Bewusst falsche Anpreisung der Ware?

Frankfurt

Nach langem Aussuchen des "besten Angebots" in der Musikerkabelabteilung stellte sich an der Kasse heraus, das es einen "Einheitspreis" von 12,99€ für diese Kabel gab, statt der ausgezeichneten 10,50€. Die Artikelnummer auf dem Paket und auf dem Preisschild am Regal stimmten überein. Nur auf dem Kassenbon war dann der andere Preis.

Nach dem Bezahlen (das war wohl der Fehler) an den Infostand. Nach telef. Nachfrage in der Abteilung: das sei nur eine "Anpreisung der Ware", der Preis an der Kasse würde gelten.

So was habe ich ja schon mal gehört und es vor Ort auch erst mal zähneknirschend akzeptiert, aber wenn es kein Versehen ist, dann ist es eine bewusste Irreführung.

Es ist ja nicht der Riesenbetrag (zwei Kabel). Ich gehe mal davon aus, dass der Schrieb hier nichts bewirken kann und überlege mir eine kleine private Aktion im Conrad.

Im gnädigsten Fall nehme ich nochmal ein paar Kabel und bezahle den erhöhten Preis nicht, das bedeutet "Ritaaaa: Stoooorno". Man könnte aber wohl auch zur Kassiererin sagen: "12,99€? Ich gebe Ihnen 8€ für das Kabel, das ist auch viel Geld!" Schließlich ist das Aushandeln der Preise im Einzelhandel gestattet. Mal sehen, was dann passiert.

Bestell-/Kundennummer: Barzahlung

Meine Forderung an Conrad Electronic:

Erstattung des Differenzbetrags

Antwort auf die Beschwerde vom 04.04.2012
Conrad Electronic SE

Abteilung: Servicemanagement

12.04.2012 | 06:43 Uhr

Hallo und vielen Dank für Ihre offenen Worte. Selbstverständlich ist der von Ihnen beschriebene Fall nicht die Abwicklung die typisch für uns ist. Sie haben recht, das ist nicht akzeptabel. Gerne möchten wir den Vorgang nochmals bei uns im Haus überprüfen und dafür sorgen, dass dies in Zukunft nicht mehr passiert. Wir bitten Sie daher uns Ihre Kundendaten sowie die Artikelnummer und die Filiale per Mail mitzuteilen. Sind Sie damit einverstanden? Senden Sie uns die Angaben bitte per Mail an

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Wir möchten das Sie zufrieden sind, denn ein zufriedener Kunden stimmt auch uns zufrieden. Sie erhalten sicher eine Antwort von uns. Für Ihren Hinweis nochmals vielen Dank, denn nur mit Ihrer Hilfe können wir unsere Schwachstellen erkennen und verbessern. Herzliche Frühjahrsgrüsse aus der Oberpfalz

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Ein Preisschild am Regal ist tatsächlich nicht bindend. Allerdings hätten Sie die Ware auch zurückgeben können und man hätte Ihnen ihr Geld wieder geben müssen, da in diesem Fall dann keine zwei übereinstimmenden Willenserklärungen vorlagen. Was allerdings für einen Ladeninhaber nicht erlaubt ist: Merken das der Preis am Regal falsch ist und ihn dann dort so stehen lassen. Damit kommt der Ladeninhaber dann seiner Auszeichnungspflicht nicht mehr nach.

Bei Conrad ist doch schon seit Jahren die Luft raus.
Da kauft man doch schon lange nicht mehr wenn man noch bei Verstand ist!

Mir wurde vor einiger Zeit im Supermarkt gesagt, dass die Angabe auf dem Schild bindend seien würde. Die haben ausversehn den Sonderpreis, der ab Samstag gelten sollte, schon am Freitag angebracht, die Kasse hat aber noch den teureren Preis berechnet. Als ich die Kassiererin drauf aufmerksam gemacht hab, hat sie sich lediglich vergewissert, ob wirklich der fasche Preis eingesteckt ist, hat ihn ausgewechselt und mir aber den Sonderpreis berechnet. Sie meinte, dass immer nur der ausgezeichnete Preis verlangt werden darf.

@x99: Wenn es nach dir geht, darf man nirgendwo mehr einkaufen gehen!

Ach, 30 Jahre sind nicht lange? Du scheinst nicht zu wissen, worüber du sprichst!

Liegt vielleicht daran, dass die heutigen Geschäfte in Deutschland nur noch unverschämt schlecht sind!
Und wenn sie nach 30 Jahren immer noch nicht durchblicken, dann tuts mir leid für sie, nur müssen die anderen Menschen dann auch drunter leiden, weil sich eben immer mehr "naive" Menschen vom Handel veralbern lassen und es deswegen jeder so macht. Denn es scheint ja zu funktionieren.

Typisch für den Schreiber, diese Pauschalaussagen. Wer so urteilt, kann oder will nicht differenzieren. Alles ist ja soo schlecht, nur ich bin ja soo. ..

Momentan ist es doch leider so. Zum einen, weil es immer mehr dumme Menschen gibt und zum anderen, weil man heutzutage als Unternehmen kaum noch was befürchten muss. Wenn man das Unternehmen dann in den Sand gesetzt hat, schreit man eben nach Staatshilfe oder ähnlichem. Der Steuerzahler wirds schon retten!

Ergänzung:
Ich war heute erneut im Conrad. Die Preisauszeichnung des Kabels ist unverändert auf 10.50€. Ich habe dann zweimal versucht zwei dieser Kabel zu dem Preis zu kaufen. Es wurde mir jedesmal gesagt, dann müsse ich in die Abteilung mit dem Abteilungsleiter sprechen, wegen des falschen Preises. Das spar ich mir dann für die nächste Aktion auf, jetzt ist der Regalhaken eh von mir leergeräumt.

Schlimm ist wenn man sich veralbern lässt aber dramatisch ist, wenn man dies danach gleich nochmal machen lässt.
Es gibt doch wirklich soooooooooooo viele Alternativen, die in der Regel besser und sogar weit günstiger sind.
Warum also schon wieder Conrad?
Das macht diese Marketingantwort von Conrad auch nicht besser.

Kommentar ist typisch X, total an der Sache vorbei. Beschwerde ist berechtigt.

@ReclaBoxler-5225210

Sie können wohl nicht lesen.
Natürlich ist die Beschwerde berechtigt doch gehe ich nach der Beschwerde dann doch nicht nochmal zu dem Laden und kaufe NOCHMAL die selben Sachen und lass mich NOCHMAL veräppeln

Sie nicht. Andere tun dies doch, beispielsweise um festzustellen, ob es sich um ein einmaliges Versehen, um System oder um eine besonders schlafmützige Filiale handelt. Und um es dann anderen hier mitzuteilen, dass es KEIN einmaliges Versehen war.
X, Sie können oder wollen nicht verstehen.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

X. 99 hat zwar Recht, dass es bessere und günstigere gibt - das war halt eine Notsituation. X hat aber nicht richtig gelesen: Natürlich habe ich nicht nocheinmal für den erhöhten Preis gekauft, sondern nur die Reaktion des Kasenpersonals ausgetestet. (Ich hätte die Kabel zum günstigen Preis erneut gekauft und die anderen dann umgetaucht; _) )Ja, ich werde auch noch ein drittes Mal in den Conrad gehen und schauen ob das Preisschild zwischenzeitlich verändert wurde. Dann mache ich mir auch die Mühe, einen Mitarbeiter mal nach dem Preis zu fragen. wie sieht es denn rechtlich aus, wenn mir ein Mitarbeiter den Preis vom Schild bestätigt (was ja wohl so passieren würde)?

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Also. Conrad hat mir einen Gutschein über 5€ zugeschickt.
Vorausgesetzt, ich möchte dort jemals wieder einkaufen ist damit mein Schaden ersetzt worden.
Die Anpreisung der Ware ist aber nach wie vor fehlerhaft, wie ein heutiger Besuch in der Conrad Filiale in Frankfurt/Main bestätigt hat.

Da aber die Conrad-Hauptverwaltung mir zugesichert hat, den Preis richtig zu stellen, werde ich einen neuen Thread eröffnen mit der Überschrift: Dauerhaft falsche Anpreisung der Ware.