Am 11.11.2011 habe ich eine Sendung mit Versicherung in Höhe von 200 Euro ins Ausland geschickt. Die Sendung ist nicht beim Empfänger (der Empfänger wäre mein Vater) angekommen. Am 21.11.2011 habe ich einen Nachforschungauftrag gestellt.
Nun nach ca. sieben Wochen bekomme ich die Antwort, dass die Sendung angekommen sei. Ich habe mit der Post telefoniert, die Dame sagte mir, dass die Deutsche Post keine Rückmeldung von der ausländischen Post erhalten hat, aber beim Sendungsverfolgung (angeblich auf die Seite von der auslä. Post) ist zu sehen, dass die Sendung am 20.11.2011 zugestellt würde.
Nun habe ich eine Erklärung vom Empfänger bekommen, dass er die Sendung nicht bekam. Die Deutsche Post meinte, ich muss noch sechs Wochen warten (so sollte im Luftpostvertrag stehen).
Wenn die Deutsche Post beim ersten mal keine Antwort erhalten hat, werden sie beim zweiten Mal eine Antwort bekommen? Wann muss die Deutsche Post haften? Wie lange soll ich noch warten?
Gruß.
Meine Forderung an Deutsche Post:
Haftung der Dt. Post
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Das liegt daran, das die DP sich beim ersten mal keinerlei Mühe gegeben hat, sondern einfach nur selber die Sendungverfolgung angesehen hat. Typisch faul.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Die PD Niederlassung internationale Pro. teilte mir am 27.02.2012 mit, dass die Sendung weg ist und dass die DP haften wird. NUN bekomme das Schreiben, dass die DP noch auf eine Antwort wartet und bis dahin muss ich warten. WAS SOLL DAS DENN? Am Montag wurde mir zwei Mal gesagt, dass die Antwort vorliegt und jetzt nicht mehr?