätzt - nach welchen Kriterien, kann ich mir nicht vorstellen. Die Eskalation der Kosten begann zur Abrechnung im Sommer 2011. Nach dem Motto: "Dich werden wir ruinieren" verlangte man bzw. zog die E.ON mir über 4.000.-- € Nachzahlung von meinem Konto ein.

Ich dachte, dies sei ein Versehen und machte eine Rücküberweisung mit der Konsequenz, dass ich von über 400,-- € auf über 1.300,-- € monatliche Abschlagszahlung geschätzt wurde. Von 2011 bis heute sind über 15.000 € von E.ON eingezogen worden mit den seltsamsten Argumenten. Wohlgemerkt, es handelt sich um einen Zwei-Personen-Haushalt.

Jetzt im Januar wurden mir zur Strafe 4.100,-- € incl. 100,-- € Mahngebühren abgezogen. Wieder wohlgemerkt, die E.ON hat eine Einzugsermächtigung, angeblich funktioniert diese zeitweilig nicht. Die Einzugsermächtigung bestand und besteht seit vielen Jahren.

Ein neues Rechensystem einzuführen, bedeutet oftmals eine mittlere Katastrophe, jedoch sollte man im Zuge des Qualitätsmanagments Beschwerden und Anliegen der Kunden ernst nehmen und nicht mit derartigen ruinösen Vorgehen entgegnen.

Nach jetzt dutzenden Telefonaten, bei denen mir auch gesagt wurde, dass Schreiben genauso wie telefonieren nichts bringt, hoffe ich auf diesem Weg, endlich die Situation klären zu können.

Bestell-/Kundennummer: Kd.Nr. 1001003818

Meine Forderung an E.ON Bayern:

Eine Abrechnung, Rückerstattung der enormen Summen, Gutschrift der Mahngebühren!

Antwort auf die Beschwerde vom 15.01.2012
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Servicemanagement

20.01.2012 | 15:42 Uhr

Guten Tag, Herr Anders,

wir werden Ihre Rechnungen korrigieren. Dafür bitten wir Sie um Geduld.

Wie Sie schon schreiben, haben Sie uns seit 2006 keine Zählerstände für die Jahresrechnungen mitgeteilt. Ein von uns beauftragter Ableser konnte leider auch keine Ablesedaten ermitteln. In diesem Fall haben wir die Möglichkeit, auf Basis von Vergleichsdaten Zählerstände rechnerisch zu ermitteln. Durch Ihre Ablesung haben sich diese errechneten Daten als zu hoch herausgestellt. Deshalb werden wir Ihre Rechnungen auch korrigieren.

Allerdings haben wir im November 2011 unser Abrechnungssystem umgestellt. Ihre zu korrigierenden Rechnungen sind noch im "alten" System erstellt worden. Deshalb ist hier manueller Aufwand notwendig. Die Korrekturen werden wir durchführen, nur dauert es manuell länger.

Es tut uns leid, dass wir heute noch keine abschließende Lösung anbieten können. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb
bewerten sie die antwort von E.ON Energie Deutschland GmbH

Wenn noch nicht geschehen, Eon den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B.: ". . da das Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Zählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxx, minus Zählerstand bei Beginn der Lieferung xxx, ergibt meinen Verbrauch in xxx.

Aus diesem Verbrauch habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €

Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.

Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Eon) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Die Berechnung kann ganz einfach aussehen:
KW Stunden zum Abrechnungszeitpunkt 2006 mit den hochgerechneten und geschätzten Werten, diese mit den tatsächlichen KW-Stunden gegenrechnen und schon kommt eine Wahnsinnssumme als Gutschrift für mich raus.

Die Firma E.ON ist anscheinend nicht willens, das Problem zu lösen. Am 14. Dezember 2009 hat mir diese Firma bestätigt, dass die Bankverbindung sowie die Einzugsermächtigung vorliegt. Ich bin jetzt gespannt auf die Erklärung der letzten Abbuchung incl. Mahngebühren von 100 €uro.
Mich und jeden Kunden der E.ON würden mir Sicherheit auch die Berechnungsgrundlagen für eine Schätzung interessieren. Bei mir circa 40 000 KW für ein zwei Personenhaushalt für ein Jahr. Nochmal: seit September 2011 versuchen wir endlich abzurechnen. Außer der versuchten eindeutigen Schuldzuweisung und einer 4000 €uro Abbuchung im Einzugsverfahren ist nichts passiert.