Am 25. September 2011 befand ich mich mit meinem Mann und meiner Tochter im ICE auf der Rückfahrt nach Hause von Frankfurt nach Hamburg. Ich hatte ein 1. Klasse-Ticket online gebucht, da dieser Sonderpreis nicht wesentlich teurer war als das normale 2. Klasse-Ticket.
Wie auch während der Hinfahrt wurde unser Ticket kontrolliert und ich zeigte es zusammen mit meiner Bahn-Kreditkarte vor. Die Kontrolleurin, Frau L., meinte dann, wir dürften hier nicht sitzen. Wir hätten ein 1. Klasse Ticket, aber nur eine 2. Klasse Bahncard und sollten daher mal soundsoviel hundert Euro nachzahlen. Ich fragte, weshalb ich denn die Möglichkeit hätte, ein 1. Klasse Ticket im Internet zu kaufen, wenn ich gar nicht dazu berechtigt wäre und auch die korrekten Angaben gemacht hätte. Eine Antwort darauf hatte sie nicht. Auch darauf, wo dies denn in den AGBs der DB stehen würde, konnte sie nichts sagen. Der Wortwechsel wurde jedenfalls von Seiten der Kontrolleurin immer unfreundlicher. Frau L. konnte sich auch nicht erklären, weshalb denn der Kollege auf der Hinfahrt keine Beanstandung gehabt hätte, und stellte uns dann eine "Fahrpreisnacherhebung" aus.
In der Fahrpreisnacherhebung hieß es wörtlich: "Sehr geehrter Fahrgast, Ihr Online -Ticket konnte heute bei der Fahrkartenkontrolle nicht abschießend geprüft werden, da die erforderliche Legitimation bzw. das Online-Ticket nicht vorgelegt werden konnten. Dies wurde auf der Fahrpreisnacherhebung festgehalten. Wir werden den Sachverhalt umgehend prüfen und Sie darüber schriftlich informieren. Bitte ignorieren Sie bis dahin die Zahlungsaufforderung. Die 14-Tagefrist ge. Nr. 3.91.188 Personenverkehr beginnt erst mit Zugang der schriftlichen Information. Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Fahrt."
Außerdem war hier ein "noch zu zahlender Betrag" von 237,20 Euro angegeben, den wir, hätten wir uns nicht geweigert, neben den bereits für das Ticket gezahlten 252,50 Euro hingeblättert hätten.
Zuhause angekommen schrieben wir nicht nur eine e-mail, um zu erfahren, wie es denn zu diesem Irrtum kommen konnte und um uns über die Unfreundlichkeit der DB-Mitarbeiterin zu beschweren. Es wurde jedoch immer nur auf unseren Fehler beharrt. Zwischendurch – wie löblich – erhielten wir tatsächlich einen 10 Euro-„Kulanz“-Gutschein. Doch zu guter Letzt erfolgte nur noch der Kommentar - wir müssten uns nun an eine andere Stelle wenden.
In der nächsten Zeit geschah nichts, bis dann 2 1/2 Monate später, Anfang Dezember, ein Schreiben der Fa. Infoscore Forderungsmanagement GmbH ins Haus flatterte. Diese wollte im Auftrag der Firma DB die überfällige Forderung von schlappen 304,88 Euro eintreiben. Zur Zahlung hatten wir ab Datum des Schreibens gerade mal 9 Tage Zeit. Besonders passend in der Vorweihnachtszeit!
Am 21. Dezember schrieb das Inkasso-Unternehmen zurück und überreichte uns eine Kopie des Schreibens der DB, "welches Ihnen leider nicht zugestellt werden konnte". Wie kommt es, dass die Schreiben eines Inkasso-Unternehmens ankommen, aber die der Deutschen Bahn nicht, die doch nicht nur aufgrund der Zustellung und Rechnungstellung für die Bahnkarten unsere korrekte Adresse haben muss? Darin jedenfalls wurde ich aufgefordert, eine Kopie des online-Tickets sowie der Legitimation bis zum 4. Januar 2012 einzureichen unter der Drohung, das Einzugsverfahren bei Nichtbeachtung des Termins fortzusetzen.
Natürlich schickte ich die geforderten Unterlagen innerhalb der Frist an das Inkassounternehmen und war davon überzeugt, die Angelegenheit sei nun erledigt. Dies war ich auch bis zum 24. April 2012. An diesem Tag erhielt ich erneut ein Schreiben von Infoscore Forderungsmanagement GmbH, die "nach wiederholter Prüfung" feststellten, die Forderung ihrer Auftraggeberin bestände immer noch. Wörtlich schrieben sie: "Nach Auskunft unsere Auftraggeberin erfolgte die Kontrolle in der 1. Klasse. Da Sie jedoch nur im Besitz einer Bahncard für die 2. Klasse sind, waren Sie nicht dazu berechtigt, ein Online-Ticket mit Ermäßigung für die 1. Klasse zu erwerben. Unsere Auftraggeberin ist jedoch bereit, die Gesamtforderung auf EUR 125,90 zu ermäßigen."
Welch' eine Großzügigkeit! Unverschämt finde ich nicht nur, dass die DB immer noch auf eine Nachzahlung beharrt, sondern auch dass nach so langer Zeit seit der Bahnfahrt (sieben Monate) gerade mal eine Zahlungsfrist von 10 Tagen "gewährt" und schon wieder mit dem Gericht gedroht wird.
Ich bin eine fleißige Bahnfahrerin - unsere Familie ist von Hamburg bis Stuttgart verstreut. Der Umsatz, den ich der Bahn beschere, beträgt mehr als 1.000 Euro im Jahr. Bis zu diesem Ereignis war ich von der Bahn überzeugt, doch seitdem trete ich Reisen mit der Deutschen Bahn mit gemischten Gefühlen an. Muss ich doch damit rechnen, dass wieder ein Kontrolleur der Meinung sei, ich dürfe so nicht reisen. Aufgrund meiner vielfachen Reisen per online-Ticket (die ich mittlerweile sogar schon für andere Personen buche) bin ich der Überzeugung, keine gravierenden Buchungsfehler zu machen und habe seitdem mindestens sieben neue Tickets gekauft. Jedes Mal habe ich Angebot in der 1. Klasse zum Sparpreis auf dem Bildschirm gehabt.
Um dies zu verdeutlichen, schicke ich einmal einen Screenshot mit - zur weiteren Kenntnisnahme und "Erleuchtung". Es hat sich einiges getan in punkto online Ticket Buchung - zum Vorteil. Doch hier hapert es gewaltig.
Also: Weshalb bekomme ich einen 1. Klasse Sparpreis angeboten, wenn ich ihn unter Angabe der 2. Klasse Bahncard nicht nutzen darf?
Bestell-/Kundennummer: FN-Nummer: 4011238971879
Meine Forderung an Deutsche Bahn:
Rücktritt von der Forderung über 125,90 EUR
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Sie sollten sich die Nutzungsbedingungen / AGB Ihrer Bahn- (Kredit-) Card ansehen. Da steht, was Sie damit dürfen.
Nur das zählt - nicht das, was Ihnen in einem Online-Buchungsportal angeboten wird oder was in der Vergangenheit akzeptiert wurde.
Danach sollten sie entscheiden, ob Sie zahlen oder einen Prozess riskieren.
(werrtfreier Vorschlag. Ich kenne die AGBs / Nutzungsbedingungen nicht)
Die Bahncard für die 1. Klasse ist doppelt so teuer.
http://www.bahn.de/p/view/bahncard/ueberblick/preise.shtml
Was für ein herrlicher Beitrag dummdreister Bürokratie!
Ich würde die Strafe absitzen gehen und ich wette sie können die auch absitzen, während U-Bahn-Schläger auf Bewährung freigesprochen werden.
Ansonsten versuchen sie ihr Glück mal beim Verbraucherschutz.
Langsam kann man die Bahnbeschmierer und Sitzplatz aufschlitzer verstehen.
Der Kunde soll alle Tätigkeiten am Computer selbst ausführen, passiert ihm dabei ein Fehler, hat er natürlich selbst Schuld.
@Herrlich: Das ist bei allen anderen Tätigkeiten des Lebens genauso. Du musst dir alleine deine Kleidung anziehen und wenn du dabei einen Fehler machst trägst du die Konsequenzen, du musst alleine über die Straße gehen und wenn du das Auto von links übersiehst trägst du die Konsequenzen. und so ist es auch bei der Bahn.
Irgendetwas stimmt hier jedenfalls nicht. für den normalen Sparpreis, also 3 Tage im Voraus, Zugbindung und übers Wochenende buchen ist soweit ich weiß keine Bahncard notwendig, höchstens zur Identifizierung, aber da geht ja auch eine Kreditkarte. Für den Bahncard-Preis, welcher der gleiche sein dürfte, aber dann ohne Zugbindung ist dann schon eine BC notwendig. obwohl ich mir hier nur schwer vorstellen kann, dass man mit BC 2. Klasse nen Ticket für die erste Klasse mit Ermäßigung bestellt bekommt.
Also wie Peter. Pan schon schrieb, mal mit allen Belegen nen Rechtsbeistand oder ne Verbraucherschutzzentrale aufsuchen oder sowas in der Art, um klären zu lassen was sie nun gebucht haben und ob es sich relativ gefahrlos möglich ist im Zweifel nen Prozess zu riskieren
Bestellen kann in der Regel jeder und alles, so sagen Sie ja selber, daß Sie für Freunde auch bestellen. Wenn das Bahnticket nur in Verbindung mit einer gültigen Bahncard vergünstigt war, dann muß auch beides übereinstimmen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß dies nicht notwendig war, denn dann hätte die Zugbegleiterin nichts
zu beanstanden zu haben unde auf die Kulanz des ersten Zugb. kann man sich natürlich nicht berufen.
@Herrlich das ist doch bitteschön nicht Ihr ernst, daß man auf Unzufriedenheit mit Sachbeschädigung reagieren sollte, wo komm wir denn da hin.
Damit würde ich sofort zur Verbraucherzentrale gehen. Die Bahn kann sich hier nicht von Schuld freisprechen. Hier liegt eindeutig ein Problem mit dem Bestellsystem vor. Wenn mir angeboten wird, mit der Bahncard für die 2. Klasse ein Ticket der 1. Klasse zu kaufen, nehme ich das Angebot doch gerne an.
@Ggg Wo liegt denn die Schuld der Bahn?
Man kann in Köln überall vergünstigte Fahrkarten für Kölnpass-inhaber kaufen. Wenn Du aber in der Bahn keinen Kölnpass vorzeigen kannst, weil man ihn gar nicht besitzt, ist man DRAN.
Ergo man kann 1. Klasse Tickets kaufen, muß aber bei der Kontolle auch eine 1. Klasse Bahncard besitzen.
Die Verbraucherzentale berät auch nicht kostenlos und möglicherweise zahlt man zu den geforderten Leistungen auch noch die Beratung!
Ich hoffe für die BF, das die Bahn kulant ist und ihre Forderung einstellt. Fakt ist aber U. N.W.I. S.S.E. N.H.E. I.T schützt vor S. T.R.A. F.E. nicht
Wenn Sie wirklich fleißige Bahnfahrerin sind, dann sollten Sie wissen, dass es eine BahnCard 50 für die 1. Klasse und eine BahnCard 50 für die 2. Klasse gibt. Was meine Sie, warum Ihre Bahncard Bahncard 50 2. Klasse heißt? Beim Kauf Ihrer Bahncard haben Sie unterschrieben, dass Sie damit ermäßigte Fahrkarten im Bereich der 2. Klasse erwerben dürfen.
In diesem Fall haben Sie tatsächlich eine Leistung genutzt, für die Sie nicht bezahlt haben. Wenn man Fehler macht sollte man nicht die Schuld bei anderen suchen, sondern dazu stehen und dafür grade stehen.
Wenn ich keine Bahncard 1. Klasse besitze, kaufe ich keine Tickets 1. Klasse. Nicht frei nach dem Motto "Man kann es ja mal versuchen. "
Sollte die Karte nicht in Zusammenhang mit dem Ticket stehen, dann wäre es unlogisch von der Kontrolleurin, diese sich zeigen zu lassen. Lg.
Noch ein Tipp am Rande "Man sollte nie schlafende Hunde wecken", denn schließlich haben Sie die Bahn schon auf der Hinfahrt ge.pr. ellt. Am Ende fordert sie noch die Verlustgelder der Hinfahrt.
Bevor hier noch weiter über den Beschwerdeführer negativ gesprochen wird, empfehle ich euch ALLEN nochmals den Screenshot zu betrachten und ggf. es selber über die Bahnhomepage nachzuvollziehen.
Es ist nämlich so das die Bahn im irrtum ist, wir reden hier von einem Sparticket mit Zugbindung welches jede Person frei kaufen kann. Wenn ihr die selbe Strecke nämlich mit 2 Erwachsenen und 1 Kind ohne Bahncard eingebt werdet ihr sehen das der selbe Preis raus kommt. Es ist also vollkommen unerheblich ob die Beschwerdeführerin im Besitz einer Bahncard ist oder nicht. Die Bahncard kann in diesem fall höchstens verwendet werden um zu identifizieren das der Käufer des Tickets auch wirklich vor einem sitzt.
Bevor der einwand kommt, NEIN es ist nicht möglich Tickets zu buchen ohne das man eine solche Bahncard auf der Homepage angibt. So ist es also nicht möglich Tickets für Bahncard first-Besitzer zu buchen wenn man diese nicht auch so angibt.
@M.No.
Was denn nun erst erklären Sie das man sie nicht braucht, und dann ist sie bei der Buchung wieder erforderlich? Was denn nun?
Kann jeder mit dem Ticket fahren ohne im Besitz einer Bahncard oder nicht und warum soll man dann bei der Buchung, dann die Bahncard aud der Hompage angeben, wenn man sie doch gar nicht braucht? Warum hat BF dann nicht den Personalausweis benutzt, um sich zu legitimieren?
Erst muß man sich mit der Bahncard ausweisen, damit man überhaupt die Fahrkarten kaufen zu können und dann ist die Bahncard aber wiederum egal. Ergibt doch gar keinen Sinn!
OK nochmal für Sie:
Wenn man bei der Bahn online ein Ticket erwirbt, dieses ausdruckt und dem Schaffner vorzeigt muss man sich legitimieren das man auch wirklich der Besitzer dieses Tickets ist. Selbstverständlich legt man dies bei der Bestellung fest
Das kann durch eine bahn. bonus Card, BahnCard, Kreditkarte, ec-Karte (Maestro) oder einen Personalausweis erfolgen.
Natürlich gibt man die Bahncard an um den zugehörigen Rabatt auf die Tickets zum Normalpreis zu erhalten (Spartickets sind laut Bahn.de davon ausgeschlossen). Bei bahncard 25 also logischer weise 25 % weniger vom Fahrpreis. Es soll schließlich vorkommen das es Tage gibt wo das Volumen an Spartickets aufgebraucht ist oder man ungebunden vom Zug sein will.
Na prima, dann wird die Bahn ja bald ihre "unberechtigte" Forderung einstellen, wenns dann so ist. Wundert mich nur das die Zugbegleiterin das nicht wissen soll, daß der Sachverhalt ja so "eindeutig" ist.
Habe mir auch alle Kommentare durchgelesen und muß feststellen, daß niemand auf der BF "rumgehackt" hat, allerdings ist es halt schwer nachvollziehbar.
Mal Screenshot genau ansehen!
Oben hat der Kunde die Daten genauestens angegeben.
Darunter hat die Bahn auf Grund der Daten ein Angebot gestellt, welches die Kundin angenommen hat.
Da bleibt kein Raum für eine Nachforderung, die Bahn hätte ja den korrekten Preis angeben können.
Hallo Martina Oehler und alle, die diese Geschichte verfolgen.
Achtung! Mir ist exakt das gleiche am Wochenende 22. /23. 04. 2012 auf dem Weg von München nach Darmstadt passiert. Ich bin ebenfalls häufig mit der Bahn unterwegs, aber eine derartige Unfreundlichkeit wie auf dieser Fahrt ist mir noch nicht begegnet. Ich hatte beim Kauf meines online-tickets erfreut die seltene Chance ergriffen, ein Sparangebot in der ersten Klasse zu buchen. Ich hörte von Kollegen, dass dies gelegentlich angeboten wird, hatte aber bisher nie das Glück, ein solches zu bekommen. Online-tickets buche ich immer auf die gleich Weise: einloggen mit Bahncard 25, 2. Klasse, dann die Verbindung angeben, für die ich eine Fahrkarte möchte. Das Angebot ist ja sehr unterschiedlich, es gibt auch in der 2. Klasse sehr unterschiedliche Preisangebote. Die Preise, die mir in der 1. Klasse von dem Programm angeboten werden, sind mir in der Regel zu teuer. Nun bot sich die Gelegenheit, dass eine der Fahrten sehr günstig auch in der 1. Klasse war. Hin- und Rückfahrt sollten nur 3 Euro mehr kosten als das gleiche Angebot in der 2. Klasse. Woher sollte ich wissen, dass da etwas nicht stimmt?
Der 5. Kontrolleur, ein sehr genauer Kollege, behandelte mich wie eine versierte Schwarzfahrerin: ich habe mir das Ticket erster Klasse unrechtmäßig angeeignet. Wieso sollte ich das tun?
Nun warte ich auf "das Nachspiel" mit einer Fahrpreisnacherhebung von 190 Euro. Ich habe mich am nächsten Werktag sofort in Darmstadt beim Serviceschalter gemeldet. Eine der Damen dort kannten das Problem: Das Programm für die online-tickets habe schon mehrfach bei Fahrkarten nach Paris diesen Fehler gemacht, dass nämlich eine Bahncard 2. Klasse von dem Computer plöztlich als 1. Klasse Bahncard verrechnet wird, dass aber nur bei einer Verbindung, bei den anderen Verbindungsangeboten funktioniert es regelrecht. Toller Hinweis. Welchen Angeboten des Programms darf man in Zukunft trauen und welchen nicht?
Ich bin gespannt, wie es weiter geht. Der Fehler liegt eindeutig in dem Programm für die online-tickets.
Und wenn das 1. Fenster gar nicht mit dem 2. in Verbindung steht.
Im 1. Fenster wird angezeigt, wer sich eingenoggt hat und das 2. Fenster zeigt, welche Möglichkeiten der Bestellung es allgemein gibt. Die Bahn hat den Preis anhand der Bestellung errechnet und nicht anhand der oben angegebenen Daten.
Zitat eines RB "das es eine BahnCard (50) 25 für die 1. Klasse und eine BahnCard (50) 25 für die 2. Klasse gibt. Was meine Sie, warum Ihre Bahncard Bahncard 50 2. Klasse heißt? Beim Kauf Ihrer Bahncard haben Sie unterschrieben, dass Sie damit ermäßigte Fahrkarten im Bereich der 2. Klasse erwerben dürfen. " Deshalb kostet die Bahncard.
1. Klasse ja auch mehr und ich denke hier wollte die Bahn diesen (Kunden) entgegenkommen. Sei es wie es wolle, ich drücke der BF jedenfalls die Daumen, dieBahn wird das schon verkraften.
@ M. Schw.
Das sind keine zwei Fenster, weder technisch noch optisch noch juristisch.
Da steht 'Ihre Angebote'
Und Ihre Angebote kann man nur auf Ihre Angaben beziehen,
die 1. Klasse ist als Sonderangebot zu werten.
Wenn ein Unternehmer ein individuelles Anbot legt, so stehen die dort festgelegten Preie über den allgemeinen Preislisten und Bedingungen.
Der Rest von Ihnen ist reine Haarspalterei.