ABOVertrag als Druckmittel.

Wien

... und Richter gibt auch noch Recht, armes Österreich.

Kurze Erklärung: Ich arbeite als Trainerin und bin die Woche über in Bundesländern, nicht in meinem Wohnort unterwegs. Deshalb wollte ich auch keinen ABO Vertrag zur Nagelpflege unterschreiben. Mir wurden daraufhin (mündlich) Wochenendtermine zugesagt und ich unterschrieb - leider!

Nach einem halben Jahr wurden diese Termine aus familiären Gründen seitens des Studios eingeschränkt und dann überhaupt auf Wochentage reduziert. Das Ergebnis: ich konnte diese Termine nicht halten, war irgendwo auf der Autobahn - keine Chance.

Bei der neuerlichen Bitte um Wochenendtermine hieß es: Kapierst Du das nicht, die sind an andere Stammkunden vergeben. Ich darauf hin: Gut, dann muss ich kündigen. Antwort: Du hast ABO!

Dies ist natürlich die Kurzversion. Vor Gericht standen dann die Aussagen des Paares Arin gegen meine. Sie behaupteten glatt, ich hätte weiter Wochenendtermine bekommen. Warum bitte hätte ich dann kündigen sollen? Verstehen werde ich das nie, ich kann nur jeden warnen.

Meine Forderung an Perfect nails:

Wäre gewesen, raus aus dem ABO

Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 246 Tagen und 19 Stunden.

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Veronika
Insofern gelöst, dass rechtlich entschieden. Da ich nicht beweisen kann, dass mir die Wunschtermine verwehrt wurden, konnte dies nicht als Kündigungsgrund vom Gericht akzeptiert werden. Unterm Strich bedeutet dies: Ein ABO-Vertrag kann als Druckmittel für die Terminvergabe vom Dienstleister benutzt werden, wenn Besonderheiten nicht schriftlich festgehalten sind! In meinem Fall wussten die Geschäftsleute von Anfang an, dass ich weit außerhalb arbeite und daher nur Wochenendtermine annehmen kann. Leider haben wir dies nicht in den ABO-Vertrag reingenommen. Dort steht quasi nur, dass nicht vorzeitig gekündigt werden kann, wenn der Kunde nicht mehr kommen kann. Meine Beschwerde hier soll eine Warnung für andere Kunden sein!
OK, alles klar

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