Mahnverfahren trotz Mitteilung des Zählerstandes

Am 21.02.2012 habe ich von der E-on Mitte ein Schreiben erhalten, in dem mir wegen einer nicht bezahlten Rechnung in Höhe von € 64,25 ein gerichtliches Mahnverfahren angedroht worden ist. Aber nun erst einmal zum Hintergrund.

Ich bin Eigentümer eines Hauses, in dem sich zehn Wohnungen befinden. Klar, dass es da auch mal zu einem Mieterwechsel kommen kann. Bei einem Mieterwechsel, sofern es keine unmittelbare Anschlussvermietung gibt, bin ich automatisch für diesen Zeitraum Nutzer des Stromzählers.

Zum 11.10.2011 teilte mein ehemaliger Mieter der e-on den Zählerstand telefonisch mit. Ab dem 01.11.2011 war die Wohnung wieder neu vermietet, der Auszug des ehemaligen Mieters erfolgte zum 31.10.2011. Am 24.11.2011 teilte ich der e-on den Zählerstand per 04.11.2011 mit. Darauf hin erhielt ich am 28.11.2011 eine Mahnung über den noch offenen Restbetrag.

Ich rief umgehend bei der Servicehotline der e-on an und teilte nochmals den Zählerstand mit. Ich erhielt die Aussage, dass die Angelegenheit nunmehr erledigt sei. Am 18.01.12 erhielt ich dann nunmehr die Schlussrechnung für den Zeitraum vom 01.11.11 bis 01.11.11 in Höhe 64,25 €. Ich sollte also für null Tage € 64,25 € zahlen. Dann rief ich wiederum beim Callcenter an und hatte einer Dame nochmals den Sachverhalt dargelegt und den Zählerstand mitgeteilt. Die Dame sagte mir, dass für den Zeitraum vom Anruf meines ehemaligen Mieters, der am 11.10.11 erfolgte, bis zum 31.10.11 eine Schätzung des Stromverbrauches erfolgte. Und dabei hatte ich ja schon einige Male den Zählerstand mitgeteilt. Nach ihrer Aussage werde aber der Fehler korrigiert, es sollten keine weiteren Mahnungen folgen.

Wer jetzt denkt, der Fall sei nun erledigt, Pustekuchen. Das wäre ja viel zu einfach. Ich erhielt dann wiederum eine Mahnung, in der ich zur Zahlung aufgefordert worden bin. Und am 21.02.2011 die Androhung zur Einleitung eines Mahnverfahrens. Darauf hatte ich am 24.02.12 reagiert und hatte der e-on noch einmal per Mail die Historie des Falles mitgeteilt. Eine Mail, dass sich umgehend darum gekümmert wird, habe ich prompt erhalten. Nur hat sich aber niemand darum gekümmert. Ich hatte darauf hin noch einmal eine Erinnerungsmail am 02.03.12 geschrieben, wieder ohne Erfolg.

Nun bin ich mit meiner Geduld allmählich am Ende. Was muss ich noch tun, dass endlich reagiert wird?

Wie ich eingangs schon geschrieben hatte, in dem Haus sind 10 Wohnungen und bei anderen Wohnungswechseln hatte ich das gleiche Problem und bis das ganze geklärt war, hat es ähnlich viel Zeit in Anspruch genommen.

Aber ich wäre ja froh, wenn das nur das einzige Problem mit der e-on wäre. Ich habe vor ca. 4 Jahren das Haus gekauft und der e-on den Eigentümerwechsel mitgeteilt. Noch immer erhält der Alteigentümer Briefe von der e-on, da er immer noch als Eigentümer dort vermerkt ist. Der Sache wollte ich auf den Grund gehen. Darauf hin teilte mir ein Mitarbeiter der e-on mit, dass der Versorger und der Netzbetreiber zwei unterschiedliche Unternehmen sind. Und wegen einer Softwareumstellung sind diese beiden EDV-Systeme noch nicht kompatibel. Auch, wenn dem Netzbetreiber der Eigentumswechsel mitgeteilt worden ist, taucht in deren Systemen immer wieder der alte Eigentümer auf. Ich hatte dem Callcenter dreimal telefonisch mitgeteilt, dass ich nun Eigentümer bin. Bei jedem erneuten Anruf von mir tauchte wieder der alte Eigentümer auf.

Eines ist sicher. Würde ich den Aufwand, den ich bisher damit hatte in Kilowattstunden erstattet bekommen, könnten meine Mieter ihr Licht für die nächsten 20 Jahre brennen lassen. Liebe e-on, natürlich freue ich mich, wenn nun eine Antwort folgt. Ich bitte nur eines zu bedenken. Herr R. K. ist nicht mehr Eigentümer des Hauses, sondern ich, also bitte ihn nicht anschreiben.

Nun aber genug der vielen Worte, jetzt bin ich aber mal gespannt, ob es jetzt eine positive Wende gibt.

Bestell-/Kundennummer: 282008073260

Meine Forderung an E.ON Mitte:

Klärung des Sachverhaltes

Antwort auf die Beschwerde vom 06.03.2012
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Servicemanagement

02.04.2012 | 15:18 Uhr

Guten Tag, Herr Kulp,

schön, dass Sie Ihren Beitrag in der Reclabox auf gelöst gesetzt haben. Danke.

Wir freuen uns, dass in einem gemeinsamen Telefonat Mitte März schon alles geklärt werden konnte. Wir haben Ihnen alles auch noch einmal in einem Schreiben bestätigt.

Wir hoffen, dass die Sache nun für Sie erledigt ist, und wir Sie in Zukunft von unserem Service wieder überzeugen können.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Nein, leider habe ich bisher von der E-On noch keine Rückmeldung erhalten. Das Problem ist daher noch nicht gelöst.

Es ist ein Witz. Nun habe ich heute doch noch eine schriftliche Antwort der e-on bekommen. Betreff des Schreibens, "Wir korrigieren Ihre Schlussrechnung". Das hat die e-on auch gemacht. Allerdings wurde die Korrektur nach oben vorgenommen. Ich soll nun auf den offenen Betrag noch 10 Euro Mahngebühr bezahlen. Ich glaube, das Problem wird mich bis an mein Lebensende begleiten und ich bin doch erst 40 Jahre. :-(

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst