Fehlende/Fehlerhafte Jahresabrechnung

Neuss

Auch ich möchte hiermit das merkwürdige Geschäftsgebaren von Hitstrom öffentlich machen.

Hier mein Fall:

Am 19.11.2010 habe ich über TopTarif einen Anbieterwechsel zu Ihnen veranlasst. Die damals vereinbarten Konditionen: Monatlicher Grundpreis: 15,46 Euro; Arbeitspreis pro kWh: 19,64 Cent. Abschlagszahlung 88 € in 11 Raten.

Am 25.11.2010 gab es eine Mail, in der mir der voraussichtliche Liefertermin 1.1.2011 mitgeteilt wurde.

Am 1.1.2010 gab es von Ihnen eine Mail, dass die Rückmeldung meines Altlieferanten noch nicht erfolgt ist.

Am 30.01.2011 gab es dann in meinem Postfach eine dreiseitige Kundeninformation. Auf diesen drei Seiten wurde mir in einem Absatz mitgeteilt, dass sich mein Arbeitspreis durch die EEG Umlage auf 21,29 Cent erhöhen wird und gleichzeitig die Abschlagszahlung auf 66,56 € verringert.

Am 22.02.2011 wurde mir dann der verbindliche Liefertermin rückwirkend zum 01.01.2011 zugesagt. In diesem Schreiben haben Sie mir freundlicherweise auch noch einmal meine wichtigsten Vertragsdaten zusammengefasst:
Monatlicher Grundpreis: 15,46 Euro; Arbeitspreis pro kWh: 19,64 Cent.
Abschlagszahlung 88 € in 11 Raten, genau wie ursprünglich vereinbart.

Am 25.02.2011 kam dann die erste Rechnung, Abschlagszahlung 88 € pro Monat, wie ursprünglich vereinbart.

Bis zum 7.3.2012 hat es Hitstrom nicht geschafft, mir eine Abrechnung zu erstellen, daher habe ich eine eigene aufgestellt und Hitstrom zugeschickt (es gibt eine ordentliche Rückzahlung). Gleichzeitig habe ich Hitstrom die Einzugsermächtigung entzogen und eine Verrechnung meiner Forderungen mit den nächsten Abschlagszahlungen angekündigt. Damit kam Bewegung in die Sache. Kurz danach kam eine Jahresabrechnung von Hitstrom, ohne Verweis auf meine selbst erstellte. Dort wurde natürlich der höhere Arbeitspreis berechnet.

Selbstverständlich habe ich Widerspruch eingelegt.

Begründung:

- Die EEG Umlage, auf die Sie sich in Ihrem Schreiben als Grund für die Preiserhöhung berufen, stand bereits ab dem 15.10.2010 für das folgende Jahr fest. Somit hätte sie in das Angebot vom 19.11.2010, welches Grundlage für den Vertragsabschluss war, längst eingepreist sein müssen. Eine Erhöhung der EEG Umlage nach Vertragsabschluss gab es nicht mehr, so dass es auch keine Preisanpassung hätte geben dürfen.

- In Ihren eigenen AGB steht: "Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Änderungen spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt." Mitgeteilt wurde die Preisanpassung am 31.01.2011, berechnet wurde der neue Tarif bereits ab dem 01.02.2011. Somit wurde die zwei Monats Frist nicht eingehalten, womit die Preisanpassung gemäß Ihren eigenen AGB nicht wirksam geworden ist.

- Bei einer Preiserhöhung steht mir ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen zu. Innerhalb dieser vier Wochenfrist wurden mir jedoch von Ihnen noch einmal in Textform meine ursprünglich vereinbarten Konditionen bestätigt. Außerdem wurde, auch innerhalb dieser Frist, in der Abschlagsrechnung wie ursprünglich vereinbart, 88€ als monatlicher Abschlag in Rechnung gestellt und nicht wie in Ihrer Kundeninformation aufgeführt 65,56 €. Somit war für mich als Kunden offensichtlich, dass die ursprünglich vereinbarten Konditionen gelten, die mir von Ihnen auch nach der Kundeninformation schriftlich bestätigt wurden.

Als Antwort kam nur:

Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 16.04.2012, möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Preiserhöhung rechtmäßig durchgeführt wurde. Im Zuge dieser hatten Sie ein Sonderkündigungsrecht, welches Sie aber nicht in Anspruch haben. Eine Korrektur der Abrechnung erfolgt nicht.

Darauf noch ein Versuch mit der Bitte um Erklärung, warum Hitstrom der Meinung ist, dass die Preiserhöhung rechtmäßig sei. Gleichzeitig habe ich angekündigt, dass ich mich, falls keine befriedigende Erklärung kommt, bezugnehmend auf §111 des Energiewirtschaftsgesetzes, an die Schlichtungsstelle wende werde.

Als Antwort kam nur der vorhin zitierte Satz.

Seit Ende Mai liegt jetzt der Fall bei der Schlichtungsstelle.

Mein Versuch der fristgerechten Kündigung zu Ende Dezember per Mail wurde übriges mit der Begründung auf die AGB abgelehnt, es wird ein Schreiben benötigt. Da ich noch Zeit habe und mich nicht noch weiter mit der Firma ärgern möchte, werde ich diesem Wunsch nachkommen.

Übrigens, mein Gasvlieferverhältnis wurde zum 1.5. mit dem Anbieter aufgelöst, bisher noch keine Abrechnung. Zwei Wochen gebe ich Hitenergie noch, bevor ich auch hier tätigt werden muss.

Gruß,

Alexander Horn

Bestell-/Kundennummer: 179175

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Korrektur der Jahresabrechnung

SAMMELBESCHWERDE
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Antwort auf die Beschwerde vom 05.06.2012
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

26.07.2012 | 14:18 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Der Grund für die abweichenden Verbrauchsangaben von Ihren Zählerdaten besteht (voraussichtlich) in fehlenden oder widersprüchlichen Verbrauchsdaten. So liegt uns teilweise bei manchen Kunden nur der vertraglich angekündigte Verbrauch, bei anderen wiederum liegen Ablesewerte von Kunden und vom Verteilnetzbetreiber vor, die sich aber auch nicht immer decken. Aufgrund dessen gibt es teils Abweichungen in den Jahresrechnungen.

Falls Sie Ihre Abrechnung nicht nachvollziehen können, kontaktieren Sie uns bitte über presse@hitenergie.de mit dem Betreff „Verbraucherforum“ und teilen uns Ihren aktuellen Zählerstand mit. Meist kann somit die Abrechnung zufriedenstellend korrigiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HitEnergie

bewerten sie die antwort von ExtraEnergie GmbH

Die nachfolgende Mail haben wir 3 Tage vor Lieferbeginn am 28.01.2011 erhalten. Ich vermute, Herr Horn hat Ende Januar 2011 eine gleichlautende Mail erhalten.

Wer sich daraufhin nicht in sein Kundenportal einloggte, bemerkte nicht

- die als "Kundeninformation" bezeichnete Preiserhöhung mit Einrechnung der bereits seit Monaten - nämlich seit 15.10.2010 - UND lange vor Abschluss des Vertrages mit Hitstrom / Hitenergie - eine Marke der ExtraEnergie GmbH bekannten EEG-Erhöhung ab 01.02.11

- sowie den meiner persönlichen Meinung nach vorliegenden Verstoß gegen Nr. 6.7 der AGB, wonach Preisanpassungen nur wirksam werden, wenn der Lieferant dem Kunden die Änderungen spätestens zwei Monate vor diesem Zeitpunkt in Textform mitteilt und

- und das darüber hinaus meiner persönlichen Meinung nach bestehende Sonderkündigungsrecht nach Nr. 6.7 der AGB, wonach der Kunde, wenn er mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden ist, das Recht hat, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen.

Zitat:

"Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx,

wir hoffen, Sie hatten einen guten Start in das Neue Jahr 2011 und wollen Sie hiermit über einige für Sie erfreuliche Neuheiten informieren.

Dank Ihnen und 500.000 weiteren Kunden gehören wir zu den am schnellsten wachsenden Energieanbietern in Deutschland. Wir haben bereits einen Marktanteil von 16% an allen Neukunden im 4. Quartal 2010 unter mehr als 1.100 Energieanbietern erreicht. Für das von Ihnen in uns gesetzte Vertrauen möchten wir uns hiermit bedanken und uns erkenntlich zeigen.

Seit Juni 2010 bieten wir unseren Kunden bundesweit auch Gas an und gehören zu den wenigen Anbietern, die hier Preisgarantien von bis zu 24 Monaten anbieten können. Wir haben sehr hart an der Sicherung unserer Preise für Sie als unsere Kunden gearbeitet, obwohl die Preise auf dem Rohstoffmarkt innerhalb des letzten Jahres um fast 150% gestiegen sind. In diesem unsicheren und schwer vorhersehbaren Beschaffungsumfeld können wir Ihnen aufgrund einer erfolgreichen Einkaufsstrategie, basierend auf langfristigen Preissicherungen, dennoch günstige und sichere Tarife anbieten.

Wie Sie bestimmt in verschiedenen TV-Reportagen (Kerner auf SAT. 1, Stern TV auf RTL etc.) gesehen haben, konnten unsere Wettbewerber Ihnen nur Preisgarantien von 3-6 Monaten gewähren, um dann doch ihre Preise wieder zu erhöhen. Das ist nicht unsere Philosophie. Wir investieren in die Absicherung unseres Energieeinkaufs und geben die Einsparungen natürlich an unsere Kunden weiter. Im Jahr 2010 konnten wir Ihnen nur eine Gaspreisgarantie für 12 Monate anbieten. Da unser Kundenstamm jedoch nun so stark gewachsen ist und wir darauf basierend noch bessere Einkaufs- und Absicherungskonditionen verhandeln konnten, können wir Ihnen ab sofort sogar eine Preisgarantie von bis zu 24 Monaten für Gas anbieten! Für unsere Gaskunden bedeutet das, dass Sie ab sofort Ihren Gaspreis bei uns bis zu 24 Monate absichern können. Auch unsere Stromkunden können von diesen neuen Preisgarantie-Konditionen profitieren! Haben Sie Fragen? Rufen Sie unsere kostenlose Service-Hotline an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Unsere Produkte sind zertifiziert durch den TÜV Nord und haben Auszeichnungen für Servicequalität und Vertragsgestaltung erhalten. Nutzen Sie einfach diesen Link.

Sicherlich haben Sie auch schon erfahren, dass sich im Jahr 2011 viele Änderungen auf dem Strom- und Gasmarkt ereignen werden. Immer mehr Kunden verlassen ihre lokalen Anbieter, weil diese die Endkundenpreise immer weiter erhöhen. Es ist Zeit, dass Sie als Privatkunde wieder in den Mittelpunkt gerückt werden und die Vorteile erhalten, die Sie verdienen!

Ihre monatliche Abschlagszahlung wird nicht erhöht! (Lesen Sie hier weiter…)

Wie Sie vielleicht auch wissen, informierten Ende letzten Jahres ca. 99,9% aller Anbieter ihre Kunden über Preiserhöhungen auf Grund von steigenden Energiepreisen und Stromabgaben. Ihre monatliche Abschlagszahlung wird nicht erhöht! Genauere Informationen über die Marktentwicklung und unsere Maßnahmen haben wir Ihnen in Ihrem privaten Login-Bereich unter der Rubrik „Kundeninformation“ auf unserer Homepage bereitgestellt. Bitte klicken Sie hier.

Mit freundlichem Gruß

HitEnergie
eine Marke der ExtraEnergie GmbH

Europadamm 2-6
41460 Neuss
AG Neuss, HRB 15799
www.hitenergie.de
Kostenlose Service-Hotline: 0800-20 30 507

Falls Sie in Zukunft nicht von Neuerungen, Sonderangeboten, attraktiven Preisen und Preisgarantie-Verlängerungen profitieren wollen, haben Sie natürlich die Möglichkeit, auf diesen besonderen Service zu verzichten. Dazu klicken Sie auf folgenden Link. " (Zitatende)

Es stimmt: unsere monatlichen Abschläge wurden nicht erhöht. .. aber aus vereinbarten 11 Abschlägen wurden wegen des höheren Arbeitspreises 12 Abschläge!

Bezüglich der EEG-Abgabe lesen Sie bitte die Kommentare vom 30.05.12 (11.03 Uhr) und 06.06.12 (13.21 Uhr)!

Http://de.reclabox.com/beschwerde/47520-extraenergie-neuss-keine-jahresabschlussrechnung

Von HitEnergie kam noch einmal eine nichtssagende Email:
"Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, ist die Preiserhöhung rechtmässig durchgeführt wurden. Im Zuge dieser hatten Sie ein Sonderkündigungsrecht, welches Sie aber nicht in Anspruch haben. Eine Korrektur der Abrechnung erfolgt nicht. "

Inzwischen liegt der Fall der Schlichtungsstelle vor, mal sehen was da rauskommt.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

So, heute gibt es ein Update. Von Hitstrom kam eine Mail, dass meine Jahresabrechnung erstellt ist und im Postfach liegt.

Nach der ersten Verwunderung (Vertrag endet doch erst zum 31.12.2012) kam dann das Erstaunen. Hitstrom ist jetzt endlich meiner Argumentation gefolgt und hat die letzte Jahresabrechnung so korrigiert, wie ich es auch ausgerechnet hatte. Das ganze natürlich komentarlos; )

Das ich für den letzten Monat trotz einer jetzt höheren Rückzahlung auf einmal einen höheren Abschlag zahlen soll läßt sich bei der Freude über die nicht mehr erwartete Einsicht verschmerzen, zumal ich dieses Jahr wohl beim Verhältnis Verbrauch/Abschlagszahlung eine Punktlandung hinlegen werde.

Also merken, Beharlichkeit zahlt sich aus. Inwiefern die Schlichtungsstelle beteiligt ist weiß ich nicht, da ich von dort seit der EIngangsbestätigung meiner Beschwerde nichts mehr gehört habe. Die Vermutung liegt natürlich nahe, dass es Kontakt zwischen ihr und Hitstrom gab.