Geschäftspraktiken wie in einem Hollywoodfilm

Hamburg

Ich versuche seit langer Zeit aus meiner AXA Versicherung herauszukommen. Dieses stellt sich als unmöglich heraus.

Obwohl AXA jedes Jahr 20% teurer wird und ich nicht einmal mehr in Deutschland lebe, ist es unmöglich, die Versicherung zu kündigen. Angeblich werden Mails und Briefe nicht erhalten, kein Nachweis und Dokument ist ausreichend, alles damit AXA Monat um Monat weiter abbuchen kann, um im Schadens oder Krankheitsfall nicht zu zahlen. Aber was will man auch von einer französischen Firma in Deutschland erwarten?

Mein Rat: Fernbleiben!

Meine Forderung an AXA Versicherung:

Meine Versicherung, wie mehrmals mitgeteilt, zum 1.1. kündigen

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 143 Tagen und 17 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Wer seine Verträge per E-Mail oder per normalen Brief kündigen will ist arm dran. Denn, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, werden diese normalerweise ignoriert. Wenn nun einer meint, er könne darauf bestehen das seine Kündigung ohne Einschreiben mit Rückschein akzeptiert wird, dem ist nicht mehr zu helfen. Tatsache ist, das es ohne Einschreiben NICHT geht!

@Frank Meyer. Ihr Avatar im Briefkopf würde "Matschbirne" besser stehen und dann langt sicherlich "normales" Schreiben.

@ReclaBoxler-6295171
Was tut mein Avatar zur Sache?

Wie immer Halbwissen!

Ganz gleich, ob Sie einen Arbeitsvertrag, eine Mietwohnung oder ein Abonnementvertrag kündigen: Schicken Sie eine solche Kündigung nicht per Einschreiben/Rückschein! Sicherlich, es kann gut gehen, und Sie erhalten eine vom Empfänger unterzeichnete Karte als Zugangsnachweis zurück. Es kann aber genauso gut schief gehen, und Sie erhalten nach Ablauf von zwei Wochen in der dritten oder vierten Woche nach Absendung der Erklärung Ihren eigenen Brief zurück.

Das Tückische daran ist: Wenn der mit Einschreiben/Rückschein versandte Brief von dem Empfänger nicht angenommen oder nicht abgeholt wird, ist er nie wirksam zugegangen. Denn zur Annahme einer Briefsendung durch Unterzeichnung des Empfangs ist man nicht verpflichtet. Es erfolgt nur eine Benachrichtigung, dass der Brief noch binnen zwei Wochen bei der Post abgeholt werden kann.

Die Folge ist, dass zum Beispiel die Kündigungsfrist nicht gewahrt wurde und Sie nochmals zu einem neuen Termin kündigen müssen.

Tja das mit dem Halbwissen ist so eine Sache, es gibt immer Besserwisser oder solche die GLAUBEN es besser zu Wissen.
Genau um solchen beschriebenen Ärger zu vermeiden, gibt es auf den Rückscheinen Verschiedene Auslieferungsvermerke die man ankreuzen kann. Es stehen da "Empfänger", "Ehegatte", "Empfangsbevollmächtigter", "andere Empfangsberechtigte" zur Auswahl und ein Feld, wo der Zulieferer mit Datum und Unterschrift die Zustellung bestätigt.
Wenn man diese ankreuzt kann man sicher sein, das der Brief auch wirklich an eine rechtskräftige Person zugestellt wurde und es kostet einen nur vier kleine Häckchen.
Ich halte es für sehr bedenklich, lieber Besserwisser, das SIE hier mit ihrem Halbwissen Leute verunsichern die ohne Einschreiben mit Rückschein noch schlechtere Karten hätten ihr Recht durchzusetzen.

Mein Fall und die Erfahrungen mit der Axa sind noch viel unglaublicher. Ich habe mich jetzt an den Ombudsmann für die Kranken- und Pflegeversicherung gewand. Ist im Internet zu finden. Viel Erfolg!