Erhalten keine Jahresabrechnung

Regensburg

Wir telefonieren seit vier Wochen mit EON bezüglich der Jahresabrechnung. Da wir eine Rückzahlung von EON erwarten, liegt die Vermutung sehr nahe, dass es deswegen so lange dauert.

Die Leute an der Hotline haben uns inzwischen sehr unfreundlich behandelt, aber alles aufgenommen. Inzwischen haben wir den Bankeinzug aufgehoben.

Nach heutigem Stand haben wir eine Sperre für die Jahresabschlussrechnung und angeblich einen falschen Tarif. Es kann nicht sein, dass Kunden so hingehalten werden! Heute haben wir mit Bayreuth und Regensburg telefoniert, hier waren die Kollegen von EON noch unfreundlicher und keiner fühlt sich zuständig. Jetzt kam noch ein Kollege von denen auf die Idee, man könne die jetzigen Abschläge ja gleich von der Nachzahlung abziehen, was wir aber sicher nicht machen werden.

Letztes Jahr mussten wir nachzahlen, dies wurde sofort in die Wege geleitet und vom Konto abgebucht.

Bestell-/Kundennummer: Kd. 1007594269

Meine Forderung an E.ON Bayern:

Jahresabrechnung und Rückerstattung

Antwort auf die Beschwerde vom 17.01.2012
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Servicemanagement

20.01.2012 | 14:42 Uhr

Guten Tag, Herr Preiß,

bitte entschuldigen Sie die Verspätung Ihrer Rechnung. Es tut uns leid, dass Sie mit uns unzufrieden sind. Leider haben wir auch heute noch keine gute Nachricht.

Bitte erlauben Sie uns den Hinweis: Grundsätzlich zahlen wir Guthaben aus einer erstellten Rechnung immer sofort aus - dazu sind wir verpflichtet und daran halten wir uns auch.

Wir bitten Sie um etwas Geduld und versichern Ihnen, dass wir alles daran setzen, zeitnah eine korrekte Rechnung auf den Weg zu Ihnen bringen.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb
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Wenn noch nicht geschehen (Eintrag bei der Reclabox reicht rechtlihc nicht aus), Eon den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B.: ". da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Strom-/ Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh bzw. m³, minus Zählerstand bei Beginn der Strom- / Gas - Lieferung kWh bzw. m³, ergibt meinen Verbrauch in kWh bzw. m³.

- - - Bei Gas: Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. (Umrechnungsfaktor). = xxx kWh. - - -

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ")

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung einer korrekten Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen -, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Eon) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Eon schreibt hier zwar immer schön jedem zurück, aber bis heute gibt ist kein Geld zurück! Man hört immer nur, dass es seit Okt. für die Wärmepumpen-Kunden Probleme mit der Abrechnung gibt. Okt. 2011, das sind jetzt drei Monate!

Und warum gehen Sie nicht so vor wie L. es schon am 17.01.12 beschrieben hat?

Ihre Schilderung kommt mir sehr bekannt vor. Auch ich warte nunmehr schon seit Ende Oktober auf meine Rechnung und Auszahlung des Guthabens.In allen Antwortschreiben die ich von Eon erhielt (es waren nicht viel) habe ich das Wort Systemumstellung gelesen, und es tut Ihnen Leid mir noch nichts genaues sagen zu können. Habe jetzt direkt an den Vorstand geschrieben, ist aber auch schon eine Woche her und auch noch keine Antwort. Die Beratung beim Verbraucherschutz war auch nicht gerade aufbauend. Der "Standardratschlag", den hier in diesem Forum immer irgendjemand gibt, kann man vergessen. Man kann es versuchen, aber Eon hat immer die Karten in der Hand, leider. Denn erst ab 01.02.2012 sind die Energieversorger verpflichtet, die Rechnungen innerhalb von sechs Wochen zuzustellen. Alles was davor passierte ist ohne irgendeine Frist. Natürlich waren die Versorger schon immer dran gehalten, die Rechnung so schnell wie möglich zu bearbeiten, sollten aber Dinge wie Systemumstellungen dazwischen gekommen sein, hat man ebend Pech, denn mit dieser Argumentation gewinnen Sie auch vor Gericht. Dies hat mir die Dame von der Verbraucherzentrale erklärt. Ich glaube das Eon kein Interesse hat, zufriedene Kunden zu haben, so kann man nur raten einen anderen Anbieter zu nehmen.