Briefinhalt verschwindet auf dem Postweg

Bonn

Auf dem Weg von Bielefeld nach Leipzig verschwand aus einem Brief meine 4 GB SD-Speicherkarte. Bei der Deutschen Post nachgefragt, teilte man mir mit, dass ein Briefumschlag keine geeignete Versandverpackung für eine Speicherkarte wäre. Komisch nur, dass ich schon mehrfach solche Karten in einem Umschlag verschickt habe und bisher immer alles ankam.

Das mit der nicht geeigneten Verpackung wird meines Erachtens nur gesagt, um hinterher keinen Ersatz leisten zu müssen. Nun wurde eine Nachforschung eingeleitet und ich würde innerhalb einer Woche Bescheid bekommen. Die Woche ist um und es kam weder meine Speicherkarte noch ein Bescheid an. Möchte die Deutsche Post das im Sande verlaufen lassen?

Ich jedenfalls versende meine Post in Zukunft mit einem anderen Versandunternehmen. Meine Forderung nach Ersatz mache ich trotzdem geltend.

Meine Forderung an Deutsche Post:

Erstattung des Warenwertes der Speicherkarte

Antwort auf die Beschwerde vom 25.02.2012
Deutsche Post AG

Abteilung: Kundenservice BRIEF

02.03.2012 | 15:14 Uhr

Hallo Frau Pröschel,

Sie haben schlechte Erfahrungen mit unserem Service gemacht – das tut uns leid. Dass Sie deshalb künftig ein anderes Versandunternehmen beauftrage möchten, finden wir sehr schade. Deshalb direkt zu Anfang: Natürlich möchten wir weder unsere Nachforschungen im Sande verlaufen lassen, noch uns um die Verantwortung für die uns anvertrauten Sendungen herumdrücken.

In unseren Briefzentren sortieren wir die meisten Sendungen maschinell. Einige dieser Maschinen sind in der Lage, mehr als 30.000 Briefe pro Stunde zu bearbeiten. Wie schonend das in der Regel funktioniert, haben Sie ja bereits selber erfahren: Bislang sind die von Ihnen versandten Speicherkarten trotz „normaler“ Umschläge immer angekommen.

Gerade wegen der hohen Sortiergeschwindigkeit können wir aber nicht garantieren, dass die Bearbeitung immer so reibungslos abläuft. Deshalb weisen wir in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hin, dass beim Versand von Gegenständen eine adäquate Verpackung gewählt werden soll. Für den Verlust von Sendungsinhalten haften wir nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. wenn die Zusatzleistung Einschreiben gewählt wurde.

Trotzdem lassen wir natürlich nichts unversucht, um Ihre Speicherkarte wiederzufinden. Dass wir für unsere Nachforschungen manchmal auch länger als eine Woche benötigen, ist nicht im Sinne unserer Kunden – das wissen wir. Leider lässt sich das bei der Größe unseres Unternehmens aber nicht immer vermeiden.

Wir versprechen Ihnen dennoch: Auch in Zukunft möchten wir alles tun, Sie von unseren Services zu überzeugen. Wir freuen uns, wenn Sie uns hierzu eine Chance geben.

Beste Grüße

Ihr Kundenservice BRIEF

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