Es ist soweit wir haben nun nach diversen Mahnungen ein gerichtliches Mahnverfahren am Hals.
Kurzer Auszug aus der Vorgeschichte; etwa Mitte 2005 ist unser Gaszähler kaputt gegangen. Dieses wurde erst im Jahr 2008 bemerkt. Nach mehreren Gerichtsverfahren konnten wir uns dann doch noch mit EON über die Rechnungshöhe einigen. Das letzte Urteil wurde hierzu 2011 gesprochen.
Nun haben wir bis Mitte 2011 weiterhin Gas und Strom von EON bezogen und hierfür ordnungsgemäß Abschläge gezahlt. Nachdem wir dann endlich unsere Abschlussrechnung erhalten hatten (auch hier gab es diverse Schwierigkeiten), habe ich im September das erste Mal mit der kostenpflichtigen! Hotline gesprochen und darum gebeten, mir einen bestimmten Teil aus der Rechnung zu erklären. Die Dame war sehr bemüht und teilte mir mit, dass sich jemand aus der Fachabteilung melden würde, um mir diesen Teil der Rechnung zu erklären. Im Dezember kam die erste Mahnung. Auch jetzt haben wir bei der Hotline angerufen und um Erklärung gebeten. Die Mitarbeiterin sagte mir, dies sei kein Problem, sie verhängt eine Mahnsperre und die Fachabteilung meldet sich bei uns. Es haben sich tatsächlich zweimal EON-Mitarbeiter bei uns gemeldet.
Nachdem ich jedoch meine Fragen gestellt habe, war eine zeitlang Ruhe am anderen Ende der Leitung. Als sich die Dame nach etwa einer halben Stunde zurückgemeldete sagte Sie mir, Sie könne nicht zur Klärung beitragen, würde unsere Daten aber an die zuständige Fachabteilung (scheint davon ganz viele zugeben) weiterleiten. Zwischendurch wurden uns auch noch weitere Abteilungen genannt, die sich mit uns in Verbindung setzen würden.
Die nächste Mahnung erhielten wir Anfang Februar. Wir haben dann ein Fax geschickt, die Hotline ist auf Dauer ziemlich teuer, und unser Anliegen mitgeteilt. Die nächste Mahnung kam Ende Februar und im März dann die Post vom Gericht, bezüglich des Mahnverfahrens.
Von den ganzen genannten Fachabteilungen, hat sich bis heute KEINE bei uns gemeldet.
Bestell-/Kundennummer: 242005941735
Meine Forderung an E.ON Avacon:
(Er-) Klärung und ggf. Korrektur der Abschlussrechnung ohne Gerichtsverfahren
Antwort auf die Beschwerde vom 12.03.2012
Sie schreiben selbst, dass Sie sich mit uns in einem laufenden Verfahren befinden. Vor diesem Hintergrund erachten wir die Erörterung des Sachverhalts an dieser Stelle für unangebracht. Auch aus datenschutzrechtlichen Gründen und zum Schutz Ihrer persönlichen Rechte möchten wir nicht weiter öffentlich Stellung nehmen. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir diese Diskussion hier nicht fortsetzen.
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
kommentare und trackbacks 2
E.ON will sich nicht äußern, da ein Mahnverfahren angestrengt wird. Nach wie vor können wir den heute erhaltenen Kontoauszug (erbeten am 19.12.2011!) nicht nachvollziehen, da die Endabrechnung von 2009 bereits angefochten wurde (ohne Reaktion von EON). EON ist wild entschlossen, uns erneut vor Gericht zu zerren, da es ihrer Meinung nach beim letzten Mal ganz gut für sie gelaufen ist. Wir haben nachweislich 2100€ gezahlt, berechnet wurden nur 875€. Eine Erklärung dafür gibt es bis heute nicht. Wir hätten großes Interesse an einem persönlichen Gespräch, um Abgleichungen vorzunehmen, aber das wird wohl nie passieren. Schade, dass eine so große Firma absolutes Desinteresse an Kundenfreundlichkeit hat.
Nachdem sich unsere Lokalpresse massiv eingeschaltet hat, fand sich ein EON-Mitarbeiter, der sich mit uns in Verbindung gesetzt hat. Nach mehreren Telefonaten ist es gelungen, den Fehler zu finden. Wir haben nochmals einen erweiterten Kontoauszug bekommen. Wir haben nachgerechnet, unseren Fehler erkannt und die Restsumme bereits beglichen. Was jetzt mit dem Mahnverfahren passiert, wissen wir noch nicht.