Meine Mutter war langjähriger E.ON Kunde mit einem StromAmado Vertrag, welcher 2009 trotz Widerspruch in Heizstrom umgewandelt wurde.
Da ich 2011 das Haus übernommen habe, habe ich folglich auch eine Zähler/ Vertragsummeldung auf meinen Namen am 12.02.2011 beantragt. Am 30.03.2011 reagierten sie endlich, nach erneuter Nachfrage per E-Mail, haben meiner Mutter eine Schlussrechnung geschickt und die zu viel gezahlten Abschläge zurück überwiesen.
Bis dahin habe ich persönlich weder Post noch eine E-Mail oder einen Anruf von der E.ON erhalten. Also rief ich bei der E.ON an, dass sie bitte Betrag X von angegebenem Konto abbuchen möchten. Es geschah wieder nichts.
Nach nochmaligem Anrufen sagte man mir, dass die Abbuchungen nun von statten gehen sollen. Aber es geschah bis zum heutigen Tage nichts.
Am 21.10.2011 kam jemand zum Zählerstand ablesen. Nun dachte ich ja, dass es nun wenigstens eine Rechnung geben wird, aber auch diese kam nicht.
Was muss man nun noch unternehmen, damit aus dieser großen Firma mal jemand reagiert?
Bestell-/Kundennummer: alt: 242002746166, neu: ???
Meine Forderung an E.ON Avacon:
Schriftliche Bestätigung der Vertragsübernahme, Abrechnung für 2011
Antwort auf die Beschwerde vom 09.02.2012
es tut uns leid, dass Sie sich schon so lange über uns ärgern. Bitte entschuldigen Sie die Verzögerung.
Wir haben Ihre Ummeldung im März 2011 erledigt, leider ist dabei ein Fehler aufgetreten und Ihre Anmeldung konnte nicht automatisch verarbeitet werden. Aus diesem Grund haben wir bisher auch noch keine Abschläge von Ihrem Konto abgebucht.
Den Fehler korrigieren wir nun manuell und dann erhalten Sie eine Vertragsbestätigung. Darin finden Sie Ihren Abschlagsbetrag - die Höhe wie mit Ihnen vereinbart - und die Zahlungstermine. Bitte haben Sie bis dahin noch etwas Geduld.
Bitte erlauben Sie uns noch den Hinweis: Die von Ihnen erwähnte Ablesung vom 21. Oktober 2011 hat der zuständige Netzbetreiber veranlasst. Die Ablesung muss nicht zwangsläufig mit der Jahresrechnung zusammen hängen. Denn die Rechnung erhalten Sie von Ihrem Lieferanten und der Netzbetreiber ist verpflichtet, einmal im Jahr Ableseergebnisse zu liefern. Die Daten des Netzbetreibers werden aber auf jeden Fall immer in Ihrer Rechnung berücksichtigt - auch wenn Sie nicht zeitnah erstellt wird.
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
kommentare und trackbacks 1
Ich habe endlich ein Schriftstück von der E.ON erhalten.
Vielen Dank