Hier ist kein Kunde König - hier wird jeder Kunde vernatzt

FlexStrom AG
Berlin

Vor zwei Jahren suchten wir online einen Stromvergleichsrechner für ÖkoStrom. Letztendlich sind wir über Verivox dann zu Flexstrom gekommen. Die Bewertungen lasen sich seinerzeit nicht so schlecht.

Der Vertrag mit Flexstrom gestaltete sich von Anfang an kompliziert. Emails werden nicht beantwortet. Mahnungen hageln zu unrecht. Und, wer die Nerven behält, stundenlang in der Leitung zu hängen, hat die Chance auf einen unfreundlichen Mitarbeiter, der nach Darstellung des Anliegens dann einfach auflegt. Wie unprofessionell. Aber auch dafür haben wir Verständnis, denn wer möchte schon gerne dort arbeiten.

Leider haben wir die Jahresfrist zur Kündigung verpasst, so dass wir dieses Jahr noch übler dastehen. Wir hatten über eine Preiserhöhung eine Nachricht auf der Flexstromkundenseite, die wir aber nicht abgerufen haben, weil wir davon keine Kenntnis hatten. Über E-Mail oder dem Postwege ist uns keine Preiserhöhung ins Haus geflattert. Jetzt zahlen wir 200 Euro mehr, ohne die Chance aus dem Vertrag herauszukommen.

Erstattungen aus Jahresabrechnungen werden einfach einbehalten. Auch hierzu keine Stellungnahmen. Ich bin es leid.

Wieso darf eine Firma so mit Kunden umgehen?

Meine Forderung an FlexStrom:

132,92 €

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Auch der Preiserhöhung zur Vertragsverlängerung ist, wie jeder anderen Preiserhöhung von Flexstrom auch, zu widersprechen!

Flexstrom hat keine (ausreichende) vertragliche oder rechtliche Grundlage für einseitige Preiserhöhungen. Sämtliche Vertragsänderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Weder der weitere Strombezug noch die weitere Bezahlung der angeforderten Abschläge etc. stellt die erforderliche zustimmung des Kunden dar! Die Rechtslage ist eindeutig. Flexstrom kennt diese mit Sicherheit, doch versucht es halt mit Bauernfängerei (Zitat des LG Heidelberg: "versuchte Bauernfängerei").

Fazit: Preiserhöhung widersprechen, u. U. Einzugsermächtigung entziehen und nach entsprechender Ankündigung die Abschläge in korrekter Höhe, also gekürzt auf Basis der wirksam (zu Vertragsbeginn) vereinbarten Konditionen, überweisen bzw. Dauerauftrag einrichten. Falls Flexstrom dann weiter an der Preiserhöhung festhält - und sie nicht wie üblich "aus Kulanz und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" zurücknimmt - den außergerichtlichen bis gerichtlichen Rechtsweg beschreiten (Schlichtungsstelle, VZ, RA.).

Verbraucherzentrale Hamburg "5000-Euro-Klage gegen Flexstrom"

Http://www.vzhh.de/energie/30195/5000-euro-klage-gegen-flexstrom.aspx

Zitat:

".. . Viele Kunden stellen fest, dass in ihrer Jahresabrechnung eine Preiserhöhung ausgewiesen ist, von der sie vorher nichts gehört haben. Das kann daran liegen, dass Flexstrom versucht hat, dem Kunden eine Preiserhöhung per Werbeflyer unterzuschieben. Dieser Praxis haben wir einen Riegel vorgeschoben (vgl. unten).

Es kann aber auch daran liegen, dass die Preiserhöhung oder Vertragsverlängerung in einem sogenannten Kundenportal online hinterlegt wurde und von dem Kunden dort nicht abgeholt wurde.

Wir sind der Rechtsauffassung, dass auf diese Weise keine Vertragsänderung zustande kommen kann, doch ist diese Rechtsfrage noch nicht von den Gerichten geklärt. ..."

1) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg vom 09. Mai 2010
"Flexstrom zu Berichtigungsschreiben verurteilt"
Http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromversorger/Flexstrom__2340/ContentDetail__11746/

2) Verbraucherzentrale Hamburg

"5000-Euro-Klage gegen Flexstrom"

Http://www.vzhh.de/energie/30195/5000-euro-klage-gegen-flexstrom.aspx

Zitat:

".. . Viele Kunden stellen fest, dass in ihrer Jahresabrechnung eine Preiserhöhung ausgewiesen ist, von der sie vorher nichts gehört haben. Das kann daran liegen, dass Flexstrom versucht hat, dem Kunden eine Preiserhöhung per Werbeflyer unterzuschieben. Dieser Praxis haben wir einen Riegel vorgeschoben (vgl. unten).

Es kann aber auch daran liegen, dass die Preiserhöhung oder Vertragsverlängerung in einem sogenannten Kundenportal online hinterlegt wurde und von dem Kunden dort nicht abgeholt wurde.

Wir sind der Rechtsauffassung, dass auf diese Weise keine Vertragsänderung zustande kommen kann, doch ist diese Rechtsfrage noch nicht von den Gerichten geklärt. ..."

3) Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e. V.
"Flexstrom: Bundesnetzagentur soll kritisch prüfen":

Http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromversorger/Flexstrom__2340/ContentDetail__11898/

Antwort BNetzA vom 12.08.11 zu Flexstrom:

Http://www.energieverbraucher.de/files_db/1315810538_7449__12.pdf

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst