Extreme Preiserhöhung um über 40%

FlexStrom AG
Berlin

Auch ich bin auf das Angebot von Flexstrom hereingefallen. Als dann am 15.12.2011 im Downloadbereich die massive Preiserhöhung um über 40% lag, erkannte ich im Weihnachtsstress nicht die Wichtigkeit oder habe es versäumt abzurufen. Auch wurde mir das Dokument nicht entsprechend seiner Relevanz zugestellt.

Im Januar versuchte ich noch mit einer Sonderkündigung aus wichtigem Grund nach §314 BGB den Knebelvertrag zu entgehen. Aber Flexstrom reagierte nur mit einer höflichen Ablehnung. Dabei kann ich mich auf die fehlende Sonderkündigungsfrist in den AGB's beim Vertragsabschluß berufen. Diese war damals nicht explizit benannt im Gegensatz zur heutigen AGB. Und damit gilt sie für mindestens vier Wochen.

Zu allem Überfuß endet mein Mietvertrag genau bei Vertragsende und es ist ungewiss, ob ich den neuen Zähler im Gemeinschaftshaushalt auf mich laufen lassen kann. Laut AGB muss ich das aber, falls technisch möglich. Also definitiv verzwickt. Und ungeheuer nervenaufreibend.

Bestell-/Kundennummer: 90001615498

Meine Forderung an FlexStrom:

Entlassung aus Vertrag

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Veränderungen von Preisen der Energieversorger müssen Ihnen schriftlich mitgeteilt werden, auf einer Homepage oder vergleichsweise in der Zeitung als Bekanntmachung reicht nicht aus.

Desweiteren muss im persönliche Schreiben des Versorgers auf das ausserordentliche Kündigungsrecht ihrerseits hingewiesen werden.

Da ihnen demnach keine Erhöhungsmitteilung zuging, den erhöhten Preisen widersprechen, die Einzugsermächtigung kündigen und die alten Preise per Überweisung zahlen. Hilfsweise kündigen wegen Erhöhung.

Od Flexstrom ihre Kündigung akzeptiert oder nicht ist doch erstmal nebensächlich, die wollen Geld von ihnen.

Flexstrom verneint meinen Anspruch auf Vertragsauflösung. Die widrige Zustellung der Gebührenerhöhung wird als ordnungsgemäß zugestellt deklariert. Und das Sonderkündigungsrecht wird als ausgeschlossen bestimmt, da die Minifrist zur ordentlichen Kündigung ab selbigem Datum startet.

Bei der Verbraucherzentrale Hamburg gibt es unter anderem einen Bericht "5000-Euro-Klage gegen Flexstrom: Wir haben Flexstrom dabei erwischt, dass sich das Unternehmen nicht an die uns gegebene Unterlassungserklärung in Sachen untergeschobene Preiserhöhungen hält. Jetzt haben wir Flexstrom auf Zahlung einer Vertragsstrafe von 5.000 Euro verklagt. "

www.vzhh.de/energie/30195/5000-euro-klage-gegen-flexstrom.aspx

"Flexstrom elektrisiert Verbraucherschützer"
Zitat:

".. . Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, rät von den Flexstrom-Angeboten ab.

Beim Vertragsabschluss stehe das Prinzip der Vorkasse im Vordergrund, in dieser Hinsicht ähnele das Geschäftsmodell dem von Teldafax.

„Die Bonuszahlungen werden nur als Kö. der für die Kunden ausgelegt“, sagt Hörmann.

Und: „Es ist keine gute Idee, nur auf den vermeintlich günstigen Preis zu schauen. “

Neben Hörmann sieht Aribert Peters, Geschäftsführer des Bundesverbands der Energieverbraucher, mit dem Schlichterspruch die Kritik an Flexstrom untermauert.

Peters hat die Bundesnetzagentur aufgefordert, die „Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ von Flexstrom zu durchleuchten. ..."

Http://www.derwesten.de/wirtschaft/flexstrom-elektrisiert-verbraucherschuetzer-id6240153.html

Flexstrom elektrisiert Verbraucherschützer

Http://www.derwesten.de/wirtschaft/flexstrom-elektrisiert-verbraucherschuetzer-id6240153.html

Übergeben Sie den Fall doch einfach an die Schlichtungsstelle Energie ( www.schlichtungsstelle-energie.de), wenn nach 4 Wochen keine Einigung erfolgt ist.
Das Verfahren ist für den Verbraucher kostenlos, Flexstrom muss jedoch gemäß der Kostenordnung 350 Euro dafür zahlen!

Und Vorsicht! Flexstrom versucht unter neuem Namen "Löwenzahn-Energie" (gleiche Anschrift und AGB wie Flexstrom) auf Kundenfang zu gehen!

Einen sehr, sehr ausführlichen Erfahrungsbericht mit vielen wichtigen Hinweisen und allgemeine Dinge, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte, Musterschreiben, Kopien der diversen Flexstrom-Flyer sowie Tips zur Argumentation findet man hier:

www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst