REWE verprellt Kunden mit Parkplatzabzocke

Berlin

30 oder 65 Euro für eine vergessene Parkscheibe. Ja, richtig gelesen, 30 Euro für eine vergessene Parkscheibe auf dem "Normalparkplatz", 65 Euro für den "Behindertenparkplatz". Die 65 Euro werden auch für nachweislich behinderte Personen, welche sich hinterher ausweisen können, radikal eingefordert.

Ich habe mich nach dem Einkauf bei Rewe vor Ort beschwert und wurde sofort abgewimmelt. Sie hätten damit angeblich nichts zu tun, da der Kundenparkplatz Privatgelände sei und der Eigentümer eine Firma mit der Eintreibung beauftragt habe.

Das Unternehmen nennt sich Park & Control PAC GmbH und gehört zur APCOA Parking Holdings GmbH, in Stuttgart ansässig, wohl vertreten durch DR. LOHMANN & PARTNER.

Da läuft aber niemand mit Dienstkleidung herum, nein. Sie tarnen sich selbst, mit Einkaufswagen mimen sie den Papiersammler u. ä. Allerdings habe ich von dort tätigen Mitarbeitern einer anderen Kette erfahren können, dass Rewe dahinter steckt.

Schlecker hat wegen Beschwerden sogar einen Warnhinweis im Eingangsbereich angebracht!

Rewe hat wohl “Park & Control” auf den Plan gerufen, und sei es auch nur über den Eigentümer des Parkplatzes. Die kommen in Stundentakten, sind immer zu zweit und fahren auch noch andere Parkplätze ab. Ich habe mal beobachtet, wie viele Leute dort kommen, um schnell mal etwas einzukaufen. Die meisten denken an keine Parkscheibe und peng, schnappt die Falle zu. Der Clou ist, dass mit Parkscheibe drei Stunden geparkt werden darf. Aber selbst bei einer Stunde wird es sich nicht lohnen, eine Parkzeitüberschreitung mit den regulären 5 Euro zu ahnden.

Nein, der Trick ist der Druck, unter dem viele Menschen heute stehen. Schnell noch ranfahren, einkaufen, wieder zur Arbeit, oder in die Kita, Kinder abholen etc. Da denken die Wenigsten noch an die Parkscheibe. Wenn sie dann rauskommen, haben sie nicht für 30 Euro eingekauft, sondern für 60 Euro, nur dass dafür sehr wenig im Korb ist.

Natürlich gibt sich Rewe scheinheilig. Tut ihnen ja so leid, aber das ist der böse Eigentümer… Ich gehe dort nicht mehr einkaufen – fertig. Rewe boykottiere ich daher auch woanders.

Meine Forderung an REWE Markt:

Stallungnahme

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

SAMMELBESCHWERDE
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Jetzt anschließenEs haben sich bereits 5 ReclaBoxler angeschlossen.

Schon mal überlegt, wieso Rewe wohl zu solch harten Mitteln greift?

Ich weiß aus der Schulzeit, dass wir beim Edekaparkplatz geparkt haben und dann von dort aus zur Schule gegangen sind. Aber wegen uns konnten die normalen Kunden dort nicht mehr parken. Also haben die dort auch parken mit Parkscheibe eingeführt.

Und siehe da, schon haben wir Schüler dort nicht mehr geparkt (meine Freundin wurde abgeschleppt und musste 150 Euro zahlen)!

Rewe macht das nicht um die Kunden zu verärgern, sondern weil es in der Nähe vllt. sonst keine Parkmöglichkeiten gibt und ihr Parkplatz zugestellt wird.

Ist es denn so schwierig, die Parkscheibe n i c h t zu vergessen.

Dummheit und Vergesslichkeit muss bestraft werden. Allein deshalb sehe ich diese "Abzocke" positiv.

Das ist keine angemessene Strafe, sondern Abzocke und Geldmacherei. Total überzogen! Ich verstehe gut wenn Rewe zu verhindern versucht das jeder dort Parkt auch wenn er kein Kunde ist aber diese Beträge sind utopisch.

Ja genau und man verdient sich dabei noch eine goldene Nase. Wie praktisch. Ein hoch auf die Parkplatzmafia!

In diesem Fall war der "Parksünder" ein Rewe-Kunde der lediglich vergessen hat die Parkscheibe einzulegen. Laut seiner Beschwerde laufen auf diesem Parkplatz Leute der Firma herrum die getarnt, genau darauf spekulieren.
Die Vorgehensweise und die Höhe der Beträge sind meiner Meiniung nach absolut nicht Ok. Mir ist schleierhaft warum der Beschwerdeführer hier derart angegangen wird.

Den Beschwerdeführer als dumm zu bezeichnen finde ich sowieso unangebracht. Wenn ich ein Bus- oder Bahnticket kaufe, bezahle ich eine Leistung die ich in Anspruch nehme. Der Vergleich hinkt extrem.

Ich würde mich ReclaBoxler-1412440 anschließen wollen. Parkplätze von Supermärkten, besonders im Innenstadtbereich, werden häufig von irgendwelchen Dauerparkern missbraucht. Der Kunde selbst hat dann Schwierigkeiten, einen Parkplatz zu finden.

Ich finde das Vorgehen von REWE ok, dann darf man eben seine Parkscheibe nicht vergessen!

Ich wurde von ihnen auf diesen Kommentar verwiesen und gehe deshalb natürlich davon aus das sie ihn auch so befürworten. Ich kann mir kaum vorstellen das wir in dieser Sache auf einen gemeinsamen Nenner kommen und diese Diskussion wird auch nicht konstruktiver. Ich für meinen Teil begnüge mich damit die Meinung anderer zu aktzeptieren, teilen muss ich sie nicht.

Finde es nicht in Ordnung das man das Hausrecht als Gelddruckmaschine missbraucht wird.

Einfach immer brav Parkscheibe anbringen, schon gibts auch keine Strafe :-)

Dieser Kommentar wurde entfernt.

Meine Damen und Herren heute sinkt für sie: Das Niveau.

Also jetzt mal ganz ehrlich und ohne Wertung: Wer beachtet schon den Hinweis auf die Parkscheibe wenn er auf einen Kundenparkplatz eines Supermarktes fährt? Es gibt bestimmt auf vielen Supermarkt Parkplätzen diese Hinweisschilder aber ich muss gestehen daß ich mich nie drum gekümmert habe da es für mich selbstverständlich ist daß ich dort wo ich mein Geld lasse auch parken darf. Hab wahrscheinlich Glück gehabt daß ich bisher nie zahlen musste oder den richtigen Markt erwischt wo es noch Service gibt.

"Wer beachtet schon den Hinweis auf die Parkscheibe wenn er auf einen Kundenparkplatz eines Supermarktes fährt? "
- Jeder, der nicht die Geldsche*ße hat.
"da es für mich selbstverständlich ist daß ich dort wo ich mein Geld lasse auch parken darf"
-Darft du auch, nur halt mit Parkscheibe oder, wenn verlangt, Parkticket!
Woher soll jemand wissen, ob es sich um einen Einkäufer oder einen Dauerparker handelt? Genau dafür ist eine Parkscheibe gedacht! Man ist im übrigen als Kfz-Führer dazu verpflichtet, für den Verkehr aufgestellte Schilder zu beachten!
Wie handhabst du es, wenn du ein kostepflichtiges Parkhaus eines Einkaufzentrums, in dem du einkaufst, benutzt? Fährst du dann auch einfach raus und durchbrichst womöglich noch eine evtl. vorhandene Schranke, nur weil du Geld in EKZ gelassen hast?

Das ist nur noch amüsant hier. Konstruktiv ist etwas anderes.

Ich finde das Verhalten von REWE vollkommen richtig!
Arbeite neben einem Krankenhaus, welches kostenpflichtige Parkplätze hat. Dies hat zur Folge, das dessen Besucher unsere ganzen Parkplätze besetzen! Worüber sich dann unsere Kunden beschweren!
Selbst wir, das Personal hat große Probleme einen. Parkplatz zu finden!
Ein Schild, welches auf ausschließliche KundenParkplätze hinweist, interessiert niemanden!
Dann ist die letzte Lösung wohl parkscheibe!

Seien sie doch froh, dass sie keine ParkGebühr Zahlen müssen!
Wenn sie in einer Stadt, die parkscheibe vergessen, beschweren sie sich dann auch über einen strafzettel?

Rewe Parkplatz = Privatgrundstück = Zivilrecht --> keine Halterhaftung = Forderung nicht durchsetzbar

Rewe Parkplatz = Privatgrundstück = Zivilrecht --> keine Halterhaftung = Forderung nicht durchsetzbar

?
Ich bitte um Nachweis!

AG Heidelberg, Urteil v. 16. Juni 2011 - 26 C 64/11
LG Rostock 1. Zivilkammer, Urteil vom 11.04.2008, 1 S 54/07

@ ReclaBoxler-3018325
@ ReclaBoxler-6909717

ich glaube bei Ihnen hat sich irgendwo ein Fehler eingeschlichen.

In diesen Urteilen geht es darum, dass der FAHRER und der HALTER nicht eine Person sind. Wenn ich mein Auto XY (Fahrer) gebe und dieser dann falsch parkt, dann habe natürlich nicht ich (Halter) einen Mietvertrag mit der Parkanlage sondern eben XY (Fahrer). Die Strafe müsste dann eben nicht ich (Halter) sondern der XY (Fahrer) zahlen.

Bei dem Beschwerdeführer geht es aber hervor, dass Rewe eben den richtigen Falschparker (Fahrer) erwischt und DIESEN auch zur Zahlung verdonnert.