Am 1.11.2011 wechselten wir den Strom- und Gasanbieter und übermittelten die Zählerstände fristgerecht an Eon Avacon.
Bei mehrmaligen Nachfragen über die kostenpflichtige Servicehotline wurden uns jedes Mal andere Probleme genannt, die das Erstellen der Schlussabrechnung verzögern.
Erst waren es die fehlenden Brennwerte, dann angeblich fehlerhafte Zählerstände (die bei vorherigen Telefonaten noch korrekt vorlagen) bis hin zu nicht bestätigten Zählerständen durch die Netzbetreiber.
Bis heute erhielten wir lediglich eine "Rechnungssimulation" am Telefon, die sich auf ein Guthaben von 302,33€ beläuft. Mit der erneuten Bitte um Geduld endete das Gespräch heute mit den zum Teil sehr inkompetenten und unfreundlichen Mitarbeiterinnen der Servicehotline, die nach eigenen Angaben keinen Vorgesetzten haben, an den wir uns wenden könnten.
Dies war das vorerst letzte persönliche Gespräch und ein Brief von unserem Anwalt wird folgen. Da wir offensichtlich kein Einzelfall sind, sind wir der Meinung, dass man bei einem deutschlandweiten Anbieter wie Eon auch die Öffentlichkeit über diese Zustände informieren sollte. Diverse Verbraucherschutzportale (Internet, Presse, Fernsehen) beschäftigen sich mit solchen Fällen.
Würden die Verbraucher sich verhalten wie die Mitarbeiter von Eon, hätte schon längst der Gerichtsvollzieher geklingelt!
Meine Forderung an E.ON Avacon:
SOFORTIGE korrekte Erstellung der Endabrechnung und unverzügliches Erstatten des Guthabens
Antwort auf die Beschwerde vom 24.01.2012
es tut uns leid, dass Sie nicht mehr unsere Kundin sind. Trotzdem können Sie mehr von uns erwarten. Bitte entschuldigen Sie die Verspätung Ihrer Schlussrechnung.
Heute haben wir eine gute Nachricht: Ihre Rechnung ist auf dem Weg zu Ihnen.
Sie haben Recht, dass ein Fehler bei der Eingabe Ihrer Zählerstände passiert ist. Der dann die Verzögerung verursacht hat. Grundsätzlich gibt es bei der Erstellung einer Schlussrechnung immer einen Datenaustausch zwischen Netz und Lieferant. Wir übermitteln die von Ihnen gemeldeten Zählerstände an den Netzbetreiber, der diese bestätigen muss. Dazu hat er 28 Tage Zeit. Und für eine Erdgasrechnung brauchen wir noch zusätzliche Daten. Anhand dieser Daten - Brennwert und z-Zahl - wird die in Kubikmeter gemessene Menge Erdgas umgerechnet in Kilowattstunden. Damit eine Abrechnung ohne Einfluss von Druck und Temperatur erfolgen kann. Solange uns die Daten vom Netzbetreiber nicht vorliegen, können wir die Erdgasrechnung nicht erstellen.
Bitte erlauben Sie uns noch den Hinweis, dass Guthaben aus einer erstellten Rechnung immer sofort überwiesen werden. Dazu sind wir verpflichtet und daran halten wir uns auch.
Sehr geehrte Frau Voss, wir bedauern sehr, dass Sie sich für einen anderen Energielieferanten entschieden haben. Wir freuen uns, wenn wir Sie in Zukunft wieder von unseren Produkten und unserem Service überzeugen können und begrüßen Sie jederzeit herzlich.
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
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Wenn noch nicht geschehen, teilen Sie Eon Avacon den Verbrauch, die Kosten und das Guthaben mit
(z. B.: " -. - da unser Vertragsverhältnis zum xxxxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom - Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Bei Gasbezug:
Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. . (Umrechnungsfaktor) = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Eon Avacon) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Die Erstellung der Rechnung erfolgte relativ zügig und nach zwei weiteren (unnötigen) Telefonaten wurde dann auch das entstandene Guthaben auf das korrekte Konto überwiesen. Obwohl wir froh sind, dass die Sache erledigt ist und sicherlich was fürs Leben gelernt haben, entschädigt dies sicher nicht für den ganzen Ärger, unzählige Telefonate und einige graue Haare. Vielen Dank an die ReclaBox.
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.