Es ist schon erschreckend, wie viele Beschwerden es über dieses Unternehmen gibt und von Verivox noch empfohlen wird.
Ich habe rechtzeitig nach Aufforderung von Hitenergie am 05.12.2011 unsere Zählerstände (Strom & Gas) online eingetragen.
In der Abrechnung für Strom tauchte ein völlig falscher Endzählerstand (Lt. Kundenangabe). In der Abrechnung sind falsche Anfangszählerstände sowie falscher Endzählerstand angegeben. Laut Übergabeprotokoll vom Vermieter am 12.01.2011 war der Anfangszählerstand 21500,7 m³, Hitenergie setzt einen völlig falschen Zählerstand per 15.12.2011 an. Der angegebene Endzählerstand von Hitenergie weist eine Differenz von 217,7 kWh. Ist es Methode, den Zählerstand am Anfang falsch anzusetzen sowie den Endzählerstand hoch zu setzen.
In der Abrechnung werden die bereits gezahlten Abschläge Januar und Februar 2012 gar nicht berücksichtigt, keine schlüssige Aufstellung. Sofort nach Erhalt am 07.02.2012, telefonisch und schriftlich per Fax widersprochen, wiederholt angerufen und auf Korrektur gedrungen, sowie um Erstellung der Gasabrechnung gebeten (sollte mich gedulden, dauert 6 - 8 Wochen, nach meiner Zeitrechnung sind mittlerweile elf Wochen verstrichen).
Am 17.02.2012 Einschreiben versandt mit der Forderung, die Stromrechnung zu korrigieren und das Guthaben auszuzahlen und nicht zu verrechnen, sowie die Jahresrechnung für Gas bis zum 27.02.2012 zu erstellen und auch das Guthaben (wir erwarten € 505,53 zzgl. der Abschläge Januar und Februar 2012 zu erstatten). Andernfalls werden die Einzugsermächtigungen widerrufen und die Abschläge entsprechend angepasst.
Bis jetzt hat sich noch nichts getan. Einschreiben von einer Frau Romy S. entgegen genommen. Wir sind gespannt. Werden wohl auch einen RAe einschalten und den gesamten Vorgang an Verivox melden.
Bestell-/Kundennummer: 00130561
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Korrektur der Jahresrechnung Strom, Erstellung der Jahresrechnung Gas und Guthabenerstattung
Jetzt anschließenEs haben sich bereits 14 ReclaBoxler angeschlossen.
Antwort auf die Beschwerde vom 23.02.2012
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Der Grund für die abweichenden Verbrauchsangaben von Ihren Zählerdaten besteht (voraussichtlich) in fehlenden oder widersprüchlichen Verbrauchsdaten. So liegt uns teilweise bei manchen Kunden nur der vertraglich angekündigte Verbrauch, bei anderen wiederum liegen Ablesewerte von Kunden und vom Verteilnetzbetreiber vor, die sich aber auch nicht immer decken. Aufgrund dessen gibt es teils Abweichungen in den Jahresrechnungen.
Falls Sie Ihre Abrechnung nicht nachvollziehen können, kontaktieren Sie uns bitte über presse@hitenergie.de mit dem Betreff „Verbraucherforum“ und teilen uns Ihren aktuellen Zählerstand mit. Meist kann somit die Abrechnung zufriedenstellend korrigiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HitEnergie
kommentare und trackbacks 20
1) Der Grundversorger übermittelt die Lastgang- und Zählerdaten via Mscons an Extraenergie / Hitenergie. Normalerweise meldet Extraenergie/ Hitenergie an den Netzbetreiber zurück, alle notwendigen Daten (Zählerstände und Brennwert etc.) erhalten zu haben.
Mscons ist ein elektronisches Nachrichtenformat zur standardisierten Übertragung von Lastgang- und Zählerdaten.
Um die "Partner"schaft mit Extraenergie / Hitenergie möglichst schnell zu beenden, würde ich mir vom Netzbetreiber bestätigen lassen, wann welche Lastgangdaten und Zählerstände an Extraenergie / Hitenergie weitergeleitet worden sind und wann die Rückmeldung von Extraenergie / Hitenergie erfolgte. Dann ist die Beweiskette geschlossen!
2) Lesen Sie folgende Beschwerde und die Kommentare: Http://de.reclabox.com/beschwerde/45937-extraenergie-neuss-extraenergie-erstellt-keine-abrechnung
In dieser Beschwerde steht auch wie Sie Hitstrom eine "Rechnung" stellen und Frist setzen sollten - eine Fristsetzung in der Reclabox (oder sonstwo) ist rechtlich nicht ausreichend!
3) Der Hinweis im Kommentar vom 22.02.12, 10.04 Uhr, hilft vielleicht weiter. .:
Http://de.reclabox.com/beschwerde/45011-extraenergie-neuss-schlussrechnung-wird-nicht-gestellt-guthaben#comment110979
Wenn noch nicht geschehen, teilen Sie Extraenergie den Verbrauch, die Kosten und das Guthaben mit
(z. B.: " -. - da das Vertragsverhältnis am xxxxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Zählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kwH / m³, minus Zählerstand bei Beginn xx kwH / m³, ergibt meinen Verbrauch in xx kwH / m³.
Bei Gasbezug:
Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. . (Umrechnungsfaktor) = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen und abzügl. eines eventuell zugesagten Bonus = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Extraenergie) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Lt. Netzbetreiber sind beide Werte an Hitenergie gemeldet worden. Bekommen wir auch schriftlich. Für Hitenergie Rechnung aufgestellt & Frist gesetzt bis zum 27.02.2012. Frage ist kann ich die zuviel belastetende Abschläge Jan & febr. zurückziehen?
Was steht denn in Ihren AGB zur Aufrechnung?
In dieser Beschwerde hat "Handyman S. " am 22.02.12 eine Telefonnummer ermittelt und angegeben - vielleicht rufen Sie dort einmal an. ... Http://de.reclabox.com/beschwerde/45011-extraenergie-neuss-schlussrechnung-wird-nicht-gestellt-guthaben#comment110979
Rechtherzlichen Dank P. für die Info habe dort gleich angerufen. Die Dame von Glotec Ventures GmbH meinte tatsächlich, dass Sie wohl keine Übermittlung der Daten vom Netzbetreiber erhalten haben. Die gute Frau wird sich direkt mit dem Dienstleister von Extraenergie auseinander setzen um die Sache zu klären. Benötigt dazu aber die Daten vom Netzbetreiber. Netzbetreiber lacht sich schlapp, sendet uns aber nochmal alles zu.
In den AGB´s kann ich nichts genaues zur Aufrechnung finden.
Da der Vertrag vom 15.12.2010 bis 31.12.2011 lief 12 Monate, (ich habe durch Dusseligkeit vergessen zu kündigen) dürfte ich doch die Abschläge für Januar und Februar 12 retournieren und meine Zahlungen per Überweisung mit einem beliebigen Betrag ausführen, bis ich mein Guthaben raus habe. Gilt natürlich erst nach dem Fristablauf. Ich hoffe ich irre mich da nicht. Natürlich sollte so schnell wie möglich die Kündigung raus!
Ich bin ahnungslos, ob man dies "darf". Versuchen kann man es ja mal (kann allerdings passieren, dass man dann eine kostenpflichtige Mahnung erhält - AGB lesen). .., wenn eine Aufrechnung rechtlich nicht "erlaubt" sein sollte, sollte Extraenergie Ihnen die Rechtsgrundlage nennen können.
Hallo, habe heute auch einen Beitrag zum Thema ExtraEnergie gepostet. Beziehe dort Strom und Gas. Also selbst wenn lt. den AGB´s eine Aufrechnung ausgeschlossen sein sollte, werde ich es tun. Die Fa. verhält sich seit Gründung! selbst nicht an die Regeln eines ordentlichen Kaufmannes, warum sollte ich es dann tun? Geld konsequent zurückbuchen und mit Guthaben-Forderung aufrechnen scheint mir bei dieser Firma legitim zu sein. Beachten Sie einmal den Jahresabschluss 2010 im elektronischen Bundesanzeiger. Erschreckend! Da kann einem Angst und Bange werden. Ein Privat-Mann wäre längst insolvent und könnte nicht mehr zahlen. Daher können die kein Verständnis erwarten. Mahnbescheid kann man natürlich ebenfalls beantragen (wurde bereits in anderen Kommentaren ausführlich beschrieben). Ich werde gerne weiter berichten.
Die Voraussetzungen der Aufrechnung ergeben sich im Wesentlichen aus §§ 387 ff. BGB. Hier steht auch noch einiges (z. B. zu den Voraussetzungen) zur Aufrechnung: Http://de.wikipedia.org/wiki/Aufrechnung_(Deutschland)
Vor einer Rückbuchung würde ich Extraenergie zuerst eine Rechnung erstellen und übersenden (Zählerstände, Abschläge, evtl. Bonus, Guthaben, Fristsetzung unter Angabe eines exakten Datums bis zu dem die Schlussrechnung erstellt und das Guthaben überwiesen sein soll).
Erst danach würde ich bei meiner Bank Abschläge zurückbuchen lassen (um zu vermeiden, dass mir von Extraenergie die Kosten der Rückbuchung von ca. 15 Euro und evtl. Mahngebühren auferlegt werden, weil eine Aufrechnung / Verrechnung von mir aus rechtlicher Sicht und wegen mangelnder Kenntnis der Rechtslage evtl. nicht korrekt durchgeführt worden ist und unter Umständen den Anforderungen des BGB nicht genügt).
Lt BGB müsste doch jeder von diesem Recht Gebrauch machen können: "BGB § 314Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 § 323 (Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung) findet entsprechende Anwendung. "Kann mir dazu jemand was sagen.
Bin ratlos - was wollen Sie denn mit diesen §§ durchsetzen? Die Aufrechnung ja wohl nicht.
Den Vertrag außerordentlich kündigen ohne sich an die Mindestlaufzeit halten zu müssen.
Ich würde in diesem Fall googeln bzw. beim Bund der Energieverbraucher, der Verbraucherzentrale NRW oder Baden-Württemberg usw. suchen, ob dort diesbezügliche Ausführungen / Artikel vorhanden sind.
Ich bin pessimistisch, ob man außerordentlich einen Gas- / Stromvertrag kündigen kann, weil die Abrechnung nicht erstellt und das Guthaben nicht überwiesen wird. .. “pacta sunt servanda” – Verträge sind von beiden Seiten einzuhalten.
Vielleicht hilft´s weiter - bin aber auch skeptisch, dass Sie etwas finden, was zu einer außerordentlichen Kündigung bei noch nicht erstellter Abrechnung und noch nicht überwiesenen Guthabens berechtigt
- hier können Sie knapp 600 Entscheidungen zu § 314 BGB (Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund) nachlesen: Http://dejure.org/gesetze/BGB/314.html
- und hier mehr als 1.000 Entscheidungen zu §323 BGB (Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung) : Http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html
Da der Kommentar von "Handyman S. " vom 22.02.12 hier in der Reclabox "verschwunden" ist, folgende Info: Extraenergie (und Hitenergie, Prioenergie etc.) ist eine Tochter der Kapital-Beteiligungsgesellschaft GLOTEC Ventures GmbH, Europadamm 2-6, 41460 Neuss, Telefon: 02131 / 523 370.
Dort haben verschiedene Kunden angerufen und ihre Sorgen "mitgeteilt" - einigen wurde zwischenzeitlich geholfen.
Auch ich warte seit zwei Monaten auf die Schlussabrechnung und eine Boni-Rückzahlung von ca. 250 EUR. Zum Glück hatte ich schon rechtzeitig gekündigt, so dass ich jetzt bei einem anderen Stromanbieter bin. Nichtsdestotrotz hätte ich gerne meine Boni zurück.
Beste Grüße
FElicia Effertz
Die "Guten" sitzen das aus! Haben unsere Abschläge entsprechend gekürzt, gekündigt. Per Einschreiben nochmals unsere Maßnahmen mitgeteilt. Die rühren sich einfach nicht.
Hatte rechtzeitig gekündigt bis 31.12.2011.
Am 01.01.2012 Zählerstand durchgegeben, am Telefon erfahren, kann 4-6 Wochen dauern, mit der Jahresendabrechnung und meiner Rückerstattung. Jetzt haben wir den 05.03.2012 und es hat sich noch nichts getan. Man wird am Telefon immer nur vertröstet, es kann noch ein bisschen dauern. Die Wartezeit ist nun abgelaufen, jetzt muss man was tun.
Am 05.03.12 war im WDR in der Sendung "Markt" ein Thema mit dem Titel "Energielieferanten: Schwarze Schafe".
www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2012/0305/06_energielieferanten.jsp
WDR "Markt"-Sendung vom 05.03.12 zum Thema Energielieferanten lesen.
Http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2012/0305/06_energielieferanten.jsp