29.02.2012 | 08:42 Uhr · 2040 Views · von Gregor Waldhauser

Österreichische Post Aktiengesellschaft (Wien)

Erneute Nichtzustellung von Briefsendung

Mittlerweile häufen sich die verschwundenen Briefe bei der Post. Während Pakete recht ordentlich zugestellt werden, sind kleinere Bestellungen (amazon.at bzw. de) und bestelltes Prospektmaterial spurlos verschwunden. Zwei Sendungen innerhalb sechs Wochen, das ist absolut nicht akzeptabel!

Meine Glaubwürdigkeit bei Amazon leidet gewaltig darunter - wie lange glauben die mir noch, dass ich Sendungen nicht erhalten habe? Und Amazon schickt kleinere Bestellungen als Brief nicht als Paket, daher die Nichtverfolgbarkeit.

Wer auch immer bei der Post meine Sendungen einbehält, und das vermute ich stark, er muss aus dem Verkehr gezogen werden! Und es kann sich nicht um einfache Fehler handeln, es muss gezielte Hinterziehung sein, denn Sendungen aus England (also nicht deutschsprachig) kommen an, aber aus der Schweiz, Deutschland und Österreich nicht.

Meine Forderung

Strengere Kontrollen, hohe Strafen und Berufsverbot für Postangestellte, die sich an Sendungen vergreifen

Kommentar

03.03.2012 | 11:29 Uhr · Gregor WAldhauser

Die Post hat per E-Mail auf meine Beschwerde reagiert, da ich diese über die Post-Kontakt Seite schon 2 Tage vorher abgesendet habe. Die Antwort ist HÖCHST unzufriedenstellend und zeigt ein weiteres Mal, dass der Post nicht daran liegt, solche Angelegenheiten zu lösen, sondern vielmehr alles innerhalb der Post unter den Teppich zu kehren.

In der Antwort heißt es:
"Sehr geehrter Herr Waldhauser,

Sie weisen uns darauf hin, dass Ihre Sendungen nicht angekommen sind.
Wie ich Ihrem Schreiben entnehme, handelt es sich bei dem reklamierten Poststück um eine so genannte, „nichtbescheinigte“ Briefsendung. Bei diesen werden in keiner Phase der Beförderung Aufzeichnungen geführt.
Daher lässt es sich nicht feststellen wo Verzögerungen in der Beförderung entstanden sind.
Um Nachforschungen anstellen zu können, brauchen wir eine Sendungsnummer anhand derer die Sendung verfolgt werden kann. Mit einer Rechnungsnummer ist beispielsweise keine Sendungssuche möglich. "
Alles nur allgemeines Blabla, wo zwischen den Zeilen steht "selbst schuld, wenn ich mir etwas nur als Brief schicken lasse. Denn weiter heißt es im Antwort Email:
"Sendungen die verfolgbar sind:
• Einschreiben
• Pakete
• Wertsendungen"

Vielen Dank für die Belehrung! Die Post verkauft ihre Kunden doch wirklich für blöd!

Abschließend eine wenig überraschende Aussage:
"Laut Überprüfung in der verantwortlichen Zustellbasis werden alle einlangenden Sendung zugestellt lt. Stammzusteller. "
Na klar, wenn dort jemand meine Dinge einnäht, wird er wohl nicht sagen, dass er das getan hat. Ist immerhin ein Verstoß gegen das Gesetz.

Kommentar

10.03.2012 | 13:35 Uhr · Gregor Waldhauser

Die Post hat auf ein neuerliches Schreiben natürlich noch nicht geantwortet.