Guten Tag, werte Geschäftsführer der Lieferando.de yourdelivery GmbH, Berlin,
wie Ihnen aus meinem FAX vom 23-03-2012 bekannt ist, habe ich bei eBay bei einem Ihrer Vertriebler coupon-shop einen Gutschein im Wert von 18 Euro zum Preis von 9 Euro erworben. Ich bin über die gewünschte spezielle Website: http://www.lieferando.de/coupon-shop auf die Suche nach einem Lieferdienst gegangen. Diese Website wurde explizit und ausschließlich nur zur Abwicklung der eBay-Gutscheine erstellt.
Nachdem ich fündig wurde und brav eine etwas größere Bestellung erfasst habe (Ich konnte sogar Menuebestandteile bestellen, die eigentlich gar nicht lieferbar waren!) sollte zum Schluß abgerechnet werden.
Tja, ging nicht so richtig. War nämlich kein Feld für den Gutschein vorhanden.
Ich habe sodann zur Verrechnung in den begleitenden Text die Gutscheinnummer eingetragen. Leider wurde bei der folgenden zwingenden (!) Barzahlung der Betrag in Höhe von 18 Euro nicht in Abrechnung gebracht.
Werte Geschäftsführer, Ihnen wurde aufgegeben, den Schaden in Höhe von 18 Euro durch Zahlung auf mein Konto bis zum 30-03-2012 auszugleichen. Dieser Aufforderung sind Sie nicht gefolgt.
Ich darf Sie deshalb letztmalig höflich bitten, bis spätestens zum 15-04-2012 die Geschichte vollumfänglich zu erledigen.
Im Meidungsfall werde ich aufgrund des Verstoßes gegen UWG die örtlich zuständige Verbraucherzentrale sowie die zuständige Bundesministerin mit der Angelegenheit behelligen.
Bestell-/Kundennummer: Gutscheinnummer: euBP0dyAWQ2S KdNr 44273
Meine Forderung an lieferando.de:
Unverzüglich Erstattung des offenen Betrags in Höhe von 18 Euro
Antwort auf die Beschwerde vom 01.04.2012
Sehr geehrter Kunde,
leider können wir Ihrer Forderung nicht entsprechen.
Die Konditionen des Gutscheins sind auf der von Ihnen beschriebenen Seite http://www.lieferando.de/coupon-shop klar ersichtlich. Dort steht, dass Gutscheine nur bei Onlinezahlung einlösbar sind.
Ein Feld zur Eingabe des Gutscheins war nicht vorhanden, da der von Ihnen gewählte Lieferdienst ausschließlich Barzahlung akzeptiert. Dies ist bereits bei der Auswahl des Lieferdienstes klar zu erkennen.
Wenn Sie dazu noch weitere Fragen haben, können Sie uns gerne eine Email an support@lieferando.de senden.
kommentare und trackbacks 7
Oh, mein Gott die 18,00 Euro sind nach einer Woche nicht verrechnet worden! Ich denke Sie sollten nicht bis zum 15.04. warten um die Bundesministerin persönlich zu informieren. Mit so etwas fängt es nämlich nur an.
So von der Hand zu weisen ist das nicht.
Verbraucherschutz und Verstoß gegen das UWG könnten unangenehm werden.
Gibts statt drei großen Lieferdiensten eben nur noch zwei.
Nennt sich Marktbereinigung.
Ade, ihr kostenfreien Gutscheine.
Wenn man sich die Gutschein-Konditionen durch liest, steht da klar und deutlich: Beim Bestellen ist nur bargeldlose Zahlung möglich, der Betrag wird dann mit dem Gutschein online verrechnet. Somit liegt der Fehler nicht auf der Seite von Lieferando.
Das Geld ist bisher nicht eingegangen. Da Sonntags selten Bankbuchungen durchgeführt werden, werden am Montag die betreffenden Schreiben an die Ministerin des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie an die Verbraucherzentrale Nbg rausgehen.
@7052332:
So mag es in den Bedingungen stehen, aber:
Der Gutschein wurde von coupon-shop ausgereicht.
Für diesen Gutschein gibt es eine separaten Zugang.
Insofern erscheint es zumindest höchst seltsam, wenn dort Anbieter zur Auswahl gestellt werden, die eine bargeldlose Abwicklung überhaupt nicht anbieten.
Ihre abweichende Argumentation ist in sofern nicht schlüssig.
Dieser sogenannte separate Zugang ist lediglich eine Seite auf der die Nutzungsbedingungen aufgeführt sind, um diese vor der Bestellung noch einmal ins Gedächtnis zu rufen. Die Lieferdienste, welche bargeldlose Zahlung akzeptieren sind klar gekennzeichnet. Daher wird es hier keine Erstattung geben.
Die BMin für Verbraucherschutz nimmt sich der Sache an.