Flexstrom verweigert Bonuszahlung

FlexStrom AG
Berlin

Folgenden Text habe ich von Flexstrom erhalten:

Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.02.2012.

Bezugnehmend darauf müssen wir Ihnen mitteilen, dass die vertraglichen Voraussetzungen für den Bonusanspruch nicht erfüllt sind.

Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher Anspruch gemäß Ziffer 7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam.

Diese Ausnahme ist vorliegend nicht gegeben. Auch sonst haben Sie uns auf unsere Nachfrage keine Umstände mitteilen können, nach denen Ihnen ausnahmsweise, beispielsweise wegen einer Sondervereinbarung, der Bonus zustünde.

Aus diesem Grund bedauern wir, die Ihnen zugestellte Schlussrechnung nicht korrigieren zu können.

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Ich wurde vom 1.1.2011 - 31.12.2011 von Flexstrom beliefert.

Seite 1.1.2012 werde ich von einem neuen Stromlieferanten beliefert.

Prinzipiell bin ich von Flexstrom zur Kündigung genötigt worden, da ich am 30.9.2011 ein neues Angebot erhalten habe: Dieses Angebot lag 26% über dem Preis des Grundversorgers, 64% über dem Preis vom Vorjahr (ohne Bonus) und 78% über Ihrem Normalpreis!

Des weiteren hat Flexstrom in der Endabrechnung den Zählerstand manipuliert.

Flexstrom ist bis zum heutigen Tage nicht in der Lage, den Vorfall zu klären. Ein weiteres Guthaben wurde ebenfalls noch nicht erstattet!

Bestell-/Kundennummer: 900001527003

Meine Forderung an FlexStrom:

Zügige Zahlung des Guthabens und Auszahlung der Bonuszahlung

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Artikel der Stiftung Warentest vom 17.02.12 beachten:

"Flexstrom verklagt ehemalige Kunden: Schlichtung gerät zum Bumerang"

( Http://www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Flexstrom-verklagt-ehemalige-Kunden-Schlichtung-geraet-zum-Bumerang-4332919-4332921/ )

Ich würde in den nächsten Tagen / Wochen / Monaten immer wieder die Internetseite der Verbraucherzentrale - z. B. von NRW - aufrufen, in der Suchoption "Flexstrom" eingeben und nachlesen, welche Neuigkeiten es bezüglich "Bonus" gibt. Da der Anspruch auf die Bonuszahlung erst in drei Jahren verjährt, ist hier keine Eile geboten.

www.vz-nrw.de/UNIQ133067395229023/L01212A36135381A1004601A527261/link1004461A.html

Im übrigen Flexstrom auf den fälschlicherweise zu Grunde gelegten Zählerstand "hinweisen" (am besten Bestätigung des Netzbetreibers beifügen, welche Zählerstände von diesem an Flexstrom gemeldet worden sind) und eine korrigierte Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens bis zu einem konkreten Termin fordern.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Bericht einschließlich Video der WDR-Sendung "Servicezeit" vom 08.03.12: www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2012/kw10/0308/02_flexstrom.jsp

Bund der Energieverbraucher Artikel vom 24.03.12 "Die dunkle Seite von Flexstrom":
Http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromversorger/Flexstrom__2340/#con-12443

Zitat: ". ...Unterdessen klagt auch die Verbraucherzentrale Berlin in zwei Gerichtsverfahren gegen Flexstrom:

Vor dem Amtsgericht Tiergarten läuft eine Klage auf Zahlung des Bonus an 14 Verbraucher, die sich die Verbraucherzentrale hat abtreten lassen.

Erster Verhandlungstermin ist am 2. Oktober 2012.

In einer weiteren Klage vor dem Landgericht Berlin soll sich Flexstrom dazu verpflichten, sich künftig nicht mehr auf eine umstrittene Klausel zur Bonuszahlung zu berufen. Stattdessen soll das Unternehmen seine Kunden darüber informieren, dass diese Klausel unwirksam ist. Beide Verfahren laufen noch. ... "

Teilweise wurde das Problem gelöst.

Es stehen noch der Bonus und die Korrektur der Endabrechnung aus.
Die Manipulation des Zählerstandes zu Gunsten von Flexstrom gehören anscheinend auch zum Geschäftsmodel.

Es wurde eine neue Rechnung erstellt. Immer noch falsch!

Bonus wurde immer noch berücksichtigt.

FLEXSTROM anwortet nicht auf alle Fragen in Anschreiben. Auch nicht auf "Einschreiben mit Rückschein". Es wird nicht die richtige Klausel 7.3 aus meinem Vertrag zitiert. Immer eine mir nicht bekannte. Mit freundlichen Grüßen