Zuerst das Gute: Angelockt von den super Angeboten bei Segmüller haben wir uns dazu hinreißen lassen, spontan einen Esstisch zu kaufen - Preis/Leistungsverhältnis war unschlagbar - in der Annahme, dass man diesen, wie inzwischen bei allen SB-Waren bei der Konkurrenz üblich, ohne Probleme zurückgeben kann und auch eine entsprechende Gutschrift auf dem Konto erhält. Dem ist aber bei Seegmüller nicht so!
Obwohl der Tisch nicht mal richtig ausgepackt wurde, geschweige denn montiert war (es hat sich bei uns schnell herausgestellt, dass er von der Holzart nicht wirklich in die Wohnung gepasst hat), wurde der Tisch zwar anstandslos zurück genommen, aber nur gegen die Ausstellung eines Einkaufsgutscheins, obgleich der Kaufbetrag gerade am gleichen Tag der Rückgabe vom Konto abgebucht war.
Auch wenn das Vorgehen rechtlich in Ordnung ist und Segmüller selbst zur Rücknahme nicht verpflichtet ist, so stellt sich bei diesem Vorgehen doch die Frage, ob man zukünftig nicht gleich im Internet bestellt und den stationären Handel - insbesondere Segmüller - umgeht; hier besteht ein 14täiges Rückgabe- und Rücktrittsrecht, ohne sich mit einem Einkaufsgutschein zufrieden geben zu müssen. Fraglich, ob dieses kundenunfreundliche Gebaren auf Dauer Bestand hat; in Zukunft werde ich den Laden so weit wie möglich meiden und nicht zwanghaft mittels Gutschein weitere Einrichtungsgegenstände kaufen zu müssen.
Bestell-/Kundennummer: Beleg: 85271167
Meine Forderung an Segmüller:
Lieber Segmüller, überlegt euch ein kundenfreundlicheres Gebaren; nur so kann man auf Dauer überleben.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 6
Wie Sie schon sagten, rechtlich ist es rechtens. Ich finde es auch eine Unverschämtheit, dass man dann nur noch einen Gutschein bekommt, aber GERADE SO überleben diese Möbelhäuser. XXXL ist genauso einer. Wenn man was zurückbringen will, nur gegen Gutschein.
Solange sich Kunden finden lassen, die in diesen Möbelhäusern kaufen, solange überleben diese auch.
Da könnt einem bald der kragen platzen. Kulanz erhalten und sich beschweren das man nicht noch mehr Kulanz erhält. Einfach mal irgentwas mitnehmen. So ein Kaufvertrag ist ja nicht ernst zu nehmen. Wenn ichs dann doch net will hat der Händler mir ja mein Geld zurück zu geben. Das sind die gleichen Leute die hier auch wieder ne Seitenlange Beschwerde schreiben würden wenn sie den Tisch gekauft hätten und dann bemerken das der schonmal ausgepackt wurde weil irgentwer einfach mal völlig Planlos drauslosgekauft hat weil juckt ja keinen, wenn der Händler es nicht zurücknimmt isses ein mieser abzocker. Mann muss doch wissen wie das eigene Wohnzimmer aussieht und sieht den Tisch. Und wenn man dann jegliche verantwortung für das eigene Handeln ablehnt sollte man sich nach nem Vormund umsehen.
@ ReclaBoxler-5910413
Danke, Du schreibst mir aus der Seele!
Firma hat sich auf meine Beschwerde nicht gemeldet. Wurde auch nicht direkt reklamiert.
Ja immer diese miesen Abzocker aus dem stationären Handel. Ich darf und will alles, aber für mein Fehlverhalten und meine falschen Entscheidungen nicht die Konsequenzen tragen wollen. Die Welt hat immer mehr anhnungslose, nichtwissende und betrogene Kunden. Es ist schade, dass die Menschen Ihr Hirn ausschalten beim Einkaufen und dann auch noch recht haben wollen. Ich meide diese Möbelhäuser auch, aber mehr wegen der Qualität als wegen der Abwicklung. Würden die Menschen vor dem Handeln (auch Einkaufen) nachdenken, würden Sie wesentlich ruhiger leben. Der Händler hat sehr wohl recht diese Praxis genauso umzusetzen, warum soll er auch alleine die Zeche für falsche Vorstellungen tragen? Wenn die Händler alle Kosten alleine zu tragen hätten und diese dann ohne wenn und aber auf die Preise umlegen würden, wäre das gemecker wieder über höhere Preise da. An den Beschwerdeführer: Dankbar sein das der Händler die Ware zurück genommen hat.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst