04.05.2012 | 08:38 Uhr · 2946 Views · von ReclaBoxler-7434531

Landesgericht St. Pölten (St. Pölten)

Justizskandal durch Verweigerung eines Grundrechtes!

Mir wird durch Ihr Urteil aktuell das Grundrecht eines Bürgers auf Schutz vor Kriminalität verweigert. Sie verweigern seit Jahren und nun aktuell die Ermittlungen in meinem Fall. Ihr Argument: die Verjährung sei eingetreten. Das ist nicht mein Verschulden, denn seit Jahren wird die Strafverfolgung trotz meiner Strafanzeigen nachweislich verweigert.

Die Behörden sahen ungerührt zu, wie ein Haus aufgrund von Betrug und massiven Unterschlagungen beschlagnahmt und zwangsversteigert wurde. Aktuell wird in einem weiteren Zivilprozess von mir eine 5-stellige Summe von den Betrügern gefordert. Das ist nur aufgrund der stattgefundenen Unterschlagungen und stattgefundenen Machenschaften möglich. Folglich ist meine Strafanzeige brandaktuell!

Sie begründen Ihr Urteil damit, dass ich keine Beweise benannt hätte. Das ist falsch! Ich habe mannigfache Beweise und Zeugen benannt. Ich schrieb, dass ich Ihnen die Kopien dazu auf Anforderung übersenden werde. Aus gemachten schlechten Erfahrungen mit den Strafverfolgungsbehörden übersende ich diese aufgrund des mir entstehenden Arbeitsaufwandes und der daraus entstehenden Kosten nicht gleich mit.

Gleichwohl übersandte ich Ihnen in Kopie eine Aussage eines weiteren Zeugen. Ich erfuhr erst jetzt von dem Wissen dieses weiteren Zeugen. Die Aussage ist neu und überaus gravierend. Sie berechtigt mich zu einer weiteren Eingabe und dem Verlangen auf Ermittlung und Strafverfolgung.

Ihr Urteil ist unrichtig und ungerecht. Zu der Tatsache, dass ich in einem schon unfassbar großem Ausmaß eine finanzielle Schädigung durch diese Kriminalität erleiden musste (in 6-stelliger Höhe) und meine Existenz dadurch vernichtet wurde, fordern sie von mir für dieses Urteil, dass Sie die Ermittlungen weiter verweigern, 90,00 Euro!

Es geht um das Ehepaar K. Er ist Allgemeinmediziner mit einer Tätigkeit in einem Altenheim. Er ist umfassend über alle Untersuchungen, die man mit unserer Mutter anstellte, informiert. Durch dieses Fachwissen bedingt dokumentierte seine Ehefrau, Frau B. K., dass unsere Mutter eine Hochrisikopatientin ist. Jede Aufregung konnte den Tod unserer Mutter bedeuten und brachte sie zumindest dem Tod ein Stück näher. Schriftliche Aussage der B. K.

Direkt nach dem Tod unseres Vaters redeten die K´s unserer Mutter ein, dass sie verarmt sei. Das geschah nachweisbar wider besseren Wissens. Frau K. dokumentierte, dass sie das selbst überprüft habe. Das Konto unseres verstorbenen Vaters sei leer und abgeräumt. Erst später, kurz bevor ich den Erbschein erhielt, schrieb Frau K.: das Konto sei doch gefüllt und unberührt. Ich wies zudem die Kontovollmacht der K´s nach.

Die K´s erklärten unserer Mutter, dass ihre finanzielle Lage so schlimm sei, dass sie ihr Haus nicht halten könne und kein Geld zum Lebensunterhalt besitzen würde. Auch diese Aussagen gibt es in vielfacher schriftlicher Art, auch in Zivilprozessen. Weiter: unsere Mutter müsse deshalb ihr Haus verkaufen. Sie sollte nach Wien ziehen. Die K´s würden unserer Mutter eine Wohnung kaufen und mit dem Rest des Geldes aus dem Verkaufserlös sollte unsere Mutter leben.

Aus diesem Grund musste unsere Mutter auf Forderung der K´s ihr Gold, Bargeld und ihren wertvollen Brilliantschmuck im Dezember 2005 nach Wien zu den K`s bringen. Eine Zeugin beobachtete unsere Mutter beim Einpacken der Werte und hörte eben diese Erklärungen unserer Mutter dazu.

Die K´s kauften unserer Mutter davon natürlich keine Wohnung. Unsere Mutter sollte zuerst das Haus verkaufen. Unsere Mutter forderte aus diesem Grund u. a. das oben Beschriebene von den K´s zurück. Die K´s leugneten dreist gegenüber unserer Mutter die Werte von ihr erhalten zu haben. Aus diesem Grund beauftragte unsere Mutter einen Rechtsanwalt. Dieser musste u. a. diese Werte für unsere Mutter von den K´s einfordern. Das erzählte unsere Mutter zwei Zeugen. Der zuletzt angegebene Zeuge gab eine detaillierte Erklärung ab, die ich Ihnen jetzt aktuell übersandte. Im ganzen fiel unsere Mutter drei Zeugen auf. Unsere Mutter hätte völlig hoffnungslos gewirkt.

Unsere Mutter hat ihre Forderung an die K's nicht lange überlebt! Sie verfügen über die Informationen dazu!

Nach Jahren des vehementen Bestreitens durch die K´s, diese Werte und weiteren unterschlagenen Nachlass in Besitz zu haben, musste Frau K. in einem Zivilprozess zugeben, dass das Gold eben doch durch unsere Mutter im Dezember 2005 zu den K´s gelangt ist.

Frau K. musste zugeben, dass ein Teil des unterschlagenen Goldes über das Konto der Frau K. bei der Bank Austria in Perchtoldsdorf verkauft worden ist. Frau K. behauptete aber nun, dass unsere Mutter das Gold allein verkauft hätte. Deutlich: ohne Frau K´s Beteiligung. Aufgrund der Bankgesetze hatte unsere Mutter aber keinen Zugang zu dem Konto der Frau K. Daraus ergibt sich zwangsläufig die Beteiligung der Frau K. an dem Goldverkauf.

Nun hat Frau K. im laufenden Prozess kürzlich zugegeben, dass unsere Mutter Bargeld im Dezember 2005 mit zu den K´s gebracht hat. Dieses Bargeld hätte unsere Mutter wieder mit zurück nach Deutschland genommen.

Damit sind weitere schriftliche Lügen der B. K. aufgedeckt. Frau K. gab vorher schriftlich, auch im Zivilprozessen, an, dass unsere Mutter das Gold verkaufen musste. Unsere Mutter hätte dieses Gold zum Lebensunterhalt benötigt. Also gelogen! Man muss davon ausgehen, dass Frau K. erst nach der Abreise unserer Mutter, also nach dem 04.02.2006, einen Teil des Goldes allein bei ihrer Bank zu Geld gemacht hat. Nur einen Teil, um das Geldwäschegesetz zu umgehen!

Nachdem unsere Mutter verstorben wurde, behauptete Frau K. in Deutschland gegenüber einer Rechtsanwältin, dass sie gemeinsam mit unserer Mutter einen Teil des Goldes verkauft habe. Frau K. gab an, dass sie dafür eine Verkaufsabrechnung haben würde. Aus diesem Grund forderte die Rechtsanwältin diese Abrechnung an. Frau K. gab diese Abrechnung bis heute nicht heraus. Ein Skandal bei den vielen Zivilprozessen aus diesem Grund!

Auf dem der Staatsanwaltschaft bereits seit Jahren überlassenen Video sieht und hört man deutlich die Frau K., wie sie von dieser Verkaufsabrechnung des Goldes spricht.

Nun gab Frau K. auch neuerlich in dem Zivilprozess an, dass sie den Brilliantschmuck eben doch im Dezember 2005 durch unsere Mutter erhalten hat. Ebenso, wie Bargeld. Frau K. sagt weiter dazu schriftlich aus, dass unsere Mutter diesen Brilliantschmuck, sowie das Bargeld am 04.02.2006 wieder zurück mit nach Deutschland genommen hätte.

Der Brilliantschmuck und das Gold befanden sich aber nicht im Reisegepäck unserer Mutter. Auf Nachfrage sagte unsere Mutter, dass eben diese Werte bei den K´s sind. Das genau erklärte unsere Mutter auch den beiden Zeugen. Deshalb forderte unsere Mutter über einen Rechtsanwalt schriftlich diese Werte bei den K´s an.

Auf dem Video sieht man, wie Frau K. nach dem Verstreben unserer Mutter um dieses Schreiben des Rechtsanwaltes kämpft. Kein anderer sollte es erhalten oder gar lesen können. Die K´s durchsuchten dann fieberhaft die Wohnung unserer verstorbenen Mutter. Die Suche endete abrupt, als Frau K. dieses Schreiben gefunden hat und schnell in ihrer Handtasche versenkt hat. Auch diese Unterschlagung wurde durch einen Zeugen beobachtet.

Nach der Unterschlagung durch Frau K. konnte sich dieser Rechtsanwalt überhaupt nicht mehr an sein eigenes Schreiben erinnern. Auch das gibt es schriftlich! Das Video beweist aber die Existenz dieses Schreibens. Die beiden Zeugen haben zudem den Inhalt des Schreibens angegeben.

Die K´s stopften ihren Geländewagen bis unter das Dach mit Nachlass voll und verschwanden damit nach Wien. Ich beerdigte unsere Mutter. Auch diese Mitnahme des Nachlasses wurde durch die K´s bestritten und noch dreist bei mir angefordert. So gelangen die K´s an mein Geld.

Trotz vehementen Bestreitens sind bisher nachweisbar bei den K´s aufgetaucht: ein Teil des selbst mitgenommenen Nachlasses, die Bauzeichnungen und Versicherungsunterlagen unseres Hauses und der Rechtsanwalt der K´s hortet oder hortete den Schmuck, welcher sich am Leichnam unserer Mutter befand in seiner Kanzlei. Erst auf massiven Druck durch die Bestatter hat dieser Rechtsanwalt den Besitz eines Umschlages mir Gegenständen zugegeben. Bis heute braucht weder Frau K. noch dieser Anwalt mitteilen, welcher Schmuck sich in diesem Umschlag befindet.

Ich wurde angezeigt, dass ich im Januar 2006 in Deutschland unserer Mutter 6.500 Euro gestohlen hätte. Diese Summe soll laut Dokumentation der Staatsanwaltschaft in Deutschland aus einem Teilverkauf eben dieses Goldes stammen und zum Teil von Frau K. Sie hätte unserer Mutter dieses Geld zum Lebensunterhalt gegeben.

Nur, unsere Mutter befand sich von Dezember 2005 bis zum 04. Februar in Österreich bei den K´s und zwar mit ihrem Bargeld, dem Gold und dem Brilliantschmuck. Ich sollte im Januar 2006 den Erlös daraus in Deutschland gestohlen haben. Diese Lüge ist enttarnt!

Vor der richterlichen Anordnung zur Hausdurchsuchung schrieb der Anwalt der K´s mich an. Ich sei des schweren Einbruch Diebstahls überführt. Das staatsanwaltliche Ermittlungsergebnis läge vor. Da die K´s genau wussten, dass ich nicht gestohlen habe, weil sie, inzwischen nachweisbar, sich selbst im Besitz dieser Werte wussten, konnten sie auch die Hausdurchsuchung bei mir ad absurdum führen. Gleichzeitig erhielt ich von diesem Anwalt eine fristlose Kündigung meines Ladengeschäftes und meiner Wohnung im Elternhaus. Die K´s und er selbst brauchten unser Haus schnell leer. Der Rechtsanwalt hatte einen Käufer für unser Haus aufgetan. Dieser wollte es aber nur leer kaufen. Somit muss ich auch diesem Anwalt Eigeninteresse unterstellen. Er hätte eine Vermittlungsprovision kassieren wollen und die Beurkundung dieser Verkaufs in seiner Eigenschaft als Notar.

Einem mir gestohlenen Brief entnahm dieser Rechtsanwalt in widerrechtlicher Art und Weise den für mich bestimmten Inhalt. Er schrieb den Adressaten an und behauptete, dass ich meine Mutter bestohlen hätte. Somit betrieb er nach meiner Auffassung Rufmord! Er forderte von dem Adressaten Schadenersatz und die Bezahlung seiner Kostennote.

In der gleichen Sache forderte dieser Anwalt von mir 6.500 Euro und die Bezahlung einer höheren Kostennote in gleicher Sache. So gelangt man an das Geld anderer Menschen!

Weiter habe ich Ihnen nachgewiesen, dass dieser Anwalt mich verklagt hat. Ich musste seine nur vorgebliche Tätigkeit für unsere Mutter bezahlen. Der Betrug liegt glasklar und nachgewiesen vor. Sie haben auch dieses! Dieser Anwalt war eben nur für die K´s tätig. Aus diesem Grund fand sich in der Wohnung unserer verstorbenen Mutter eben auch nur 1 Schreiben dieses Rechtsanwaltes an, welches durch Frau K. unterschlagen wurde.

Die unfassbare Aktion des Nachlasspflegers des Amtsgerichtes, dass er zusammen mit den K´s in die Wohnung der Verstorbenen eindringen wollte und dieses ohne mich zu informieren, liegt Ihnen auch vor. Im Beisein der K´s hatte dieser Nachlasspfleger zuvor das Testament eröffnet. Daher hatte er Kenntnis davon, dass ich eine gleichberechtigte Erbin bin. Ich erhielt das Testament erst nach Wochen und nur weil ich nachfragte!

Warum brachten die K´s den Nachlasspfleger zu diesem unfassbaren Tun? Sie wollten unbedingt in den Besitz des brisanten Schreibens gelangen!

Das ist nur ein Auszug der Ihnen überlassenen Informationen!

Meine Forderung

Ich fordere, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt und die Rücknahme der gegen mich festgesetzten 90,00 Euro.