Durch eine verspätete Kündigung bin ich leider für den Monat Januar 2012 in die Grundversorgung der E.ON Bayern geraten. Ich muss sagen, so etwas an Ignoranz und Beschwerderesitenz gegenüber seinem "Kunden" habe ich noch nicht erlebt.
Zuerst wurde mir der Abschlag auf horrende 135,-- € brutto festgelegt, nachdem ich um Korrektur auf 110,-- € bat (auf der Grundlage der letzten Jahresstrombezüge), wurde dies brüsk abgebügelt und mir mitgeteilt, ich muss diesen Abschlag zahlen.
Auf Nachfrage erhielt ich erst die Angaben zum Strompreis und die Grundgebühr per Brief. Nachdem ich im Januar 2012 gerade einmal 58 kWh verbraucht habe, zahlte ich den überzogenen Abschlag nicht und erhielt daraufhin insgesamt drei Mahnungen, die mir jeweils mit 5 € berechnet wurden.
Am 02.02.2012 überwies ich den dem Stromverbrauch angemessenen Betrag auf das E.ON-Konto. Auf eine Schlussrechnung für den Monat Januar 2012 warte ich bis heute. Am 31.01.2012 wurde der Zählerstand online übermittelt. Am 17.01.2012, am 02.02.2012, am 05.03.2012, am 15.03.2012 telefonierte ich wegen dieser überzogenen Abschlagsforderung, den Mahnungen, der Bestätigung, das alle Zählerstände vorhanden sind usw. mit der Hotline eines E.On-Dienstleisters in verschiedenen Städten (Rostock, Berlin etc.). Jedes mal bat ich darum, mir doch die Abrechnung für den Monat Januar 2012 zu senden. Um nicht wieder in die Mahnsperre zu geraten, wurden die Mahnfristen jedes mal um 14 Tage erweitert.
Trotzdem geriet ich wieder zweimal in die Mahnwelle und mir wurde die Einstellung des Strombezugs angedroht. Dabei bin ich seit 01.02.2012 Gottlob bei einem anderen Anbieter. E.On will partout nicht auf die 15,-- € Mahngebühren verzichten und bestraft seinen "Kunden" mit Nichtbeachtung. Was hilft es mir, wenn sich die E.ON-Hotline tausendmal entschuldigt? Es wäre doch nach zwölf Wochen ratsam, mir endlich die Endrechnung für den einen Monat, nämlich Januar 2012 zu senden.
Ich verspreche, nie mehr von E.On Strom zu beziehen. Die Mahngebühren sind völlig ungerechtfertigt. Was kann der Kunde dafür, wenn E. On seinen Verwaltungsapparat nicht im Griff hat? Was kann der Kunde dafür, dass er nicht für 135,-- € Strom im Januar abgenommen hat, sondern nur für etwa 20,-- €? Ich verspreche, nie mehr als Kunde zu E.ON zu wechseln. Nach all dem, was sich E.ON hier leistet. Erstellen Sie die Abrechnung und gut ist es.
Bestell-/Kundennummer: 282029360501
Meine Forderung an E.ON Bayern:
Aufwandsentschädigung über 50,-- € für Telefonate/Schriftverkehr und Storno der Mahngebühren über 15,-- €
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Antwort auf die Beschwerde vom 06.04.2012
Guten Tag, Herr Reithmaier,
es tut uns leid, dass Sie sich über uns ärgern. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir Abschlagsbeträge rückwirkend nicht ändern können. Mit unserer Vertragsbestätigung hatten wir Ihnen den Abschlagsbetrag und die Zahlungstermine rechtzeitig mitgeteilt.
Ihre Schlussrechnung haben wir inzwischen erstellt. Sie müsste in den nächsten Tagen bei Ihnen eintreffen. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie länger auf die Rechnung warten mussten.
Vielleicht überlegen Sie es sich in Zukunft noch einmal und geben uns eine Chance, Sie von unserem Service zu überzeugen. Auf www.eon.de finden Sie immer unsere aktuellen Angebote.
Bis dahin wünschen wir Ihnen alles Gute!
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst