Ich habe im Dezember telefonisch einen Versteigerungskatalog bestellt. Mir wurde am Telefon gesagt, dass ich diesen jederzeit kündigen kann.

Nun habe ich das getan, zum 01.04.2009; Gestern kam ein Brief der Firma Daten Info Service aus Köln, dass die Kündigung erst zum 31.12.2009 vorgemerkt ist. Ich rief in der Firma an, dort sagte eine sehr unfreundlichen Bearbeiterin, dass man immer den Katalog für ein ganzes Jahr bestellt, kündigen kann man ihn nur dann, wenn man ein Objekt aus dem Katalog ersteigert hat. SO..wurde mir das aber damals nicht erklärt, sonst hätte ich das nicht gemacht.

Das dumme ist, die haben meine Bankverbindung und buchen nun fleißig weiter ab.

Es besteht aber kein schriftlicher Vertrag, keine Unterschrift. Mal streng genommen, hätte auch eine dritte Person mit meinen Bankangaben einfach bestellen können, oder?

Die Frage ist nun: Wenn ich die abgebuchten Beträge wieder zurückbuchen lasse (was

druchaus geht - habe mit meiner Bank schon tel.) was kommt dann?

Haben die ein Recht mir ein Mahnverfahren anzuhängen?

Wäre um jede Rat hier sehr sehr dankbar.

Meine Forderung an Daten Info Service Eibl:

Kündigung akzeptieren, aber nicht erst zum Jahresende

Firmen-Antwort ausstehend seit 17 Jahren, 102 Tagen und 13 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Auf meine Kündigung wurde bis jetzt überhaupt nicht reagiert. Ich habe es jetzt zweimal per Post und zweimal per Mail versucht und keine Reaktion. Dann habe ich eine Abbuchung zurückgehen lassen. Nun wurde der Betrag plus Gebühren wieder abgebucht. Als ich den Katalog bestellt habe wurde mir nur gesagt, sobald ich etwas kaufe, kann ich den Katalog wieder abbestellen. Toller Trick.

Ich habe das Geld von Daten Info service wieder zurück buchen lassen. Dann kam ein merkwürdiges Schreiben einer Inkasso-Firma mit der gleichen Adresse...die wollen mich jetzt in ihre Schuldnerdatei aufnehmen... und drohen inadequat mit der Schufa! Meine Empfehlung, sich nicht einschüchtern lassen.

Bei mir ist es ziemlich gleich wie bei euch, bei der Bestellung wurde mir gesagt dass das Abo jederzeit kündbar ist. Nach 3 Wochen habe ich es auch gekündigt. Kurz dannach bekam ich wieder einen neuen Katalog. Dann wiederum eine Kündigung und inzwischen ist ein Schreiben eingelangt indem auf den frühstmöglichen Kündigungstermin hingewiesen wird. Ich werd jetzt versuchen mir mein Geld zurückzuholen. Eine glatte Abzocke!!!

Auch uns wurde eine monatliche Kündigung zugesichert. Nach telefonischer Auskunft ist dafür ein Herr Breuer ( in Köln ) 0221 97459721 zuständig. Leider war er für uns momentan nicht zu erreichen. Werde dort mal persönlich vorbeigehen.

Habe inzischen auch eine Mahnung von dem Inkassounternehmen. Die Info über Herrn Bxxx, der aber nicht zu erreichen war, habe ich zwischenzeitlich auch bekommen. Als ich bei denen zur Klärung anrief, war die Aussage, es wird sich jemand aus der Regressabteilung mit mir in Verbindung setzen. Dies hat aber niemand gemacht und dann kam die Mahnung. Hat schon jemand irgendein sinnvolles Vorgehen außer nicht überweisen?

Gleiches bei mir. Nachdem ich das Geld der Abbuchung nach erfolgter Kündigung zurückbuchen habe lassen, bekam ich jetzt eine Mahnung/Auftragbestätigung über einen Fantasiebetrag von ca. 125 € - während der rückbebuchte Betrag ca. 20 € betragen hat.

Ich werde jetzt versuchen, den Konsumentenschutz zu befragen, was ich am besten tun soll, und die Sache sonst meinem Anwalt übergeben. Sicher jedoch werde ich nicht zahlen.

Bei mir genau das gleiche. Werde es aussitzen und erst mal abwarten. Bin auch rechtschutzversichert.. Sehe das entspannt.

Ich habe auch gestern (02.12.09) eine Zahlungaufforderung von dieser Euro Treuhand Inkasso bekommen.
An Henning P.: Haben Sie was besonderes gemacht, nach dieser Mahnung/Zahlungaufforderung der Inkassofirma?
An alle: haben Sie auch eine Mahnung einer Inkassofirma bekommen und wenn ja, was haben sie denn gemacht?
Vielen Dank.

Ich habe dem Inkassounternehmen kurz und knapp geschrieben, dass ich weder etwas bestellt noch bekommen habe und dass die Forderung irgendeiner verschrobenen Phantasie entsprungen sind. Wer jetzt etwas anderes behauptet, ist erst einmal beweispflichtig (was schon ein Ding der Unmöglichkeit ist. Meine Daten können sonst wie dubios an Eibl & Co. gelangt sein). Im Übrigen werde ich sofort einen Strafantrag stellen wegen versuchten Betrugs und Nötigung. Und prompt war Ruhe im Karton!

Dass ich Rücklastschriften veranlasst habe, versteht sich von selbst!

Hallo,

also ich hatte auch so meine Probleme mit der Daten Info Service Eibl. Und ich kann jedem nur raten per E-Mail mit Rechtsanwalt und Verbraucherschutz zu drohen, dann nehmen sie die Kündigung ganz schnell an. Ich habe denen geschrieben das wenn sie die Kündigung nicht sofort annehmen, ich an die Öffentlichkeit gehen werde. Mal davon abgesehen habt ihr kein Rechtskräftigen Vertrag mit der Firma und ein Abovertrag ist einseitig jederzeit Kündbar.
Lasst euch von denen nicht veralbern und bleibt hartnäckig und informiert soviel Leute wie möglich.

Auch ich habe aktuell Probleme mit der Daten Info Service.

Ich habe ursprünglich mit der Firma telefoniert, um ein einziges Heft zu bestellen. Dies wurde mir auch zugesendet. Es wurde am Telefon absolut nichts von weiteren Lieferungen oder Abo erwähnt.

Nachdem ich nun ein weiteres Heft bekommen habe, habe ich eine Mail an die Firma gesendet. Ohne Antwort.

Daraufhin eine zweite Mail mit Verweis auf die erste Mail. -> Keine Antwort.

Bei meiner dritten Mail mit Verweis auf die Empfangs- und Lesebestätigungen meiner beiden Schreiben dann gestern ein Brief im Postkasten.

Wir haben Ihre Kündigung erhalten und Kündigen Ihr ABO ??? zum nächstmöglichen Termin am 31.10.2010. ???

Da Sie uns Ihre Einzugsermächtigungen entzogen haben, werden wir Ihnen das Restsaldo als GEsamtrechnung stellen.

Bitte? Heute habe ich eine erneute Mail an das Unternehmen verfasst. Ich bin auf die Antwort gespannt.

Beste Grüße

Auch ich habe aktuell Probleme mit der Daten Info Service.

Ich habe ursprünglich mit der Firma telefoniert, um ein einziges Heft zu bestellen. Dies wurde mir auch zugesendet. Es wurde am Telefon absolut nichts von weiteren Lieferungen oder Abo erwähnt.

Nachdem ich nun ein weiteres Heft bekommen habe, habe ich eine Mail an die Firma gesendet. Ohne Antwort.

Daraufhin eine zweite Mail mit Verweis auf die erste Mail. -> Keine Antwort.

Bei meiner dritten Mail mit Verweis auf die Empfangs- und Lesebestätigungen meiner beiden Schreiben dann gestern ein Brief im Postkasten.

Wir haben Ihre Kündigung erhalten und Kündigen Ihr ABO ??? zum nächstmöglichen Termin am 31.10.2010. ???

Da Sie uns Ihre Einzugsermächtigungen entzogen haben, werden wir Ihnen das Restsaldo als GEsamtrechnung stellen.

Bitte? Heute habe ich eine erneute Mail an das Unternehmen verfasst. Ich bin auf die Antwort gespannt.

Beste Grüße

SO heute habe ich eine Antwort bekommen. Hat scheinbar dann doch gewirkt weiterhin druck zu machen.

Sehr geehrter Herr Jäger,

wir haben Ihren Auftrag zur Belieferung ohne Anerkenntis einer Rechtspflicht
storniert.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Breuer

Daten Info Service Eibl GmbH

Amsterdamer Strasse 133b

D-50735 Köln

Tel.: +49-(0)221-974597-0
Fax: +49-(0)221-974597-20

Hallo, auch ich habe bei Dateninfoservice den Versteigerungskatalog telefonisch bestellt. Am Telefon war nie die Rede über den Abschluss eines Abonnements, geschweige denn, von irgendwelchen Kündigungsfristen. Ich habe auch nie etwas unterschrieben, noch hatte ich je die Absicht, dort ein Abbonnement abzuschliessen.
Als ich jetzt die Einstellung des Katalogversandes forderte, bekam ich eine Kündigungsbestätigung mit dem Hinweis, dass der frühstmögliche Kündigungstermin erst ein Jahr später wäre und ich die Kataloge bis dahin bezahlen müsste. Der gesamte Rechnungsbetrag wurde mir hierfür auch gleich in Rechnung gestellt.
Nach mehrfachem Widerspruch wird jetzt ebenfalls gedroht, dass die Forderung an ein Inkassounternehmen weitergegeben wird, wenn ich nicht zahle. Ich habe dem Unternehmen jetzt mitgeteilt, dass ich Anzeige wegen versuchten Betruges erstatten werde, wenn diese Forderungsschreiben nicht eingestellt werden. Mal sehen, ob das hilft?
Grüße
A. Sewald

Recht haben alle, die sich als mündige Bürger nicht alles gefallen lassen. Kann nur dazu raten, wegen arglistiger Täuschung anzufechten.
Es kann doch nicht sein, daß wir alle zu blöd und schwerhörig sind, um vernünftig einen Vertragsabschluss hinzubekommen. Das Verkaufsargument, jederzeit kündigen zu können, zieht immer, was allerdings abgestritten wird. Die Mitarbeiter wären doch alle geschult, würden mehrfach auf Abo hinweisen und die Beschwerden im Internet wären nicht überzubewerten. Schließlich wären Beschwerden über jede Firma drin. Diese Logik empfinde ich einfach als drollig.

Hallo Leute,

das Vorgehen dieser Firma ist unseriös. Fakt ist, dass man denen aus verschiedenen Gründen keinen Pfennig zahlen muss.

Tut mir leid, falls ich hiermit Anwälten Verdienstmöglichkeiten nehme, aber die meisten Verbraucher zahlen lieber aus Unsicherheit, bevor sie zum Anwalt gehen. Das finde ich ungerecht.

Hier folgen daher ein paar Tipps mit Formulierungsvorschlägen:

1. Wer überhaupt nichts bestellt hat oder schriftlich nichts eingeräumt oder sonst wie bestätigt hat, ist fein raus:

Einfach nicht reagieren auf Schreiben jeglicher Art, sei es von der Firma selbst oder von deren hauseigenem "Inkassobüro"! Schreiben abheften und nicht einschüchtern lassen, auch nicht von horrenden Mahngebühren, denn die haben NICHTS in der Hand. Die leben (vermutlich sehr gut) davon, dass immer jemand weich wird und nur zahlt, um seine Ruhe zu haben.

Aber Achtung: Sollte tatsächlich ein von der Firma beim Amtsgericht beantragter Mahnbescheid reinflattern (eher unwahrscheinlich), müsst Ihr natürlich reagieren, und zwar der dem Mahnbescheid beiliegenden Anleitung gemäß widersprechen (idiotensicher). Beim Mahnbescheid prüft das Gericht die behauptete Forderung nämlich noch gar nicht. Mit Eurem Widerspruch verhindert Ihr, dass ein Mahnbescheid bestandskräftig wird.

Habt Ihr das getan, ist die Sache rechtlich wohl gegessen, denn, dass die anschließend vor dem Amtsgericht Klage erheben (der einzige seriöse nächste Schritt zur Eintreibung einer Forderung), ist sehr unwahrscheinlich. Im Fall der Fälle müsstet Ihr einfach bestreiten, dass ein solches Telefonat stattgefunden hat und Ihr irgendwas bestellt habt. Denn den (telefonischen) Vertragsschluss werden sie nicht beweisen können. Deswegen werden sie auch nicht klagen. "Vorsorglich" solltet Ihr aber noch den Widerruf erklären:

2. "Hiermit widerrufe ich meine auf Abonnierung Ihres Zwangsversteigerungskataloges gerichtete Willenserklärung mit sofortiger Wirkung."

Die Kunden werden von dieser Firma nicht über ihr Widerrufsrecht belehrt. Damit beginnt die Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen, der Widerruf des Vertrages kann deswegen jederzeit (schriftlich) erklärt werden. Am besten macht man das per Post und "vorab per Fax" mit Sendebestätigung.

Ergebnis ist, dass der Vertrag vollständig unwirksam ist. Das bedeutet nicht nur, dass die Firma vom Kunden keine Zahlungen mehr verlangen können, sondern dass bereits gezahltes Geld zurückgefordert werden kann! (Dafür können die, wenn DIE das Porto zahlen, ihre Kataloge zurückhaben, Unterstreichungen usw. schaden nicht. Falls nicht mehr vorhanden, haben die auch nur Anspruch auf den tatsächlichen Wert der Kataloge, der weit unter dem Kaufpreis liegt - wenn es sie überhaupt interessiert. )

3. "Vorsorglich fechte ich den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an."

Die Masche ist sonnenklar: Am Telefon wird von einer kurzfristigen Kündigungsfrist geredet, von der hinterher keiner wissen will. Reine Bauernfängerei - durch arglistige Täuschung. Wird dieser Vertrag angefochten, löst er sich rechtlich in Luft auf. Was geleistet wurde, können beide Parteien voneinander zurückfordern - also gezahltes Geld gegen Kataloge, s. o.

4. "Eine angebliche Bestimmung, wonach meine Kündigung des Vertrages erst zum (entsprechendes Datum ein Jahr später) möglich sein soll, ist weder Bestandteil des Vertrages noch wäre eine solche wirksam. Daher weise ich Sie hilfsweise darauf hin, dass meine (bereits mit Schreiben/Fax/wasauchimmer vom (Datum) oder hiermit) erklärte Kündigung mit sofortiger Wirkung wirksam ist."

Für diesen Fall ist im BGB im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, dass diese überlange Kündigungsdauer unverhältnismäßig und außerdem überraschend und deswegen unwirksam ist. Gilt also nicht.

5. Ganz wichtig, falls erteilt: "Hiermit widerrufe ich meine Ihnen erteilte Einzugsermächtigung."

Bei Abbuchungen die Bank informieren und Geld zurückholen, ist ja klar.

Ich hoffe, ich konnte dem einen oder anderen helfen. Zahlt nicht! Falls Ihr gezahlt habt, dreht den Spieß um und verlangt (nach Erklärung des Widerrufs) das Geld zurück, mit Fristsetzung (mit konkretem Datum, z. B. zwei Wochen später)!
Für Streitlustige - das Recht ist auf Eurer Seite: Mahnt Sie danach an (angemessene Mahngebühren nicht ausgeschlossen, da nach Fristablauf Verzug eingetreten ist)! Beantragt einen Mahnbescheid! Geht vor Gericht! Holt Euch das Geld zurück, damit denen der Spaß vergeht!

Viel Spaß!

Hallo Leute,

ein Nachtrag mit Erfolgsmeldung:
Im letzten Absatz des vorhergehenden Beitrags empfahl ich beiläufig, das bereits gezahlte Geld nach erklärtem Widerruf von der Firma Daten Info Service Eibl GmbH (unter Fristsetzung) zurückzufordern.

Ich darf berichten, dass die Firma auf ein Schreiben (mit dem im vorhergehenden Beitrag dargestellten Inhalt) zunächst zeitnah eine Mail geschrieben hat, mit folgendem Text:
"Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir die Akten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geschlossen haben. Eine Forderung gegenüber Herrn X besteht somit nicht mehr."

Und es kam noch viel besser: Den bereits gezahlten Betrag für zwei Kataloge, also rund 40,00 €, erstattete die Firma anstandslos innerhalb der Frist auf das angegebene Konto.

Ich hoffe, das ermutigt Euch zu ähnlichem Vorgehen. Lasst Euch nicht einschüchtern - man merkt an ihrem Verhalten, wie dünnhäutig diese Menschen selbst sind.

Zugegebenermaßen ist es sicherlich hilfreich, wenn die Firma die Post von einem Rechtsanwalt bekommt. In der Sache ist das aber nicht erforderlich und es tut hoffentlich auch ein Privatschreiben.

Viel Erfolg!

Hallo,
auch wir hatten den besagten Katalog übers Telefon abonniert. Aus div. Antworten in diesem Beitrag haben wir uns dann ein Schreiben "zusammengestellt" und per Fax + Einschreiben verschickt. Vor einigen Tagen kam dann die Anerkennung der Kündigung zum Monatsende.
Also: Nicht einschüchtern lassen und das Schreiben ruhig gleich auf volle Konfrontation schreiben.
Gruß

Hallo P. L, ich stehe vor demselben Problem wie Sie.
Können Sie mir bitte Ihr Schreiben zukommen lassen, damit ich es ebenfalls an das Unternehmen schicken kann?
Danke und viele Grüße!

Hallo d. g,
würde ich gerne - aber gehe davon aus, dass Sie Ihre Mailadresse hier nicht veröffentlichen wollen. Bitte ggf. eine Adresse bei web.de oder ähnlich anlegen, Schreiben folgt dann.
Gruss
pl