Im November kam die Endabrechnung und damit der große Schock! 1800€ soll ich für Strom nachzahlen. Von meinen Abschlagszahlungen war so gut wie nichts aufgeführt.
Laut Abrechnung soll ich mit meiner 3köpfigen Familie 8100KW/h verbraucht haben. Ist ein Ding der Unmöglichkeit.
In Flensburg, wo wir vorher wohnten, lagen wir bei 4000kw/h. Unsere Verbraucher haben sich nicht wesentlich verändert. Der Zähler ist 41 Jahre alt (1971) und wurde weder 1987 noch 2003 geprüft (Eichfrist für Induktionszähler 16 Jahre).
Ich trennte alle Verbraucher von Netz und siehe da der Zähler lief weiter. Einen technischen Fehler schließe ich aus, da sonst der FI Schalter auslösen würde.
Am 20.02.2012 erhielt ich die die Ankündigung der Sperrung. Wieder waren keine Zahlungen von mir verbucht. Im September war ich persönlich in der Avaconzentrale zwecks Kontenklärung. Fehler in den Buchungen wurden berichtigt. Trotzdem war dann bei der Endabrechnung wieder alles beim alten.
Jedes mal, wenn der Außendienstler zum Stromabstellen erscheint, halte ich ihm die Kontoauszüge unter die Nase, schüttelt den Kopf und geht wieder (letztes Jahr 3 Mal).
Bestell-/Kundennummer: 242008321165
Meine Forderung an E.ON Avacon:
Korrekte Abrechnung, Zählerwechsel/Eichung
Antwort auf die Beschwerde vom 27.02.2012
bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu Ihren Zahlungen und unseren Forderungen aus datenschutzrechtlichen Gründen und vor allem zum Schutz Ihrer persönlichen Rechte nicht öffentlich Stellung nehmen. Sie erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben von uns.
Für die Zähler ist der Messstellenbetreiber zuständig, bei Ihnen ist das die E.ON Avacon AG. Grundsätzlich haben Sie immer die Möglichkeit, Ihren Zähler überprüfen zu lassen. Bitte wenden Sie sich dazu an den Messstellenbetreiber. Seine Kontaktdaten finden Sie auch in unserem Schreiben.
Wir hoffen, dass wir mit unserem Brief alle Ihre Fragen beantworten können. Denn uns liegt daran, mit Ihnen eine gemeinsame Lösung zu finden.
Freundliche Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
kommentare und trackbacks 3
@ReclaBoxler-3415318:Der Zähler ist 41 Jahre alt. Man sollte schon lesen und das Gelesene auch verstehen, bevor man unqualifizierte Kommentare abgibt.
"Der Zähler ist 41 Jahre alt (1971) und wurde weder 1987 noch 2003 geprüft "
Das stimmt so nicht, die Einhaltung der Eichfristen usw wird überwacht usw. Die 16 Jahres-Frist wird seit zB Jahrzehnten bei Elt-Zählern zB durch ein Stichprobenverfahren verlängert, weil die Zähler technisch ausgereift sind. Vergleichbar mit einen Schweizer Uhrwerk. Ein Defekt kann natürlich trotzdem auftreten, aber bei der Menge der Zähler sind das Einzelfälle
Einfach eine Befundprüfung beauftragen, kostet ca knapp 200 Euro, dann hat man das schwarz auf Weiß ob der Zähler richtig gezählt hat
Nebenbei: wie wird die Wohnung beheizt und wie erfolgt die Warmwasserbereitung?
Ist ein Elektrogerät defekt und läuft zB im Keller eine Kühltruhe unbemerkt rund um die Uhr, hat sich jemand absichtich oder unabsichtlich an den Kellerstromkreis der Wohnung angehängt?
Der Zählerstand zum Einzug ist auch richtig abgelesen worden, laut Wohnungsübergabeprotokoll etc?
Übergangsweise täglich den Elt-ähler ablesen, wieviel kWh werden pro Tag verbraucht?
Mfg
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.