29.03.2012 | 03:29 Uhr | 1166 Views
Mein behandelnder Arzt wurde durch die Barmer/GEK genötigt, eine Behandlung abzubrechen, obwohl durch die verabreichten Medikamente eine Arbeitsfähigkeit noch nicht gegeben war. Die Barmer/GEK berief sich dabei auf ein nicht vorhandenes Gutachten ihres eigenen med. Dienstes.
Meine Forderung an Barmer GEK:
Wiederaufnahme der Behandlung
Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 83 Tagen und 6 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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