Weitere Machenschaften bei Flexstrom

FlexStrom AG
Berlin

Auch bei mir gibt es mit Flexstrom nur Ärger. Jahresabrechnung von 603,76, bezahlt wurden von mir durch monatliche Abschlagszahlungen aber 906,36. Guthaben 302,60.

"Das Guthaben wird Ihnen innerhalb von 14 Tagen auf das uns bekannte Bankkonto überwiesen". Das war am 10.01.2012. Also schrieb ich am 22.01.2012 eine Mail mit der Bitte, mir das Geld auf mein Konto zu überweisen und doch bitte die monatlichen Abschläge, die auch noch erhöht wurden, an meinen tatsächlichen Verbrauch anzupassen.

Am 26.01. natürlich keine Reaktion. Also rief ich bei der Hotline an. Die Mitarbeiterin am Telefon werde der Rechnungsabteilung jetzt mal gehörig auf die Finger klopfen. Dann sofort die Aussage "monatliche Vorauszahlungen können nur 7 Tage nach Rechnungserhalt korrigiert werden." Meine Anmerkung, dass dieses aber nicht dem gültigen Recht entspreche, wurde mit einem "so ist das aber bei uns" und sie könne da auch nichts machen.

Also E-Mail an Flexstrom mit der Entziehung der Einzugsermächtigung und der Ankündigung, die monatlichen Abschläge auf das Mass des tatsächlichen Verbrauch zu kürzen, aber pünktlich zu überweisen. Des weiteren habe ich eine angemessene Frist zur Überweisung meines Guthabens i. H. von 302,60 gesetzt. Wie zu erwarten natürlich keine Reaktion von Flexstrom.

Als nächstes werde ich nun die Bundesnetzagentur darüber informieren und nach Ablauf der Fristsetzung einen Rechtsanwalt einschalten. Den weiteren Verlauf werde ich hier veröffentlichen.

Bestell-/Kundennummer: 900000933969

Meine Forderung an FlexStrom:

302,60€

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Sind die Abschläge evntuell so hoch, weil Sie eine Preiserhöhung übersehen haben?

vgl. Http://de.reclabox.com/beschwerde/45962-flexstrom-berlin-extreme-preiserhoehung-um-ueber-40

Wenn noch nicht geschehen, Flexstrom auffordern, das Guthaben bis x zu überweisen (in der Reclabox ist dies rechtlich nicht ausreichend) (z. B.: Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.

Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Flexstrom) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Bei der Verbraucherzentrale Hamburg gibt es unter anderem einen Bericht "5000-Euro-Klage gegen Flexstrom: Wir haben Flexstrom dabei erwischt, dass sich das Unternehmen nicht an die uns gegebene Unterlassungserklärung in Sachen untergeschobene Preiserhöhungen hält. Jetzt haben wir Flexstrom auf Zahlung einer Vertragsstrafe von 5.000 Euro verklagt. "

Http://www.vzhh.de/energie/30195/5000-euro-klage-gegen-flexstrom.aspx

"Flexstrom elektrisiert Verbraucherschützer"
Zitat:

".. . Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, rät von den Flexstrom-Angeboten ab.

Beim Vertragsabschluss stehe das Prinzip der Vorkasse im Vordergrund, in dieser Hinsicht ähnele das Geschäftsmodell dem von Teldafax.

„Die Bonuszahlungen werden nur als Köder für die Kunden ausgelegt“, sagt Hörmann.

Und: „Es ist keine gute Idee, nur auf den vermeintlich günstigen Preis zu schauen. “

Neben Hörmann sieht Aribert Peters, Geschäftsführer des Bundesverbands der Energieverbraucher, mit dem Schlichterspruch die Kritik an Flexstrom untermauert.

Peters hat die Bundesnetzagentur aufgefordert, die „Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ von Flexstrom zu durchleuchten. ..."

Http://www.derwesten.de/wirtschaft/flexstrom-elektrisiert-verbraucherschuetzer-id6240153.html

Flexstrom elektrisiert Verbraucherschützer

Http://www.derwesten.de/wirtschaft/flexstrom-elektrisiert-verbraucherschuetzer-id6240153.html

Übergeben Sie den Fall doch einfach an die Schlichtungsstelle Energie ( www.schlichtungsstelle-energie.de), wenn nach 4 Wochen keine Einigung erfolgt ist.
Das Verfahren ist für den Verbraucher kostenlos, Flexstrom muss jedoch gemäß der Kostenordnung 350 Euro dafür zahlen!

Und Vorsicht! Flexstrom versucht unter neuem Namen "Löwenzahn-Energie" (gleiche Anschrift und AGB wie Flexstrom) auf Kundenfang zu gehen!

Erst mal ein Dank an alle, die sich hier geäussert haben und vielen Dank für die hilfreichen Tipps,
Nun handelt es sich bei mir nicht um einen Neukunden dem ein Bonus versprochen wurde, sondern um einen eigentlich zufriedenen Bestandsk unden seit 2009. Auch weil bei mir bisher alle Unzufriedenheiten bei kurzen Telefongesprächen (allerdings mit der Androhung von sofortigen rechtlichen Konsequenzen, z. B.bei dereigenmächtigen Abbuchung von der Preisgarantie) zeitnah geregelt wurden.
Die eigentliche Frage ist: was möchte Flexstrom mit solch einer kundenfeindlichen Politik ereichen?
Ich bin auch einer von den 700000 geprellten TelDaFax Kunden. Natürlich einer der Wehrhaften!
Von da her bin ich bei überzogenen Vorrauszahlungen sehr, sehr vorsichtig. Ausserdem sind Vorrauszahlungen dem Vorjahresverbrauch anzupassen!
Ich werde natürlich die Ratschläge befolgen und meine Ansprüche per Einschreiben mit Rückschein geltend machen. Vielen Dank auch für die Tipps und die Kosten des Mahnbescheids.
Diese Leute bei Flexstrom müssen einfach merken dass sie mit ihren Bertügereien nicht durchkommen.
Den weiteren Verlauf werde ich wieder veröffentlichen.

Einen sehr, sehr ausführlichen Erfahrungsbericht mit vielen wichtigen Hinweisen und allgemeine Dinge, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte, Musterschreiben, Kopien der diversen Flexstrom-Flyer sowie Tips zur Argumentation findet man hier:

www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587

Hier der versprochene Zwischenbericht:
Flexstrom überwies meine Forderung i. H.von 302.60 innerhalb weniger Tage
vollständig auf mein Konto.
Ebenso wurde mein Abschlag an den Verbrauch angepasst.
Soweit das positive. Da ich nun schon für die Monate 12/2011 und 01/2012 dn überhöhten Abschlag bezahlt hatte, habe ich per E-Mail angekündigt, den von mir überbezahlten Betrag i. H.von 52,08 mit den Monaten 02/2012 und 03/2012 zu verrechnen.
Natürlich keine Antwort! Flexstrom verspricht ja Antwort innerhalb von 24 Stunden. nun ja, sind ja erst 96 Stunden vergangen.

Den weiteren Verlauf werde ich natürlich auch hier veröffentlichen.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst