21.05.2012 | 21:12 Uhr | 203 Views
Auch bei mir will Flexstrom den Bonus nach Ende des Belieferungsjahres nicht auszahlen. Verschiedene Verbraucherzentralen raten dazu, den Bonus einzuklagen, da die Aussichten auf Erfolg gut sind.
Nun hat Flexstrom seit kurzem auf seiner Seite Urteile veröffentlicht, die die Rechtsauffassung dieses Stromanbieters teilen, d. h. der Bonus braucht nicht ausgezahlt werden.
Meine Forderung an FlexStrom:
130 € Bonus
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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