Seit fast fünf Monaten warte ich auf die Endabrechnung meines Stromvertrages. Ich habe bestimmt schon zehnmal die Hotline angerufen, immer andere Ausreden. Computerausfall, neue Software, Zählerstände unklar, Heizstrom kann im Moment nicht abgerechnet werden.
Den Vertrag habe ich im Oktober 2011 wegen Umzug gekündigt, seitdem warte ich. Wahrscheinlich deshalb, weil ich sicher eine Rückerstattung bekomme.
So wie ich hier schon mehrfach gelesen habe, ist das wohl kein Einzelfall bei E-ON.
Da kann man wirklich hoffen, nie mehr in das Versorgungsgebiet von E-ON zu kommen.
Ich würde jetzt gerne mal mein Guthaben ausgezahlt bekommen!
Bestell-/Kundennummer: 200107470052
Meine Forderung an E.ON Bayern:
Auszahlung des Guthabens
Antwort auf die Beschwerde vom 21.03.2012
Sie haben Recht, deshalb lassen wir nun auch Taten sprechen. Ihre Rechnung ist auf dem Weg zu Ihnen. Bitte entschuldigen Sie, dass es diesmal etwas länger gedauert hat als Sie das von uns erwarten können. Wie Sie schon geschrieben haben, liegt das an der Umstellung unseres Abrechnungssystems. Nach so einer großen IT-Umstellung machen wir immer umfassende Qualitätsprüfungen. Denn unser Anspruch ist, so schnell wie möglich eine fehlerfreie Rechnung auf den Weg zu Ihnen zu bringen. Bitte erlauben Sie uns noch den Hinweis, dass Guthaben aus einer erstellten Rechnung immer sofort überwiesen werden. Dazu sind wir verpflichtet und daran halten wir uns auch.
Wir hoffen, dass die Angelegenheit damit für Sie erledigt ist, und freuen uns, wenn Sie wieder einmal Kunde bei uns werden wollen. Sie finden immer wieder Angebote auf www.eon.de.
Beste Grüße
Ihr E. ON Vertrieb
kommentare und trackbacks 2
Dieses Verhalten Kunden gegenüber beschränkt sich nicht nur auf E-ON. Telefonate bringen nichts. Emails auch nicht. Bei den meisten Anbietern muß man schon schwerere Geschütze auffahren. Lesen sie mal welche Tipps andere Nutzer dazu geben.
von Melanie | Regelverstoß melden
Wenn noch nicht geschehen (Eintrag bei der Reclabox reicht rechtlich nicht aus), Rheinpower den Verbrauch für die ersten 12 Monate, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B.: ". da unser Vertragsverhältnis zum xxx ein Jahr bestand, teile ich Ihnen hiermit den Strom-/ Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh bzw. m³, minus Zählerstand bei Beginn der Strom- / Gas - Lieferung kWh bzw. m³, ergibt meinen Verbrauch in kWh bzw. m³.
- - - Bei Gas: Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. (Umrechnungsfaktor). = xxx kWh. - - -
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt für die ersten 12 Monate errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, die Jahresrechnung und das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ")
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung einer korrekten Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen -, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Rheinpower) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Guthaben ist angekommen, danke.