Sehr geehrte Damen und Herren,
am 12.03.2012 habe ich mich per Fax über die unten beschriebene Auslieferung beschwert, aber bis heute keine Reaktion erhalten.
Fax vom 12.03.2012
Beschwerde (Paketnr. P00748967139)
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 8.3.2012 sollte mir eine Sendung zugestellt werden. Da ich an diesem Tage nicht anwesend war, hinterließ mir Ihr Zusteller eine entsprechende Nachricht (Klebezettel) an meiner Haustüre. Auf diesem erteilte ich eine einmalige Vollmacht und befestigte diese ebenso wieder an der Haustüre.
Am 9.3.2012 jedoch machte sich der Zusteller gar nicht erst die Mühe, mein Haus aufzusuchen und fand insofern auch die Vollmacht nicht vor. Stattdessen verließ er sein Fahrzeug ausschließlich, um einen weiteren Hinweis, dieses Male am Briefkasten, zu hinterlassen. Da ich mein Grundstück videoüberwache, kann ich diesen Vorgang entsprechend belegen.
Diese nachlässige Vorgehensweise reiht sich nahtlos in meine Erfahrungen mit Ihrem Hause ein. Die Krönung war einer Ihrer Mitarbeiter, der an der Straße vorfuhr, kurz hupte und dann seinen Weg fortsetzte. Hätte er nicht wenden müssen und ich ihn nicht hätte abfangen können, wäre auch an diesem Tage keine Sendung zugestellt worden.
Ich bitte um Stellungnahme.
Meine Forderung an DPD Dynamic Parcel Distribution:
Ich bitte um Reaktion in der Sache und bzgl. der ausbleibenden Stellungnahme.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
Die DpD äußerst sich hier anscheinend nicht.
Hat sie wohl nicht nötig und bei der Art der Beschwerden, die wirklich angebracht sind, hätten sie das bitter nötig.
Einfach inkompetenter Laden. Haben Sie weiter unter die Geschichte mit der Abstellgenehmigung gelesen? Die Fahrer geben den Kunden auch noch die Schuld an ihrem Verhalten/ Handeln.
Da hilft es nur, den Laden für immer zu meiden!
Ich habe von DPD ein Antwortschreiben erhalten. Dort wurde eingeräumt, dass der Zusteller den Fehler begangen hat, bzgl. der Abstellermächtigung dort nachzusehen, wo er die Benachrichtigung hinterlassen hatte.
Auf den zweiten Teil meiner Beschwerde wurde nicht eingegangen.
Dr. T. Demuth