Im September 2011 verstarb unsere Mutter und wir kündigten im Oktober 2011 per Mail den Kabelanschluß. Als Anhang wurde die kopierte Sterbeurkunde angefügt.
Im Januar bekamen wir ein Schreiben der Kabel BW, sprachen ihr Beileid zum Tode unserer Mutter aus und wollten eine SCHRIFTLICHE Kündigung (reicht E-Mail im heutigen Zeitalter nicht?) mit einer Sterbeurkunde um den Fall bearbeiten zu können.
Am 24.2.2012 bekamen wir zwei Schreiben der Kabel BW
1. eine Mahnung über noch nicht bezahlter Anschlußrechnung
Mahngebühren für zwei Wochen: 4.10 Euro
2. eine Bestätigung der Kündigung per September 2011 mit der Ankündigung das bestehende Gutehaben zu erstatten.
Auf die Erstattung warten wir noch heute. (27.3.2012)
Meine Forderung an Kabel Baden-Württemberg:
Erstattung plus Zinsen (Mahngebühren über den Guthabenzeitraum)
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 13
Nein, eine Mail reicht auf keinen Fall!
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, muss eine schriftliche Kündigung vorliegen, da Mails, genau wie der Anhang, manipuliert/gefälscht sein können.
AGB KabelBW Ziff. 18. 2
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Ich hoffe, ich sehe das jetzt richtig.
Sie haben dann im Januar schriftlich wie verlangt gekündigt!
Wenn ja und Sie haben die oben beschriebene Bestätigung erhalten, dann würde ich mal dort anrufen und nachfragen, was das soll, denn ein persönliches Gespräch bewirkt im Todesfall manchmal (nicht immer) Wunder.
Liebe ReclaBox.
Es geht mir jetzt wirklich langsam auf den berühmten Sack, dass man nicht mal das Wort "Todesfall" ausschreiben kann, ohne dass das Posting überprüft werden muss.
Und nach 3 1/2 Stunden "Überprüfung" steht das Posting immer noch nicht Online. Danke liebe Reclabox!
Hallo ReclaBoxler-7217026, das hier ist ein kostenloser Service. Da werden nicht x Leute beschäftigt und bezahlt, um schnellstmöglich Kommentare zu überprüfen.
Oder haben Sie eine Idee, wer das bezahlen soll?
Auch wenn etwas "kostenlos" angeboten wird, hat es zu funktionieren. Und dazu gehört eben auch ein vernünftiger Filter!
Nun frage ich mich wirklich, warum es dann bis jetzt, also nach ca. 20 Stunden immer noch nicht gepostet wurde?
Wenn so viele Postings erst mal vom Filter geblockt werden, dass sie mit der "Überprüfung" nicht nachkommen, dann sollte der Filter vielleicht mal anders eingestellt werden!
Die sind bei Ihrer einjährigen Geburtstagsfeier stehengeblieben.
Das sagt doch alles!
Hallo ReclaBoxler 8609311, 9915772, 7598332 und 4819517. Ich warte immer noch auf euren Vorschlag, wer von euch den gewünschten Service bezahlt.
Ein erneuter Anruf hat ergeben, dass die Anweisung besteht, Gutschriften erst nach 90 Tagen auszubezahlen. Todesfall war im September 2011. Weiter konnte/wollte man mir nicht helfen. Es tat der Callcentermitarbeiterin "wirklich leid und sie kann meinen Ärger verstehen, aber..." Gutschrift ist per Dato noch immer nicht auf dem Konto.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe seit dem 24. Januar 2012 (Bestätigungsschreiben erhalten über Kündigung) mit 9 (NEUN) verschiedenen Mitarbeitern telefoniert, 1 (EIN) mal erfolgte sogar ein Rückruf: es werde in den nächsten vier Tagen erstattet (18.3.2012). Gestern, 16. April 2012, war das Geld auf meinem Konto, ohne Zinsen und Gebührenerstattung.