Ich habe am 6.01.2012 meine Jahresabrechnung (29.06.2010 bis 18.06.2011) bekommen und staunte nicht schlecht, dass der künftige Monatsabschlag von 40,00 € auf 134,00 € erhöht wurde. Ich bat schriftlich um Aufklärung. Die Antwort - nach nochmaliger Nachfrage:
Weil meine Jahresverbrauchsabrechnung für 2011 erst verspätet erstellt wurde, blieben bis zur nächsten Turnusabrechnung im Juni 2012 nur noch fünf Abschlagspositionen, die angelegt werden können. Und weil mir bis Juni Abschlagszahlungen fehlen werden, hat die ESWE den aktuellen Abschlagsplan höher angesetzt, damit ich im Juni bei der nächsten Abrechnung keine so hohe Nachzahlung habe. Und wie mir nicht entgangen sei, wurde der Abschlag dennoch zu hoch berechnet, der Fehler wurde selbstverständlich sofort korrigiert, eine Änderungsbestätigung auf 84 € müsste ich in den nächsten Tagen per Post erhalten.
Das habe ich erst mal nicht verstanden, meine Kontoauszüge überprüft und festgestellt, dass ESWE zum letzten Mal vor acht Monaten die Abschlagszahlung abgebucht hat. Somit stehe ich mit 320,00 € im Minus. Und daher auch die Erhöhung, irgendwie müssen die das ja verteilen und außerdem eine prima Methode, die Monatsabschläge zu erhöhen. So kann man das auch machen. Wer kontrolliert schon seine Auszüge darauf, ob vertragsgemäß Abschlagszahlungen abgebucht werden?
Ich habe meine Einzugsermächtigung widerrufen, um Rechnungsstellung über die ausstehenden Beträge gebeten und suche mir einen neuen Anbieter. Völlig unprofessionell der Laden.
Meine Forderung an ESWE Versorgungs:
Künftig umsichtigerer Umgang mit dem Geld der Kunden
Antwort auf die Beschwerde vom 23.01.2012
Wir haben uns umgehend nach eingang der Reklamation mit unserer Kundin in Verbindung gesetzt, um den Sachverhalt einvernehmlich zu klären. Wir gehen davon aus, dass uns uns dies gelungen ist.
Mit freundlichen Grüßen
ESWE Versorgungs AG, Kundendialog
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"Wer kontrolliert schon seine Auszüge darauf, ob vertragsgemäß Abschlagszahlungen abgebucht werden? "
DieKreditinstitute haben eine Informationspflicht nach Artikel 248 § 8 EGBGB. Hiernach hat das Kreditinstitut dem Kontoinhaber nach Ausführung eines einzelnen Zahlungsvorgangs die Informationsdetails unverzüglich mitzuteilen. Danach müssen die Kreditinstitute insbesondere im Giroverhältnis Rechnung legen und dem Bankkunden durch die Erteilung von Kontoauszügen eine Kontrolle über die getroffenen Verfügungen ermöglichen und ihm eine Übersicht über den Kontostand erleichtern.
Wenn Sie Ihre Kontoauszüge nicht kontrollieren: selber Schuld, wenn unberechtigterweise abgebucht wird!
"prima Methode, die Monatsabschläge zu erhöhen"?
Ihre Beschwerde verstehe ich nicht: Sie haben über rund 8 Monate keine Abschläge gezahlt.
Man hat Ihnen also über etliche Monate ein kosten- sowie zinloses Darlehen gewährt (!) und jetzt beschweren Sie sich, dass Sie nun die Abschläge für ein ganzes Jahr - erst - in den letzten 4 Monaten des Versorgungsjahres bezahlen "dürfen". ..
Warum beschweren Sie sich, wenn Sie sich eigentlich für ein mehrmonatiges zinsloses Darlehen bedanken sollten?
Wenn die Abschläge zeitnah und monatlich abgebucht worden wären, wäre das Geld, welches Sie jetzt erst bezahlen müssen, schon längst auf dem Konto der ESWE.
@ "R": In der Vergangenheit konnte ich mich immer auf zuverlässige, vertragsgerechte Abbuchungen verlassen. Und es wurde nicht unberechtigterweise abgebucht, sondern plötzlich gar nicht mehr, weil die ESWE mit ihrer Abrechnung "zu spät dran" war. Dadurch entstand der Rückstand von o. g. Summe.
@ Ulf: Ich habe um kein zinsloses Darlehen gebeten.
Überdies: Ich musste mich noch näher mit den Abrechnungen der ESWE beschäftigen. Dabei ist mir weiter aufgefallen, dass zu einem früheren Zeitpunkt (Zählerwechsel), Zählernummern nicht stimmten und ein Monat zweimal berechnet wurde. Es stimmt, dass die ESWE mit mir per E-Mail in Kontakt war. Und sich für die Fehler in den Überprüfungs-Überprüfungen entschuldigt hat. Doch letztendlich ist das Vertrauensverhältnis dahin. Ich habe leider keine Zeit, mich stundenlang mit solchen Vorgängen zu beschäftigen.
Nun habe ich (am 27.01. - bezahlbar bis 13.02.) eine korrigierte Fassung der Jahresabrechnung mit gleichzeitiger Rechnung der Rückstände erhalten. Am 25.01. schickte ich den Widerruf meiner Einzugsermächtigung per Einschreiben mit Rückschein an die ESWE. Das wurde mir per e-mail am 26.01. bestätigt. Am 06.02. bekomme ich eine "Information", dass sich die ESWE über meine erteilte Einzugsermächtigung (habe ich nicht erneut erteilt) und über das entgegengebrachte Vertrauen freut. Das nimmt langsam kriminelle Formen an.