Ich bin seit 1 Jahr Besitzer einer BahnCard25. Diesen Monat wurde meine BahnCard mit der neuen gewechselt. Da auf der Bahncardfett 04.13 und auf der alten 04.12 draufstand, habe ich die Karte gewechselt und nicht beachtet, dass die Gültigkeit erst mit dem 15. und nicht, wie ich davon ausging (was auch logischer wäre), ab den 1. in Kraft dritt (stand da auch etwas kleiner). Mein Fehler, aufgefallen ist das erst der Kontrolleurin im Zug.
Zuerst sollte ich nachzahlen, was ich nicht konnte, da ich nicht genügend Bargeld da hatte und sie keine EC-Karten annahmen (nur Scheck oder Kreditkarten). Also hab ich ihr meinen Ausweis gegeben und sie mir einen Zettel und mit der Aussage: "Sie brauchen nichts mehr zu machen. Sie werden lediglich nur Post bekommen und alles passt." Die Frau war auch freundlich und höflich und alles, also dachte ich mir nichts dabei.
Als ich dann aber auf den Zettel schaute stand da: "Sie konnten heute bei der Fahrkartenprüfung keine gültige Fahrkarte vorlegen. Nach den geltenden Tarifbestimmungen sind Sie verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen den erhöhten Fahrpreis zu zahlen. Ansonsten kommen weitere Kosten auf sie zu (.) Zahlungsbetrag: **101,00 EUR."
Ich bin also, trotz der Aussage der Kontrolleurin (erstmal ohne BC25) zum DB Reisezentrum gegangen, da ich glaubte, sie hätten meine Daten in der Datenbank und ich müsse nichts oder nur wenig (bis 20 €) nachzahlen, da sie da ja nachsehen könnten. Fehlanzeige, Daten in Datenbank ja, ist aber nicht gültig, nur wenn ich ihnen die BC25 vorlege, muss ich 7€ nachzahlen, ansonsten (es war der 10.) eine Ersatzkarte beantragen, wenn ich meine, alte verloren hätte oder die 101,00€ zahlen.
Ich hatte Gott sei dank noch die alte Karte, dennoch ist dies, was Kundenservice angeht aller unterste Schublade und ich habe so was Kundenunfreundliches persönlich noch nicht erlebt. Da wird man sogar bestraft, eine BC25 zu kaufen, da ich mit einem normalen Fahrpreis (mit BC25 24,90€ ohne ca. 34€) hätte locker durchfahren können, ohne den Dreck mit BC25 und auch ohne dass fast dreifaches des Fahrpreises nachzuzahlen. Es kommt mich nämlich nun auf 125,90€, die ich der Bahn zahlen müsste. Wozu haben sie eine Datenbank, wo drin steht, dass ich eine gültige BC25 zu dem Zeitpunkt besessen habe, wenn sie diese nicht als Beweis für den Besitz eine BC25 gelten lassen?
Ich fordere nur eine bessere Regelung dieses Systems (nach dem Jahr kündige ich auch meine BC25, sofern sich dies nicht bessert) und auch, dass die Kontrolleure absichtlich falsche Informationen liefern, nur damit wir noch mehr zahlen müssen. Hätte ich ihr geglaubt und blind vertraut, wäre ich finanziell auf dem Boden.
Meine Forderung an Deutsche Bahn:
Bessere Regelung der bahncard25
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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kommentare und trackbacks 6
Diesen Vorgang einfach an Rainer Grube, Chef der DB,
berichten. Das hilft meistens.
Lies mal die Nutzungsbedingungen §7
-Die Beschwerde hat in einem sachlichen Ton [. ] zu erfolgen.
-Die Beschwerde muss den derzeit gültigen Regeln der Grammatik entsprechen.
Ausserdem ist der Text durcheinander und dadurch nicht wirklich verständlich!
Wenn doch gesagt wurde, es sei möglich, die Bahncard nachzuzeigen und nur 7€ zu zahlen, warum wurde dies nicht gemacht?
Auf der Karte steht das komplette Datum (Tag/Mon. /Jahr) direkt in der ersten Zeile. Gültig von: XX. XX.20XX bis XX. XX.20XX; darunter steht der Name (fett gedruckt) und dadrunter die Bahncard-Nummer. Diese andere Zahl mit Monat/Jahr steht quer an den Rand gequetscht.
Wie kann man da das Datum übersehen!
Diese Beschwerde ist doch ganz klar auf eine Fehleinschätzung von ReclaBoxler-9259971 zurückzuführen, der/die dann auch noch sein/ihr Luftschlößchen in Wolkenkuckucksheim erbaut.
Unter solchen Umständen dann aber hier auch noch eine Sammelbeschwerde reinzustellen, zeugt doch bereits von einem erheblichen Realitätsverlust.
Wer soll sich solch einer "Beschwerde" anschließen?
@ Nerda
ja, ja Rainer Grube wird das schon richten, aber ich meine, der heißt doch Robert Grube.
Lese ich die Kommentare richtig?
Sind die alle von den `DB online-kommunikations-pflegern ´? Eigentlich habe ich bisher Reclabox für ein Portal gehalten mit dem w i r - gebeutelte Verbraucher- uns etwas Luft machen können und wenn dann noch eine günstige Regelung unsres Dilemas erfolgt, ist das fantastisch.
Aber hier? Die Beschwerde ist doch ganz klar, deutlich und in ziemlich einwandfreiem Deutsch formuliert. was gibt es denn daran zu meckern?
Da es sich bei dieser Bahncard doch um die Verlängerung eines schon bestandenen Abos handelt, sollte man erwarten, dass sie natürlich a b Z u s t e l l u n g bereits Gültigkeit hat- bei
EC karten z. B. war das doch auch immer so. es hieß: alte vernichten, neue unterschreiben und nutzen. Dass kein Mißbrauch der 2. Karte erfolgt, sichert die Bahn doch durch die akribische Kontrolle der Nutzer (Identitätsprüfung).
Wer jemals versucht hat, an einem Serviceschalter der Bahn eine Problemklärung zu ereichen, weiß welche Wartezeit und welche Nerven das braucht.
Ich hatte einmal folgendes Pech: Bahncard am Serviceschalter gekündigt (fristgerecht zum Ende der Probezeit-) Vorgang war n i e im Bahncomputer auffindbar- zum Glück dann doch mein Computerausdruck den ich mir vorsichtshalber hatte geben lassen.
Also, liebe Reclaboxler, seid nicht so streng mit uns, den Verbrauchern- je modernisierter desto komplizierter! Teuere Hotlines. kryptische Textbausteine statt einer inhaltsbezogenen Antwort. oft hilft nicht mal die Androhung von Rechtsmitteln- ich habe manchmal das Gefühl man hofft wir geben iregendwann frustriert den Kampf um unser Kundenrecht auf.
OMG!
Ist es denn wirklich zu viel verlangt, bei einer Reise mit einer ermäßigten Karte den Ermäßigungsnachweis mitzuführen? Auf der neuen BC steht ja nicht darauf, dass es die Folgekarte aus einem Abo ist - es könnte also auch die erste sein, die der BF jemals besessen hat. Damit wäre er also auch nicht berechtigt, eine ermäßigte Fahrkarte zu kaufen, wenn die mitgeführt BC nicht gilt.
Liebe Leute, lest doch einfach mal die Verträge, die Ihr unterschreibt.