Keine Schlussrechnung 2011

Quickborn

Seit einer fehlerhaften Abrechnung im Januar werden keine Abschlagszahlungen mehr abgebucht. Die EON Hanse hat es innerhalb von nun fast fünf Monaten nicht geschafft, eine Schlussrechnung zu erstellen. Mir wird nur seit mehreren Anrufen gesagt, dass meine Abrechnung fehlerhaft sei und deshalb nicht erstellt werden kann.

Ein Anruf bei Eon Hanse Quickborn: wir sind nicht zuständig. Wo kann ich auf den Tisch klopfen? Es wurde in „Stenoform“ eine Liste heruntergerattert. Wenden Sie dahin. Vielen Dank für diesen ausgezeichneten Service.

Bestell-/Kundennummer: 242065853368

Meine Forderung an E.ON Hanse:

Schlussrechnung 2011

Antwort auf die Beschwerde vom 03.05.2012
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Servicemanagement

07.05.2012 | 11:13 Uhr

Guten Tag, Herr Korbel,

Sie haben Recht, von einem kundenorientierten Energiedienstleister können Sie mehr erwarten. Wir bitten Sie um Entschuldigung, dass Sie bisher noch keine korrekte Jahresrechnung erhalten haben und auch Versprechen nicht eingehalten wurden.

Heute haben wir eine gute Nachricht: die Rechnung ist auf dem Weg zu Ihnen. Dabei haben wir den korrekten Einzugszählerstand vom 18. Juni 2011 berücksichtigt.

Bei Erdgasrechnungen muss immer ein Datenaustausch mit dem Netzbetreiber stattfinden. Neben dem Zählerstand brauchen wir bei einer Erdgasrechnung noch weitere Daten: Brennwert und z-Zahl. Damit wir die in Kubikmetern gemessene Menge Erdgas umgerechnet in Kilowattstunden. Denn die Abrechnung soll ohne den Einfluss von Druck und Temperatur erfolgen. Solange uns die Daten vom Netzbetreiber nicht vorliegen, können wir keine Erdgasrechnung erstellen. Es tut uns leid, dass es bei Ihnen diesmal länger gedauert hat.

Wir hoffen, dass wir Ihnen die Hintergründe erläutern konnten, und die Angelegenheit damit für Sie erledigt ist.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Ich vermute mal eben doch, dass ein Restguthaben besteht und man deswegen die "fehlerhafte Abrechnung" vorschiebt, um noch ein wenig Zinseinnahmen aus dem Guthaben ziehen zu können.

Frist setzen für die Rückzahlung und die korrekte Jahresendabrechnung und gut ist.

Desweiteren lässt sich aus einer Jahresabrechnung ja auch (zumindest mittelbar) die Abschlagshöhe für das neue Jahr berechnen/vermuten. Im Falle eines Guthabens dürfte ja dann auch der Abschlag sinken, je nach Vereinbarung.

Also, nicht einfach nur auf sich beruhen lassen.

Die Abrechnung wurde auf Grund der Beschwerde zügig bearbeitet und zugestellt.
Mit freundlichen Grüßen
W. Korbel